— —. 22 —— Magiſtrats erklären zu können, daß der Magiſtrat gemäß Ihrem Erſuchen handeln wird. Ich glaube das um ſo mehr, meine Herren, als wir bereits da⸗ nach handeln. Ich habe dem Herren Referenten ge⸗ legentlich der vergangenen Sitzung der Stadtverord⸗ neten mitgeteilt, daß wir über das Konto der Reichs⸗ bank⸗Nebenſtelle einen Betrag von über 9 Millionen im letzten Jahre überwieſen haben. Ich möchte das aber dahin ergänzen, daß wir weiter natürlich auch von unſerm andern Bank⸗Konto ſehr erhebliche Summen überwieſen haben, und zwar ebenfalls einen Betrag von über 9 Millionen, und daß wir ferner von unſerm Konto auch ſeitens der Sparkaſſe jede mögliche Zahlung, die nur irgendwie durch Girokonto ſich erledigen läßt, auf dieſe Weiſe erledigt haben. Die Folge davon iſt geweſen, daß wir im vergan⸗ genen Jahre die nette Summe von über 20 Millionen Mark im Girowege überwieſen haben, und ich glaube, das iſt auch bei den ungeheuren Zahlungen, die die Stadthauptkaſſe geleiſtet hat, immerhin keine Kleinig⸗ keit Selbſtverſtändlich wird es, wenn man noch mehr in die Sache hineinſteigt, vielleicht möglich ſein, auch dieſe und jene ganz kleine Zahlung im Wege des Giros zu erledigen. Aber ich bemerke, meine Herren, daß wir für die Prüfung der Rech⸗ nung jedesmal einen Belag haben müſſen, und daß es ſehr häufig der Fall ſein kann, daß wir die Be⸗ läge, trotzdem wir gleichzeitig mit der Mitteilung, daß wir per Girokonto überwieſen haben, per Karte auffordern, uns die Quittung einzuſenden, nicht rechtzeitig bekommen werden. Immerhin werde ich dieſe Frage noch einmal eingehend prüfen. Ich möchte aber von vornherein bemerken: es wird zu dieſem Zwecke wahrſcheinlich notwendig ſein, unſre jetzige Kaſſenanweiſung abzuändern. Unſre Kaſſen⸗ anweiſung ſchreibt in dieſer Beziehung vor, daß die Quittung zuerſt eingehen muß, und daß nachher erſt die Zahlung geleiſtet wird. Ob das auch bei Pri⸗ vaten und bei kleinen Beträgen möglich ſein wird, möchte ich nicht unbedingt bejahen. Bei Behörden, meine Herren, zahlen wir per Giro ſchon heute vor Eingang der Quittung; für die Reviſion gilt dann zunächſt das Buch der Reichsbank als Belag, und es wird hinterher geprüft, ob der Belag eingegan⸗ gen iſt. Im übrigen aber möchte ich bemerken, daß es bei einer Stadtgemeinde auch nicht ſo ohne weiteres möglich iſt, ſämtliche Zahlungen per Giro zu üler⸗ weiſen. Denn wie Sie wiſſen, haben wir eine Un⸗ menge Zahlungen für kleine Leute, die an der Kaſſe abgeholt und an der Kaſſe bezahlt werden müſſen. Meine Herren, Sie alle werden nicht daran denken, und keiner im Magiſtrat denkt daran, Geld unnötig inslos liegen zu laſſen. Deshalb iſt es ſelbſtver⸗ fundlic daß ich dem Herrn Referenten die Ant⸗ wort, die er erwartet hat, nicht geben kann. Son⸗ dern wenn wir die Gelder bei der Deutſchen Bank oder anderswo liegen haben, dann überweiſen wir ſelbſtverſtändlich direkt über dieſes Konto, und das ha ben wir im vergangenen Jahre mit einem Betrag von über 10 Millionen Mark getan. Ich möchte aber noch das eine betonen, daß ſelbſt der gute Wille, immer per Giro zu überweiſen, doch bisweilen nichts nutzt. Es gibt immer noch Kaſſen, die ganz einfach verlangen, daß wir an der Kaſſe zahlen. Ich möchte Ihnen beiſpielsweiſe mit⸗ teilen, daß wir mit der Sparkaſſe Berlin ſeinerzeit eine Abwicklung im Hypothekenverkehr hatten. Wir haben uns, wie jedesmal bei derartigen Abwicklun⸗ gen, zunächſt dorthin gewandt und haben gefragt: wo ſollen wir zahlen, und können wir per Giro zahlen? Es wurde uns geantwortet: nein, per Giro geht es nicht Darauf haben wir uns an den Magiſtrat Berlin gewandt, und hinterher iſt uns dann bei einer andern Gelegenheit die Möglichkeit gegeben worden, per Giro an den Berliner Kaſſen⸗ verein zu zahlen. Da nun unglücklicherweiſe bei dieſer Zahlung — am 1. Oktober — ein Sonntag dazwiſchen kam, ſo entſtand eine geringfügige Zins⸗ differenz, die wir nicht zahlten, und bezüglich dieſer Zinsdifferenz wurden dann Schreiben gewechſelt. Die Folge davon war, daß wir ſchließlich eine Zu⸗ ſchrift bekamen, die ich Ihnen verleſen möchte. Alſo, die Sparkaſſe hatte es abgelehnt, per Giro weiter mit uns zu verkehren, und es ſchreibt nun der Ma⸗ giſtrat der Stadt Berlin folgendes: Mit Rückſicht au, die nicht unbedeutende Mehrarbeit, die durch die dort gewünſchte Art der Zahlungsabwicklung für die diesſeitige Ver⸗ waltung entſteht, wird die ſtädtiſche Sparkaſſe ſich in Zukunft darauf nicht mehr einlaſſen, ſondern verlangen, daß die Werte für abge⸗ tretene Hypotheken an ihrer Kaſſe gezahlt wer⸗ den, auch die Hypothekenbriefe und Abtretungs⸗ urkunden erſt nach ihrer vollen Befriedigung herausgeben. Wir können es nur billi⸗ gen, wenn das Kuratorium der Städtiſchen Sparkaſſe zu ſeinem bewährten Verfahren zu⸗ rückkehrt, (hört, hört! — ach!) da bei Beobachtung desſelben Differenzen wie die vorliegende nicht entſtehen können. Meine Herren, durch die Mitteilung dieſes Falles möchte ich durchaus nicht etwa dokumentieren, daß ich auf dieſem Standpunkt ſtehe; ich glaube, das geht aus meinen vorherigen Worten hervor. Aber ich möchte nur damit zeigen, daß ſelbſt der gute Wille, per Giro zu zahlen, nicht immer zu einem Erfolge führt, und daß wir nicht immer per Giro zahlen können. Im übrigen glaube ich, was ich privatim bereits dem Herrn Referenten zugeſagt habe, noch einmal hier zuſagen zu können, daß jede Zahlung, die irgendwie auf dem Girowege geleiſtet werden kann, unſrerſeits auch in dieſer Weiſe abgewickelt werden wird. Ich perſönlich bin ein Feind jedes Geld⸗ transportes und jeder Geldverſendung und halte es für richtiger, ſoweit es irgend möglich iſt, die Sache buchmäßig abzuwickeln, und dementſprechend habe ich auch allen Kaſſen Anweiſung gegeben. (Die Beratung wir geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt dem Antrage gemäß.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 5 der Tagesordnung: Vorlage betr Verſtärkung des Rathausban⸗ fonds. Druckſache 466 von 1905. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: a) Für die in der abgedruckten Zuſammenſtellung unter Aà und B aufgeführten nachträglichen baulichen Arbeiten und Ergänzungen der inneren Ausſtat(ung zum Rathausneubau werden 35 300 ℳ nachbewilligt. b) Der vorgelegte Entwurf für die am Haupt⸗ eingange des Rathauſes an der Berlinerſtraße aufzuſtellenden beiden Kandelaber wird ge⸗ nehmigt. Für die Ausführung werden 20000 ℳ nachbewilligt.