einem Reſultate kommen Ich möchte den Wunſch ausſprechen, daß mit dieſer Beſchränkung der An⸗ trag einem Ausſchuß überwieſen wird. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, der Herr Kollege Dr. Borchardt hat mir den Vorwurf gemacht, daß ich ſeine damalige Anſicht vom 10. Ja⸗ nuar nicht richtig wiedergegeben hätte. Er hat da⸗ mals geſagt: Diejenigen Herren, die weiße Zettel abgaben, hätten auch die Möglichkeit gehabt, gar keinen Zettel abzugeben oder hinauszugehen und ſich dadurch der Stimme zu enthalten. Dadurch aber, daß die Herren ſich nicht der Stimme enthalten haben, dadurch daß ſie einen weißen Zettel abgegeben haben, haben ſie bekundet, daß ſie wünſchen, daß ihre Stimme mit in die Wagſchale fällt, daß ſie mitgezählt wird. Das letztere iſt im vorliegenden Fall wohl voll⸗ kommen richtig; aber die Abgabe eines weißen Zettels an ſich kann auch den Sinn haben, daß man, um nicht das Wahlgehe imnis zu durchbrechen, nicht hinausgehen will. Meine Herren, wenn die Herren hinausgegangen wären, hätten ſie vollkommen flar dokumentiert, daß die und die Herren ſich der Wahl enthalten haben. Bei einer geheimen Wahl iſt eben nicht ſo ohne weiteres aus einer beſtimmten Abſicht heraus die Möglichkeit gegeben, hinaus⸗ zugehen, da gibt man eben einen weißen Zettel aus verſchiedenen Gründen ab. Nun hat Herr Kollege Dr. Crüger darauf hin⸗ gewieſen, daß wir uns dem parlamentariſchen Brauche anſchließen ſollen. Herr Kollege Jolenberg hat ja ſchon vorhin geſagt: im Reichstag eriſtiert der Uſus, daß die weißen Zettel auch bei der Präſenz nicht mitgerechnet werden. (Rufe: Doch, doch! — Stadtv. Jolenberg: Habe ich nicht geſagt!) Dann habe ich ihn mißverſtanden. Nun wollen Sie gern die Beratung des Aus⸗ ſchuſſes darauf beſchränkt haben, daß die weißen Zettel, die abgegeben ſind, bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitgezählt werden. Ich habe ja an ſich nichts dagegen; aber ich befürchte, daß wir da⸗ durch ähnliche Folgen nicht hintanhalten: denn die Herren, die weiße Zettel abgegeben haben aus den uns allen bekannten Gründen, könnten ja auch in einem ähnlichen Fall Zettel abgeben, die in einer Weiſe beſchrieben ſind, daß ihre Ungültigkeit nicht zweifelsfrei wäre. (Unruhe.) Meine Herren, daher halte ich es für nötig. dieſe Fragen im Ausſchuß zu behandeln. Stadtv. Ir. Borchardt: Ich hatte nur Herrn Stadtv. Dr. Crüger zu bedenken geben wollen, daß die Kompetenz und die Beratungen des Ausſchuſſes ja dadurch durchaus nicht erweitert werden, wenn er die Frage prüft, wie Zettel zu behandeln ſind, auf denen ein nicht wählbarer Name ſteht, und wenn Herr Kollege Dr. Crüger meint, wir könnten die Sache nicht entſcheiden, ſo iſt das ein Gedanke, der genau ſo gut auf unſere Entſcheidung über die weißen Zettel zutrifft. (Stadtv. Dr. Crüger: Iſt ja entſchieden!) — Ach nein! Wenn wir darüber eine endgültige Ent⸗ ſcheidung herbeiführen wollen, müſſen wir den Weg des Streitverfahrens einſchlagen. Es handelt ſich für uns immer nur um eine Auslegung, wie wir ver⸗ fahren wollen, und die können wir für die mit nicht wählbaren Namen beſchriebenen Zettel genau ſo gut treffen. Vorſteher Roſenberg: Ich ſchließe die Beratung. Anträge ſind weiter nicht geſtellt als der Antrag des Herrn Stadtv. Jolenberg. Ich mache darauf auf⸗ merkſam, daß es vollſtändig in dem Belieben der Verſammlung ſteht, welche Fragen ſie einem Aus ſchuß überweiſen will, ſodaß es nicht richtig iſt, daß die Frage, die Herr Stadtv. Stadthagen erörtert 44 will, im Ausſchuſſe ebenfalls geprüft werden ann. Antragſteller Stadtv. Jolenberg (Schlußwort): Meine Herren, dem Antrage auf Ausſchußberatung ſtimme ich für den erſten Teil des Antrages zu. Den zweiten Teil des Antrages bitte ich Sie jedoh anzunehmen, damit den Kollegen, insbeſondere den Ausſchußmitgliedern die Möglichkeit gegeben wird, das Rechtsgutachten, auf das bezug genommen iſt, kennen zu lernen. Vorſteher Roſenberg: Herr Stadtv. Stadthagen, Sie ſind damit einverſtanden, daß Ihr Antrag auf Ausſchußberatung ſich nur auf den erſten Teil des Antrages Jolenberg bezieht? (Zuſtimmung.) (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Stadtv Jolenberg und Gen., wie folgt: Das Rechtsgutachten des Herrn Dr. Hans Crüger nebſt Anlagen betr. Auslegung des § 20 der Geſchäftsordnung iſt zur Kenntnis der Ver ſammlung zu bringen, ſetzt zur Vorberatung des Antrages Jolenberg und Gen. betreffend Auslegung des § 20 der Geſchäfts ordnung einen Ausſchuß von 11 Mitgliedern ein und wählt zu Ausſchußmitaliedern die Stadtv. Dr. Borchardt, Dr. Crüger, Dzialoszynski, Hirſch, Holz, Dr. Hubatſch, Jolenberg, Kaufmann, Rackwitz, Roſenberg, Dr. Stadthagen.) Punkt 7 der Tagesordnung: Vorlage betr. Annahme einer Stiftung. Druckſache 65. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der Annahme der von dem Herrn Stadtver⸗ ordneten Louis Ring als Helene Ring⸗Stiftung überwieſenen 20000 ℳ 3½ iger Charlotten⸗ burger Stadtanleihe wird zugeſtimmt.) Punkt § der Tagesordnung: Vorlage betr. Bewilligung von Mitteln für eine Adreſſe ſowie für Beleuchtung des Rat⸗ hausturmes und des Kaiſer Friedrich⸗Denk⸗ mals anläßlich der ſilbernen Hochzeit des Kaiſerpaares. Druckſache 66. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Anfertigung einer dem Kaiſerpaar aus Anlaß der ſilbernen Hochzeit zu überreichenden Adreſſe ſowie für die Beleuchtung des Rat⸗ hausturmes und des Kaiſer⸗Friedrich⸗Denkmals