S— 94 nehmer Otto Protz iſt verpflichtet, den Wärterinnen der Abortanſtalten einen Tagelohn von 1,40 ℳ zu geben und ihnen zwei volle Tage Urlaub im Monat ohne weiteren Abzug des Lohnes zu gewähren. Das war früher nicht der Fall. Ferner hat der Unter⸗ nehmer die Beiträge zur Invaliden⸗ und Kranken⸗ verſicherung in voller Höhe zu tragen, und des weiteren übernimmt er alle Unkoſten, welche durch die Beſchaffung irgend welcher zum Betriebe und zur Unterhaltung gehörigen Geräte uſw. erwachſen. Es hat nun — denn unſererſeits, d. h. von der Verwaltung der Desinfektionsanſtalt, die die Bedürfnis⸗ und Ab⸗ ortanſtalten unter ſich hat, wird fortla fend die Sache kontrolliert — es hat ſich herausgeſtellt, daß eine durchaus zufriedene Stimmung unter den Wärterinnen vorhanden iſt und Klagen nach keiner Richtung hin vorliegen. Es iſt mir nicht bekannt geworden, daß Krankheiten beſonderer Art unter den Wärterinnen vorgekommen ſind. Daher kann ich dem Herrn Frage⸗ ſteller keine Antwort darauf geben, weshalb die beiden Wärterinnen an Gelenkrheumatismus erkrankt ſind, Ich glaube aber kaum, daß die Anſtalt daran ſchuld ſei. Das glaube ich deshalb nicht, weil die Ver⸗ hältniſſe gerade dieſer neuen Anſtalt außerordentlich günſtig ſind. Im großen Ganzen möchte ich hervorheben, daß alles das erzielt worden iſt, was wir von dem Unter⸗ nehmer haben erreichen können. Wir haben wieder⸗ holt mit ihm Verhandlungen gepflogen. Ich möchte beſonders noch betonen, daß fortlaufend das Perſonal wie auch die Abortanſtalten ſelbſt kontrolliert werden. Stadtv. Sellin: Meine Herren, an der Sache ſelbſt iſt ja nichts zu ändern, weil der Kontrakt mit Herrn Protz auf drei Jahre feſtgelegt iſt. Ich meine aber, es iſt doch immerhin zu kennzeichnen, daß hier in der Stadtverwaltung und mit Genehmigung der Stadt, die die Aufficht über die Anſtalten führt, Leute 16 Stunden am Tage beſchäftigt werden. Der Herr Oberbürgermeiſter meinte, daß die Anſtalt nicht an dem Rheumatismus der Frauen ſchuld ſei. Das iſt hier aber doch der Fall. Ich bin heute in der Anſtalt geweſen und glaube ſicher, daß die Anſtalt die Schuld daran trägt, wenn die Leute krank werden. Vergegenwärtigen Sie ſich, meine Herren, die anderen Anſtalten ſind aus Wellblech, die Anſtalt in der Knobelsdorffſtraße Ecke Nehringſtraße hat eine ähnliche. Bauart, während die Anſtalt am Amtsgericht unten nur Fundament und oben einen Bretterbau hat, und dieſer Bretterbau hat Fugen von 19 em, wo der Wind nur ſo durchpfeift. Außerdem ſteht die An⸗ ſtalt auf einem Fleck, der von allen Seiten frei iſt. Ich möchte die Anregung des Kollegen Klick unterſtützen und den Magiſtrat bitten, die Verhältniſſe dieſer Anſtalt zu unterſuchen, ob den Mängeln nicht abgeholfen werden kann. Ich gebe der Hoffnung Raum, daß das möglich ſein wird. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Meine Herren, ſelbſtverſtändlich werden wir dafur Sorge tragen, daß bauliche Mißſtände beſeitigt werden. Davon iſt aber vorhin nicht geſprochen worden. Wir werden veranlaſſen, daß geprüft wird, wie die Sache liegt, und wir werden etwa beſtehende Mißſtände beſeitigen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Kapitel X wird in Ausgabe und Einnahme nach dem Vor⸗ anſch lage des Magiſtrats feſtgeſtellt. Die Verſamm⸗ lung ſtimmt außerdem den beiden vom Berichterſtatter vorgetragenen Reſolutionen des Etatsausſchuſſes zu.) Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Kapitel XI Liegenſchaften. Berichterſtatter Stadtv. Wöllmer: Meine Herren, der Etatsausſchuß hat zu Kapitel XI folgende Ande⸗ rungen beſchloſſen: Einmalige Ausgaben. Als Abſchnitt 3 iſt neu einzuſtellen: Kanaliſationsbeitrag für das Grundſtück Span⸗ dauerberg Ecke Neuer Fürſtenbrunner Weg — Band 132 Blatt 4770 — zahlbar auf be⸗ ſondere Anweiſung 814,50 ℳ. Einnahmen. Abſchnitt 2. Nr. 5. Miete aus dem Grundſtücke Spreeſtraße 31 uſw. 300 ℳ, — iſt zu ſtreichen. Die bisherige Nr. 6 wird Nr. 5. Als Nr. 6 iſt neu einzuſtellen: Miete aus dem Grundſtücke Wormſer Straße 11: a) von dem Geheimen Oberbaurat Hoffmann vom 1. Juli 1906 ab. .. 2250 ℳ b) von dem Geheimen Oberjuſtiz⸗ rat Fritze vom 1. Oktober 1906 ab zahlbar vierteljährlich im voraus. Andere Bemerkungen ſind zu dieſem Kapitel nicht zu machen. Der Ausſchuß beantragt, das Kapitel mit dieſen Anderungen anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Kapitel XI wird in Ausgabe und Einnahme nach dem Voran⸗ ſchlage des Maaiſtrats mit den vom Berichterſtatter vorgetragenen underungen feſtgeſtellt.) Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Neuſchaffung von Beamtenſtellen (Kapitel I1. Allgemeine Verwaltung). Berichterſtatter Stadtu. Otto: Der Etatsausſchuß hat die vom Magiſtrate beantragten neuen Stellen unverändert geneymigt. Ich empfehle Ihnen eben⸗ falls, die Genehmigung auszuſprechen. Ferner hat der Ausſchuß mit Mehrheit die Re⸗ ſolution angenommen: Der Magiſtrat wird erſucht, die Anſtellung eines beſoldeten ſtädtiſchen Medizinalbeamten als Magiſtratsmitglied in Erwägung zu ziehen. Es iſt meine Pflicht als Referent, Iynen die An⸗ nahme dieſer Reſolution ebenfalls zu empfehlen. Stadtu. Dr. Stadthagen: Meine Herren, die Reſolution iſt nur mit ſehr geringer Mehrheit an⸗ genommen worden. Meine Freunde ſind durchaus nicht dagegen, daß Medizinalangelegenheiten von einem Sachverſtändigen bearbeitet werden. Wir glauben aber, daß im Magiſtrat eine genügende Kraft für derartige Angel genheilen jetzt bereits vorhanden iſt, und halten es daher nicht für an der Zeit, einen derartigen doch etwas weitgehenden Antrag, gegen den ſich manches andere auch noch ſagen ließe, was ich bei der vorgerückien Zeit heute nicht tun will, anzunehmen. Ich möchte bitten, von der Annahme dieſer Reſolution Abſtand zu nehmen. Stadtv. Dr. Landsberger: Meine Herren, ich habe den Antrag ſeinerzeit im Etatsausſchuß ein⸗ gebracht und halte ihn in der Tat für äußerſt zweck⸗