75 7,4. des Herrn Stadtv. Dr. Riel beantworten. Der Anſchlag der Berliner Theaterzettel geſchieht naturgemäß auf Veranlaſſung der Theater. Bereits der frühere Unternehmer hat den Theatern ange⸗ boten, den Anſchlag unentgeltlich zu beſorgen. Trotz⸗ dem hat von dieſem Rechte nur ein kleiner Teil der Theater Gebrauch gemacht, weil im übrigen wohl noch die Speſen zu groß ſind. Die Intendanz der Königlichen Schauſpiele hat ſogar großmütig dem Unternehmer mitgeteilt, daß, wenn er beabſichtige, die Ankündigungen der Königlichen Theater an die Anſchlagſäulen anzuſchlagen, ſie dagegen nichts ein⸗ zuwenden habe; ſie ſtelle ihm ader anheim, die Theaterzettel auf eigene Koſten drucken und anſchlagen zu laſſen. (Heiterkeit.) Nun, meine Herren, eine derartige Auflage können wir doch unmöglich unſerm Unternehmer im Vertrag machen. (Sehr richtig!) Der Magiſtrat hat aver beſchloſſen ) mit der Intendanz der Königlichen Schauſpi Berbindung zu ſetzen, damit Charlottenburg nich. anz vergeſſen wird. (Bravo!) (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: 1. Der Übertragung aller Rechte und Pflichten des Kaufmanns Friedrich Dittmann aus dem Vertrage vom 18. Juli/5. Auguſt 1901 betr. das öffentliche Anſchlagweſen auf die offene Handelsgeſellſchaft Strauß & Co. hierſelbſt. Stuttgarter Platz 4, wird mit der von den Gemeindetörperſchaften bereits beſchloſſenen Ab⸗ änderung des § 11 (Druckſache Jer 388 für 1905) zugeſtimmt, jedoch iſt die Sicherheit für die Erfüllung des Vertrages von 10000 ℳ auf 15000 ℳ zu erhöhen. Der Magiſtrat wird ermächtigt, auf der Grund⸗ lage des alten Vertrages vom 18. Juli/ 5. Auauſt 1901 und unter Berückſichtigung der bereits beſchloſſenen Abänderung des § 11 des Vertrages mit der zu 1 genannten Geſellſchaft einen förmlichen neuen Vertrag abzuſchließen.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 13 der Tagesordnung: Vorlage betr. Regulierung der Straßen 23—v1, 23a—vI und 24— vI. — Druck⸗ ſache 95. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Maginrats, wie folgt: 1. Der Renulierung a) der Straße 2—v1 (verlängerten Hutten⸗ ſtraße) zwiſchen Wiebeſtraße und Straße 24—VI1, b) der Straße 23a—v1 zwiſchen Straße 23 —v1 und Sickingenſtraße, c) der Straße 24— v1 zwiſchen Straße 23 — v1 und Sickingenſtraße wird zugeſtimmt. * . Die Koſten der Regulierung einſchließlich der Koſten für die Herſtellung der Beleuchtungs⸗ anlagen und etwaigen Baumpflanzungen in Höhe von 187 700- 60 200-54 800 202700 ſind vorſchußweiſe zu verausgaben. Die Deckung 1² des Vorſchuſſes hat durch die von der Straßen⸗ baugeſellſchaft Zoeller, Wolfers, Droege in vollem Umfange zu erſtattenden Koſten zu erfolgen. Der von den Kaufleuten David Lewin und Moritz Loewe vertragsmäßig übernommene Beitrag zu den Koſten der Regulierung der Straße 24— 1 ſüdlich der Straße 23—V1 von 60000 ℳ iſt bis zu ſeiner ſpäteren Ver⸗ wendung dem anzuſammelnden Straßenregu⸗ lierungsfonds zuzuführen. Die Koſten der Kanaliſierung der 3 Straßen⸗ teile ſind mit 30 630 18 500 4 2970 — 52100 ℳ in das Extraordinarium des Ka⸗ naliſationsetats für 1906 einzuſtellen. Die mit der Straßenbaugeſellſchaft Zoeller, Wolfers und Droege in Berlin und den Kauf⸗ leuten David Lewin und Moritz Loewe ab⸗ geſchloſſenen Regulierungsverträge vom 10. Fe⸗ bruar d Is — Nr. 729 und 730 des Ur⸗ kundenverzeichniſſes — werden genehmigt.) Punkt 14 der Tagesordnung: Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. 111—1—2 d für 1903. — Druckſache 96. Stadtv. Otto: Meine Herren, es handelt ſich hier um eine Nack bewilligung von 10 000 %. für Stellvertretung und Mehrſtunden an den Gemeinde⸗ und Hilfsſchulen. Die Gründe für dieſe außer⸗ ordentlich hohe Nachvewilligung ſind Ihnen in der Magiſtratsvorlage auseinandergeſetzt worden. Die Vorlage hat die Schuldeputation beſchäftigt. und ich habe bei dieſer Gelegenheit mir hervorzuheben erlaubt, daß für die außerordentlich hohe Nachbewilligung, die durch die Krankheit der Lehrer entſtanden iſt, zum Teil mit verantwortlich zu machen ſei die Über⸗ laſtung mit Pflichtſtunden, unter der unſere Char⸗ lottenburger Lehrerſchaft zurzeit noch ſeufzt, und zwar gegen den Willen der ſtädtiſchen Behörden. Die ſtädtiſchen Behörden haben vor mehr denn 2 Jahren, am 9. März 1904, eine Regelung der Pflichtſtundenzahl der Lehrkräfte an den Gemeinde⸗ ſchulen getroffen, die durchaus berechtigten und billigen Wünſchen entſpricht. Bis heute iſt dieſe Pflichtſtundenzahlordnung durch die Kgl. Regierung in Potsdam nicht beſtätigt worden. Ich habe mir deshalb ſchon in der Schuldeputation erlaubt, die Anfrage an den Magiſtrat zu richten, ob er es nicht für notwendig erachte, die Beſtätigung dieſer Pflicht⸗ ſtundenzahlordnung ohne Rückſicht auf den ſonſt ſchwebenden Schulkonflikt von der Kgl. Regierung in Potsdam zu erb tten. Der Magiſtrat hat darauf eine zuſagende Erklärung abgegeben Ich möchte mir heute bei der Wichtigkeit der Angelegenheit die An⸗ frage erlauben, ob ſeitens der Kgl. Re ierung in Potsdam bereis eine Außerung in die er Sache er⸗ folgt iſt. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Wir haben bei der Kgl Regierung in Potsdam den Antrag geſtellt, der unſerer Zuſage entſpricht; eine Antwort haben wir noch nicht erhalten. Stadtu. Otto: Dann kann ich nur die Hoffnung ausſprechen, daß die Kgl. Regierung in Potsdam ſich entſchließen möge, bis zum 1. Aprl d. I. die % Beſchlüſſe der ſtädtiſchen Behörden endlich zu be⸗ ſtätigen. Es liegt das durchaus im Intereſſe der