91 Berichterſtatter Stadtv. Jolenberg: Meine Herren, ich bitte Sie, dem Beſchluſſe des Etatsausſchuſſes zu folgen und den Sonderetat Nr. 2, Ladeſtraßen, un⸗ verändert anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Sonderetat Nr. 2 wird in Ausgabe und Einnahme nach dem Voranſchlage des Magiſtrats feſtgeſtellt.) Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Sonderetat Nr. 3. Lagerplatz der Tiefbau⸗ verwaltung. Zur Geſchäftsordnung hat der Stadtv. Hirſch das Wort. Stadtv. Hirſch: Meine Herren, ich ſtelle den An⸗ trag, dieſen Etat noch einmal in den Ausſchuß zu⸗ rückzuverweiſen. (Der Antrag wird abgelehnt. Die Beratung wird eröffnet.) Berichterſtatter Stadtv. Borchardt: Meine Herren. namens des Etatsausſchuſſes habe ich Ihnen mit⸗ zuteilen, daß der Ausſchuß Anderungen an dieſem Etat nicht beſchloſſen hat und Ihnen infolgedeſſen empfiehlt, dieſen Etat in der Form, wie er vorgelegt worden iſt, anzunehmen. Perſönlich möchte ich allerdings bitten, dieſen Etat nicht ohne weiteres anzunehmen, ſondern ihn zur nochmaligen Beratung in den Ausſchuß zurück⸗ zuweiſen, weil die Möglichkeit gegeben ſcheint, die Poſition Abſchnitt 4, Beſtände, die mit 100 000 Mk. eingeietzt iſt, und wobei ſich in den Vorjahren ge⸗ zeigt hat, daß ſie zu niedrig eingeſetzt war, etwas ſtärker zu erhöhen und dadurch Mittel zu gewinnen, die bei der gegenwärnigen allgemeinen Etatslage ſehr wohl verwendet werden könnten. Dies iſt der Grund, warum ich perſönlich den Antrag ſtellen würde, den Etat noch einmal in dem Ausſchuß zu beraten. Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Meine Herren, das iſt aus zwei Gründen eine ſehr falſche Hoffnung von Herrn Borchardt. Einmal iſt es ein Sonder⸗ etat, der mit dem allgemeinen Etat und deſſen Ge⸗ barung abſolut nichts zu tun hat, ſondern dieſer Etat ſchließt für ſich ab, ſei es mit einem Plus oder ſei es mit einem Minus. Schließt er mit einem Plus ab, ſo werden die Überſchüſſe wieder für den Lagerplatz verwendet; ſchließt er mit Minus ab, ſo müſſen aus eventuellen früheren Überſchüſſen die Mindererträge des Etats gedeckt werden. Wenn nun, wie Herr Borchardt meint, die Poſition „Beſtände“ vielleicht zu niedrig gegriffen iſt, ſo hat das auf das Definitivum des ganzen Etats, auf den Abſchluß des Geſamtetats gar keinen Einfluß. Es läßt ſich auch zur Zeit gar nicht mal ſagen, ob der Anſatz zu hoch oder zu niedrig iſt; denn das hängt vollſtändig ab von den Beſtänden, die angeſchafft werden, und von den Arbeiten, die im nächſten Jahre zu machen ſind. Wenn Sie aber trotzdem auf Ihrer Meinung beharren ſollten, ſo muß ich Ihnen als zweiten Grund anführen, daß, wenn dieſer Etat in den allgemeinen Etat aufge⸗ nommen werden ſoll, Sie noch 500 000 ℳ ungefähr zulegen müßten; denn die Lagerplatzwerwaltung hat ungefähr ſoviel Schulden bei uns, ſie ſteht ſo weit im Vorſchuß, weil ſie verſchiedene Grundſtücke uſw. gekauft hat. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, die vom Herrn Kämmerer angeführten Gründe ſind ſämtlich nicht ſtichhaltig. Zunächſt ſagt der Herr Kämmerer: es handelt ſich um einen Sonderetat, und der Son⸗ deretat hat mit der allgemeinen Verwaltung nichts zu tun. 4 (Zuruf des Kämmerers Scholtz: Dieſer Sonderetat!) Mit dieſem Argument würde er wenig zufrieden ſein, wenn man es auf den Etat der Gasanſtalt anwenden wollte. Freilich ruft mir der Herr Kämmerer da⸗ zwiſchen: d ieſer Sonderetat Demgegenüber iſt zu konſtatieren, daß aus dieſem Sonderetat im Jahre 1904 4000 ℳ in den allgemeinen Etat, Kapitel I, überwieſen worden ſind. Es iſt auch gar nicht ab⸗ zuſehen, warum ein eventueller Überſchuß nicht in den allgemeinen Etat übernommen werden kann. Jedenfalls ſch eint mir doch dieſe Frage einer erneuten Prüfung im Etatsausſchuß noch einmal wert, und ich kann Sie daher nur bitten, dieſe Prüfung vorzunehmen. Wenn der Herr Kämmerer aber ſagt, die Zahl von 100 000 ℳ, die eingeſetzt iſt, ſei nur eine gegriffene und geſchätzte, ſo iſt ja das eben der Grund, der dazu führen kann, dieſe Schätzung auch höher vorzunehmen, zumal tatſächlich in den vorigen Jahren die eingeſetzte Schätzung ſich ſtets als zu niedrig erwieſen hat. Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Ich möchte bloß ganz kurz darauf erwidern, daß es wohl mög⸗ lich fein kann, daß einmal in einem Sonderetat eine Poſition ſteht, welche gewiſſe Ausgaben an ein anderes Etatskapitel, ſei es wieder einen Sonder⸗ etat oder ſei es an den allgemeinen Etat, erſtattet. Keinesfalls aber iſt es richtig, Herr Borchardt. daß etwa eine Summe von 4000 ℳ aus den Über⸗ ſchüſſen des Etats an den allgemeinen Etat abgeführt worden iſt; es mag ſein vielleicht für Beamte, an die Kanaliſarionsverwaltung oder für irgend welche anderen Zwecke — das kann ich im Moment nicht ſagen —, keinesfalls aber aus dem definitiven Ab⸗ ſchluß als UÜberſchuß. Der definitive Abſchluß, der Betrag, der ſich eventuell auf der Habenſeite erg ben würde, wird immer dazu verwendet, Schulden, die die Lagerplatzverwaltung hat, zu decken. Und zur⸗ zeit iſt es ſo, wie ich Ihnen ſage, daß die Lager⸗ platzverwaltung ganz erheblich im Vorſchuß bei uns ſteht. Ich wundere mich, daß auch dieſer zweite Grund, Herr Borchardt, für Sie nicht ausſchlag⸗ gebend iſt, und daß Sie trotzdem eventuell dieſes Minus in den allgemeinen Etat übernehmen wollen. Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Ich erlaube mir, tatſächlich feſtzuſtellen, daß im Etat für 1904 im Kapitel 1 Abſchnitt 4 Nr. 3 ein Uberſchuß aus dem Betriebe der Ladeſtraßenverwaltung mit 4500 ℳ in Einnahme geſtellt iſt. (Zuruf des Kämmerers Scholtz: Ladeſtraßen!) Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Ja, meine Herren, das iſt richtig; aber Ladeſtraßen iſt etwas ganz anderes wie Lagerplatzverwaltung. Das ſehen Sie ſchon daraus, meine Herren, daß die Ladeſtraßen im Sonderetat 2 ſich befinden, und die Lagerplatz⸗ platzverwaltung, welche hier zur Diskuſſion ſteht, Sonderetat Nr. 3 iſt. Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Das Wort iſt nicht weiter verlangt; ich ſchließe die Beratung. Der Etatsausſchuß empfiehlt Ihnen die An⸗ nahme des Etats ſo, wie er vorgelegt worden iſt,