err Kollege Dr. Borchardt empfiehlt dagegen die Zurückverweiſung des Etats an den Ausſchuß. Da das einem Vertagungsantrage gleichkommt, ſo wird er bei der Abſtimmung den Vorzug haben. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus (zur Geſchäfts⸗ ordnung): Die Verſammlung hat meines Wiſſens bereits über den Antrag abgeſtimmt und ihn abge⸗ lehnt. Denn der Antrag, den Herr Stadtv. Hirſch geſtellt hat, den Etat an den Ausſchuß zurückzuver⸗ weiſen, und der abgelehnt iſt, iſt derſelbe Antrag, den auch Herr Dr. Borchardt geſtellt hat. Die Ver⸗ ſammlung hat alſo bereits darüber entſchieden, daß der Etat nicht noch einmal zurückverwieſen werden ſoll. Stadtv. Dr. Borchardt (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, es mag ſein, daß die Verſammlung den geſchäftsordnungsmäßigen Antrag des Herrn Kollegen Hirſch, den Etat an den Etatsausſchuß zu⸗ rückzuweiſen, abgelehnt hat, vermutlich, weil eine Be⸗ gründung nicht vorlag. Wenn nun die Wiederholung dieſes Antrages für nicht zuläſſig erachtet wird, ſo ändere ich meinen geſchäftsordnungsmäßigen Antrag dahin ab: die Beſchlußfaſſung über dieſen Etat vor⸗ läufig auszuſetzen. Das iſt zweifellos geſchäfts⸗ ordnungsmäßig zuläſſig. (Der Antrag wird abgelehnt. Sonderetat Nr. 3 wird in Ausgabe und Einnahme nach dem Voran⸗ ſchlage des Magiſtrats feſtgeſtellt.) Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Sonderetat Nr. 4. Elektrizitätswerk. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Spiegel: Der Aus⸗ ſchuß hat an dem Sonderetat Nr. 4 nichts geändert. Ich bitte Sie, das gleiche zu tun und dieſen Etat unverändert anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Sonderetat Nr. 4 wird in Ausgabe und Einnahme nach dem Voranſchlage des Magiſtrats feſtgeſtellt.) Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann Sonderetat Nr. 6. Stiftungen, Vermächt⸗ niſſe uſw. Berichterſtatter Stadtv. Bollmann: Meine Herren, der Etatsausſchuß hat folgende Anderungen be⸗ ſchloſſen: Ausgaben. Als Abſchnitt 36 neu einzuſtellen: Steinthal⸗Stiftung. Nr. 1. Zur Anlegung am Jahresſchluſſe 3500 ℳ. Als Abſchnitt 37 neu einzuſtellen: Stiftung zur Errichtung eines Jubiläums⸗ Brunnens. Nr. 1. Zur Anlegung am Jahresſchluſſe 395,99 ℳ. Einnahmen. Abſchnitt 2. Nr. 1 ſind die Worte „Generalvertreter der Haaſe⸗ Brauerei“ zu ſtreichen. Als Nr. 9 neu einzuſtellen: 92 3½¼ % Zinſen des von dem Kommerzienrat Steinthal anläßlich der Zweihundertjahrfeier zum Bau von Waldſchulen geſchenkten Betrages (Kapital 100 000 ℳ—) 3500 ℳ Als Nr. 10 neu einzuſtellen: 3/ % Zinſen des von einer Anzahl von Bürgern anläßlich der Zweihundertjahrfeier zur Errichtung eines Jubiläumsbrunnens auf dem Steinplatze geſchenkten Betrages (Kapital 11 313,95 ℳꝝ 395,99 ℳ. Der Etat balanziert nach der erfolgten Ab⸗ änderung in Einnahme und Ausgabe mit 83070,45 ℳ und hat ein Kapital von 1 400 481,56 ℳ — Ich bitte Sie, dem Antrage des Etatsausſchuſſes zu⸗ zuſtimmen. e (Die Beratung wird geſchloſſen. Sonderetat Nr. 6 wird in Ausgabe und Einnahme nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den vom Bericht⸗ erſtatter vorgetragenen Anderungen feſtgeſtellt.) Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Sonderetat Nr. 7. Verbreiterung der Bismarckſtraße. Berichterſtatter Stadtv. Jolenberg: Der Etats⸗ ausſchuß hat folgende Anderungen beſchlofſen: Ordinarium. Ausgaben. Nr. 3. Hupothekenzinſen. Anſatz b ſoll lauten: An das Bankhaus Jacquier & Securius Berlin C. 2, an der Stechbahn 3/4, für Rechnung und auf Koſten des Rentiers Adolf Güterbock hier, Marchſtraße 1, für das Reſtkaufgeld von 1915000 ℳ aus dem Grundſtück Bismarckſtraße 115/116 4% Zinſen, zahlbar vierteljährlich nachher am 1. eines jeden Vierteljahrs 77 800 ℳ. Nr. 4. Insgemein und zur Abrundung — ermäßigt von 9682 ℳ auf 9332 . Einnahmen. Nr. 3. Hypothekenzinſen uſw. Neu einzuſtellen: ) von dem Stadtbaurat a. D. Max Ludewig, hier, Meineke Straße 7, 5% des ge⸗. ſtundeten Reſtkaufgeldes von 271075 ℳ für eine Parzelle des Grundſtücks Bismarck⸗ ſtraße 115/116, zahlbar vierteljährlich nach⸗ her 13 553,75 . g) von dem Maurermeiſter Wilhelm Fröhlich in Berlin W. 35, Potsdamer Straße 99, 5% des geſtundeten Reſtkaufgeldes von 163 400 ℳ für eine Parzelle des Grund⸗ ſtücks Bismarckſtraße 115/116, zahlbar vierteljährlich nachher 8170 . Die bisherige Nr. 3f wird Nr. 3h. Nr. 5. Aus dem Extraordinarium uſw. — erhöht von 163 000 ℳ auf 199 100 ℳ. Nr. 6. Insgemein und zur Abrundung — erhöht von 3859,98 ℳ, auf 4036,23 ℳ. Extraordinarium. Ausgaben. Nr. 7. An das Ordinarium des Sonderetats 7 Nr. 5 abzuführen zur Herſtellung des Etats⸗ ausgleichs — erhöht von 163 000 ℳ auf 199 100 ℳ.