77 der Stadtgemeinde das entſprechende Ver⸗ tretungsverhältnis im Kuratorium zu gunſten der Stadtgemeinde zu ändern. Wir haben hiervon auf Wunſch der ſtaatlichen Vertreter Abſtand genommen in der Erwägung, daß es ſich nicht empfiehlt, durch derartige Beſtimmungen von vornherein den Eintritt der Gegenſätzlich⸗ keit der beiden Vertretergruppen zu erwecken und die Harmonie der Zuſammenſetzung zu ſtören, daß übrigens in der gegenwärtigen Zuſammenſetzung bereits eine gewiſſe Bevor⸗ zugung der ſtädtiſchen Intereſſen anzuerkennen iſt, und daß endlich, da der Ausbau der Schule in einigen Jahren vollendet ſein wird, eine er⸗ hebliche weitere Verſchiebung des beiderſeitigen Beitragsverhältniſſes demnächſt nicht zu er⸗ warten — jedenfalls aber in der freien Ent⸗ ſchließung der Stadtgemeinde ſteht. Meine Herren, wenn auch die augenblickliche Zuſammenſetzung im Intereſſe der Stadt zu liegen ſcheint, ſo können doch Verhältniſſe eintreten, die dieſelbe mir nicht einwandfrei erſcheinen laſſen. Es iſt nämlich in der Geſchäftsanweiſung für das Kura⸗ torium der Fall vorgeſehen, daß, wenn drei Mit⸗ glieder von den neun anweſend ſind, Beſchlüſſe ge⸗ faßt werden können. Nun denken Sie ſich den Fall, es iſt der Herr Vorſitzende da, und es ſind zwei Regierungsvertreter da. Nach einem Paſſus der Ge⸗ ſchäftsanweiſung kann der Vorſitzende den Mitgliedern Stillſchweigen auferlegen. Es würde alſo der Fall denkbar ſein, daß hier ein der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung nicht genehmer Beſchluß gefaßt werden könnte, von dem dieſelbe obendrein nichts erfährt. Ich habe dann noch folgendes Bedenken. Es iſt im § 4 des Vertrages erwähnt: „Die vorläufige und endgiltige Anſtellung, die Entlaſſung und die Pen⸗ ſionierung des Direktors, der etatsmäßigen Lehrer“ uſw. Von den nicht etatsmäßigen Lehrern iſt nicht die Rede. Wer ſtellt die an? Stellt die der Direktor oder der Magiſtrat an, oder kann ſie der Miniſter anſtellen? Wir können in die Lage kommen, Stipendien für ſolche nicht etatsmäßigen Lehrer zu bewilligen. Die dazu nötigen Geldmittel könnten dann eventuell von Herren, die nicht durch uns ins Kuratorium gekommen ſind, bewilligt werden. Da nun aber unter den verhältnismäßig wenigen Rechten, die wir haben, das Geldbewilligungsrecht eine Hauptſache iſt, ſo halte ich es für meine Pflicht, die Stadtverordnetenverſammluug auf dieſe Eventua⸗ lität aufmerkſam zu machen. Ich will mich noch einmal dahin ausſprechen, daß mir die jetzige Zuſammenſetzung eine durchaus lag günftige und für die Stadt vorteilhafte zu ſein ſcheint, daß ich aber eine Verantwortung dafür ablehnen möchte, Verhältniſſen zuzuſtimmen, die ſich für die Zukunft nicht überſehen laſſen. Ich beantrage dem⸗ nach, in einem Ausſchuſſe von 9 Mitgliedern, die Frage, ob die gegenwärtige Zuſammenſetzung des Kuratoriums eine dauernde ſein ſoll, durchberaten laſſen zu wollen. Stadtſchulrat Dr. Neufert: Meine Herren, gegen die Einſetzung eines Ausſchuſſes kann von ſenten des Magiſtrats eine Einwendung nicht erhoben werden. Ich möchte mir jedoch erlauben, auf einige Bemerkungen des Herrn Vorredners etwas zu er⸗ widern. Gewiß, es iſt, als zum erſten Male bei den Verhandlungen zwiſchen dem Miniſterium und der Stadtgemeinde die Rede von der Einſetzung eines Kuratoriums war, von ſtädtiſcher Seite die Frage aufgeworfen worden, nach welchen Grundſätzen die Zuſammenſetzung des Kuratoriums erfolgen ſoll. mnd die Antwort lautete, daß nach dem Grade der Leiſtung die Vertreterzahl beſtellt werden ſollte. Da⸗ mals leiſteten Staat und Stadt das Gleiche. Man beabſichtigte daher, auf jeder Seite die gleiche Zahl von Vertretern zu ſtellen. Der Stadt wurde außer⸗ dem noch der Vorſitz und damit für den Fall der Stimmengleichheit der Ausſchlag eingeräumt. Dieſes Verhältnis iſt nun im Laufe der Verhand⸗ lungen für die Stadtgemeinde noch günſtiger ge⸗ worden inſofern, als der Stadt ein Vertreter mehr eingeräumt worden iſt. Der Herr Miniſter hat, wie Sie aus dem § 3 des Vertrages entnehmen können, für ſich nur vier Vertreter beanſprucht, während von ſtädtiſcher Seite geſtellt werden: drei, die von der Stadtverordnetenverſammlung gewählt werden, einer, welcher von dem Herrn Oberbürgermeiſter ernannt wird, und der Herr Oberbürgermeiſter ſelbſt bezw. ſein Stellvertreter; das ſind 5 gegen 4. Wenn wir nun bedenken, daß der Vorſitzende unter Umſtänden über zwei Stimmen verfügt, ſo werden Sie zugeben müſſen, daß die Stadt nicht zu ſchlecht wegge⸗ kommen iſt. Nun wäre ja freilich die Möglichkeit vorhanden, daß, wenn der Staat auf einer beſtimmten Summe ſtehen bleibt, die Stadt aber ihre Leitungen für die Schule außerordentlich vergrößert, dann ein gewiſſes Mißverhältnis entſtehen würde. Da der Staat aber 50 000 ℳ zu zahlen bereit iſt und die Ausgaben für die Schule in abſehbarer Zeit jedenfalls nicht weſentlich über 100 000 ℳ betragen werden, ſo kann von einem Mißverhältnis ſchwerlich die Rede ſein. Die Schule iſt alsdann volltändig ausgebaut; ſie iſt ja jetzt ſchon ſtark belegt, in den Abendſtunden meiſt ſo beſetzt, daß kaum noch Schüler untergebracht werden können, und auch in den Tagesklaſſen hat die Belegung in den letzten Jahren ſtark zugenommen. Sollten wir ſpäter einmal dazu übergehen, grundſätzliche Veränderungen mit der Anſtalt vor⸗ zunehmen, z. B. Lehrwerkſtätten mit der Anſtalt zu verbinden, dann würden wir uns ja von neuem an die Staatsregierung wenden können mit der Bitte, auch für dieſe Neueinrichtung uns entſprechende Bei⸗ träge zu zahlen. In den Verhandlungen, welche ſtattgehabt haben, iſt dieſer Punkt ausdrücklich be⸗ tont worden, und es herrſchte darüber vollkommenes Einverſtändnis. Dieſer Vertrag gilt alſo vloß für die Anſtalt in ihrer gegenwärtigen Geſtalt, die ſich weiter entwickelt auf der jetzt vorhandenen Grund⸗ e. Es handelt ſich hier um eine Einzelſchule, nicht um eine Gruppe von Schulen. Wir müſſen freilich ſehr vorſichtig ſein, wenn es ſich um die Volksſchule, die Fortbildungsſchule oder die höheren Lehranſtalten handelt; denn dann iſt jede einzelne Abmachung maß⸗ gebend für die ſpäter zu errichtenden ähnlichen Schulen. Es iſt aber nicht anzunehmen, daß wir eine Anzahl von Kunſtgewerbe⸗ und Handwerker⸗ ſchulen in Charlottenburg errichten werden, voraus⸗ ſichtlich bleibt es bei der einzigen. Infolgedeſſen würden, ſelbſt wenn einige Bedenken vorlägen, dieſe nicht ſo ſchwer ins Gewicht fallen. Ferner bemerke ich, daß bisher bei allen Ver⸗ handlungen, die vom Magiſtrat mit dem Miniſterium für Handel und Gewerbe gepflogen worden ſind, uns ein außerordentliches Entgegenkommen gezeigt worden iſt. Der Herr Vorredner, der ja Mitglied des Ku⸗ ratoriums iſt, hat im letzten Jahre reichlich Gelegen⸗