können; ob ſie Herrn Stadtv. Vogel befriedigen würde, muß dahinaeſtellt ſein. Ich bin alſo bereit, mich zu erklären, vorausgeſetzt, daß die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung auf die Angelegenheit eingehen will. Vielleicht empfiehlt es ſich aber doch, dem Magiſtrat zu einer gründlicheren Außerung Gelegenheit zu geben, indem Sie die Sache beſonders behandeln. Stadtv. Dr. Borchardt (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, der Punkt der Tagesordnung heißt: „Mitteilung des Vorſtandes betr. Kontrolle über die Ausführung der Beſchlüſſe der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung“. und nach meinem Empfinden iſt es allerdings bei einem ſolchen Punkte der Tages⸗ ordnung angebracht, wenn ein Kollege glaubt, daß unter dieſen Mitteilungen des Vorſtandes eine Frage nicht erledigt iſt, dieſe Frage hier anzuregen. Ob dann der Magiſtrat informiert iſt, weil die An⸗ gelegenheit vorher nicht auf dem Fragebogen ge⸗ ſtanden hat, iſt ja eine andere Sache. Aber wenn eine ſolche Frage ſeitens eines Kollegen angeregt wird, wenn der Vorſtand gefragt wiro, warum dieſer Punkt nicht mit auf den Fragebogen geſtellt iſt, und die Verſammlung dann damit einverſtanden ift, daß dieſer Punkt eben auch noch mitwerhandelt wird, ſo, glaube nichts im Wege. Stadtv. Dr. Frentzel (zur Geſchäftsordnung): Ich halte es für ſehr bedenklich, ſich in dieſem Punkte den Ausführungen des Herrn Kollegen Vorchardt anzuſchließen. Dann könnten wir ja die Beſchlüſſe des Magiſtrats auf Jahre zurück wieder vornehmen. Ich glaube, wir tun am beſten, daß wir die Angelegenheit heute abſetzen, und daß Herr Kolle ge Vogel ſo vorgeht, wie er es ſonſt für richtig hält. Stadtv. Vogel (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, ich muß mich wundern, daß Sie in dieſem Jahre ſo dagegen eifern, daß ich einen Gegenſtand erwähne, der hier nicht angeführt iſt. Ich habe im vorigen Jahre an Herrn Baurat Bredtſchneider eine Frage gerichtet — Sie werden ſich erinnern, es war wegen der Müllverbrennungsverſuche —, und darauf hat mir der Herr Baurat ganz ruhig geantwortet. (Heiterkeit.) Jetzt wird dagegen Widerſpruch erhoben, daß noch Fragen geſtellt werden. Wenn es in dem einen Jahre geſtattet iſt, dann wird es doch auch in dem anderen geſtattet ſein Vorſteher⸗Stellv Kaufmann Ichg laube, geſchäfts⸗ ordnungsmäßig ganz korrekt verfahren zu ſein, und ich habe auch kulanter Weiſe Herrn Kollegen Vogel das Wort gelaſſen, als er ſeine Frage vorbrachte. Ich bin augenblicklich nicht in der Lage, zu über⸗ ſehen, ob Anfragen, die aus der Verſammlung herauskommen und nicht auf dem Fragebogen ſiehen. in der Tat unerledigte Anfragen ſind. An das Ge⸗ dächtnis Ihres Vorſtehers können Sie doch auf Jahre hinaus nicht die Anforderungen ſtellen, daß er jede unerledigte Sache kennen ſoll. Die un⸗ erledigten Punkte find uns durch den Herrn Vor⸗ ſteher vorgelegt worden, ſie ſind ordnungsmäßig be⸗ antwortet worden, und da ein Kollege ſich zu er⸗ innern glaubte, daß eine Frage noch unerledigt ſei, ſo habe ich ſie auch ruhig zugelaſſen. Da der Magiſtrat ſich aber nicht zur Beantwortung meldete, habe ich dem Herrn Kollegen Vogel anheimgegeben, 41 ich, liegt geſchäftsordnungsmaßig dem die Anfrage in ſelbſtändiger Form zu erneuern. Ich glaube, daß das der einzig korrekte Weg iſt. Denn ſonſt würden ja Fragen aus irgendwelchen bereits verabſchiedeten Gegenſtänden wieder geſtellt werden lönnen, die nach dem Gedächtnis irgend eines Kollegen noch unerledigt wären. Stadtv. Dr. Borchardt (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, ich erlaube mir nunmehr die Aufrage an den Herrn Stadtverordneten⸗Vorſteher, aus welchem Grunde die noch unerledigte Frage, die Herr Kollege Vogel angeregt hat, nämlich die Frage des Leih⸗ hauſes, auf welche der Magiſtrat uns vor einem Jahre die Antwort gab, daß dieſe Sache weiter im Auge behalten und erwogen werde, — aus welchem Grunde dieſe unerledigte Fragen nicht wieder an den Magiſtrat gelangt iſt. Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Es iſt mir von dem Unerledigtſein dieſer Frage nichts bekannt; ſie iſt mir nicht von dem Burean als unerledigt vor⸗ gelegt. Ich habe mir vorhin ſchon zu ſagen erlaubt: der Vorſteher iſt unmöglich imſtande, nach ſeinem Gerächtnis zu wiſſen, welche Fragen erledigt ſind oder nicht. Es ware aber Sache eines jeden Kollegen, wenn er in der Vorlage, die er jetzt ſchon wochenlang in der Hand hat, unerledigte Punkte findet, dann an das Burean zu melden: es iſt eine Frage unerledigt geblieben; ich bitte, ſie auf die nächſte Tagesordnung mit zu ſetzen. (Sehr richtig!) Dann würde die Sache erledigſ. Wir können es aber nach meiner Auffaſſung nicht in das Ermeſſen jedes einzelnen Kollegen ſtellen, daß Fragen, die nicht auf der Tagesordnung ſtehen, beantwortet werden. Stadtv. Dr. Borchardt (zur Geſchäftsordnung): Der Herr Kollege Vogel hat den ſoeben vom Herrn Vorſteher⸗Stellvertreter empfohlenen Weg beſchritten: er hat dem Herrn Stadtverordneten-Vorſteher davon Mitteilung gemacht und gefragt, aus welchem Grunde dieſe Frage nicht wieder angeregt iſt. Es wurde ihm darauf die Erwiderung zuteil, daß, weil vermutlich die Antwort des Magiſtrats ebenſo gelautet haben würde wie im Vorjahre, daß die Sache im Zuſtande der Erwägung iſt, der Herr Vorſteher es für opportuner gehalten habe, die Frage noch auf ein Jahr zu ver⸗ iagen, daß aber nichts im Wege ſtehen würde, wenn Herr Kollege Vogel auch hier im Plenum bei dieſer Gelegenheit die Frage an den Magiſtrat richten würde. Daher iſt von Herrn Kollegen Vogel ſo vorgegangen worden, wie es geſchehen iſt. Stadtv. Stein (zur Geſchäftsordnung): Der Herr Kollege Vogel führte an, daß im vorigen Jahre ſo verfahren wäre, wie er es heute wünſche. Das ſtimmt nicht ganz. Ich habe den ſtenographiſchen Bericht aus dem Vorjahre hier. Die Frage 22 handelt von der Müllabfuhr. (Stadtv. Vogel: — Bitte ſchön, Sie haben geſagt: abfuhr. (Stadtv. Vogel: Müllverbrennung!) — Oder Müllverbrennung; Müllbeſeitigung iſt der Ausdruck; verzeihen Sie, daß ich das falſch angeführt habe. — Alſo von der Müllbeſeitigung iſt die Rede, und das iſt zweimal hintereinander in dieſen Reſte⸗ zettel hineingekommen. Desk alb mußte im vorigen Jahre darüber geſprochen werden. In dieſem Jahre Das iſt eine andere) wegen der Müll⸗