Nr. 3 — Zinſen von vorübergehend belegten oder ſonſt zinsbar verwendeten Beſtänden der Stadthauptkaſſe — herabgeſetzt von 30 000 ℳ auf 18 000 ℳ. Die Nr. 2—5 werden Nr. 1—4. Das iſt alles, was beſchloſſen iſt. Ich bitte, den Etat ſo feſtzuſtellen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung ſtellt das Kapitel XII — Kapitalvermögen — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den vom Berichterſtatter vorge⸗ tragenen Abänderungen feſt.) Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Kapitel XIII. Schuldendienſt. Berichterſtatter Stadtv. Ring: Der Ausſchuß hat keine Anderungen beſchloſſen. Ich bitte deswegen, das Kapitel en bloc anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung ſtellt Kapitel XIII — Schuldendienſt — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats unverändert feſt.) Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Kapitel XIV. Verſchiedene Einnahmen und Ausgaben. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, gegenüber dem vorgelegten Etat ſind im Ausſchuß, zum größten Teil auch auf Antrag des Magiſtrats, einige Anderungen vorgenommen worden. Bei Abſchnitt 2 Nr. 1 — Beitrag der Stadt⸗ gemeinde zu den Koſten der hieſigen Kgl. Polizei⸗ verwaltung — ſind die Ausgaben ermäßigt von 357 000 ℳ, auf 351 376,50 ℳ. Die Ermäßigung iſt eine geſetzliche. Der Beitrag iſt geſetzlich feſt⸗ gelegt pro Kopf der Bevölkerung, und die Ermäßigung rührt daher, daß bei der erſten Aufſtellung des Etats die Reſultate der Volkszählung nicht in der genauen Weiſe bekannt waren wie bei der endgiltigen Feſtſtellung. Bei Abſchnitt 5 Nr. 6 — Beitrag an die Volksküche oder ähnliche Veranſtaltungen hierſelbſt gegen die Verpflichtung, Kindern in der Gemeinde⸗ ſchule Frühſtück zu liefern — iſt die Poſition von 4500 ℳ auf 5000 ℳ erhöht worden, — in dieſem Ja nicht auf Antrag des Magiſtrats, ſondern auf nregung aus dem Ausſchuß heraus, weil der Aus⸗ ſchuß der Meinung war, daß bei der bisherigen Summe verſchiedene Kinder unberückfichtigt blieben, die berückſichtigt zu werden verdienten. Nr. 7 — Beitrag an den 4½4. 7 . Char⸗ lottenburg — erhöht von 2000 ℳ auf 3000 . Nr. 16 — Dem Brandenburgiſchen Provinzial⸗ vereine zur Bekämpfung des Vagabundentums, Jahresbeitrag — erhöht von 100 ℳ auf 150 ℳ. Nr. 19 — Der Vereinigung der Wohltätigkeitsbe⸗ ſtrebungen hierſelbſt, Beihilfe zur Unterhaltung einer Schreibſtube für Stellenloſe — erhöht auf 2000 . Auch dieſe Erhöhung iſt auf Anregung aus dem Ausſchuſſe heraus erfol 1. Abſchnitt 6. Nr. 50 — Der Deutſchen Geſellſchaft zur Bekämp⸗ fung der Geſchlechtskrankheiten uſw. — erhöht auf 100 . 137 — Als Nr. 63 neu einzuſtellen: Der Vereinigung von Verwaltungsingenieuren des Heizungsfaches Jahresbeitrag, zahlbar auf beſondere Anweiſuung 10 . Einmalige Ausgaben. Als Abſchnitt 12 neu einzuſtellen: Zuſchuß an den Kleinkinder⸗Pflegeverein Krippe, zahlbar auf beſondere Anweiſung. 500 ℳ. Als Abſchnitt 13 neu einzuſtellen: Dem Allgemeinen Deutſchen Schulvereine zur Erhaltung des Deutſchtums im Auslande aus Anlaß ſeines 25jährigen Beſtehens Beitrag für die Jubiläumsſpende, zahlbar auf beſondere An⸗ weiſung 300 . Als Abſchnitt 14 neu einzuſtellen: Der Treptow Sternwarte Beitrag zum Bau⸗ fonds für Errichtung einer neuen Vortrags⸗ halle, zahlbar auf beſondere Anweiſung 1000 ℳ. Ich bitte Sie, dieſem Etat mit den vom Aus⸗ ſchuß vorgenommenen Anderungen Ihre Zuſtimmung zu erteilen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung ſtellt Kapitel XIV — Verſchiedene Ein⸗ nahmen und Ausgaben — in Einnahme und Aus⸗ gabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den vom Berichterſtatter vorgetragenen Abänderungen feſt.) Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Ich ſetze auch die Beratung über Kapitel XV vorläufig aus. Wir kommen nunmehr zur Beratung des Dringlichen Antrages des Stadtv. Dzialos⸗ zynski und Gen. betr. Vertretung der Stadt im preußiſchen Landtag. Der Antrag lautet: Die Stadtverordnetenverſammlung wolle be⸗ ſchließen, den Magiſtrat aufzufordern, bei dem preußiſchen Landtage vorſtellig zu werden, daß die Stadt Charlottenburg nicht mit nur einem Mandat für das Abgeordnetenhaus bedacht werde, ſondern mindeſtens zwei Mandate zu⸗ gewieſen erhalte. Antragſteller Stadtv. Dzialoszynski: Meine Herren, dem preußiſchen Abgeordnetenhauſe liegt zurzeit eine No⸗ velle zum preußiſchen Wahlgeſetz vor, welches unter anderem der Stadt Charlottenburg einen Abgeord⸗ neten zuweiſt. Um einer ſich aus dem Grundſatze: „qui tacet consentire videtur“ etwa ergebenden Annahme der maßgebenden Faktoren der Geſetz⸗ gebung vorzubeugen, als ob die Charlottenburger Bürgerſchaft und die Charlottenburger Behörden mit dieſer Zuweiſung eines Abgeordneten ſich 12. und damit zufrieden ſind, haben meine Freunde Ver⸗ anlaſſung nehmen zu müſſen geglaubt, einen Antrag einzubringen auf Einreichung einer Petition an das Abgeordnetenhaus, die darauf gerichtet iſt, daß wir den Landtag bitten, mindeſtens uns noch einen zweiten Abgeordneten zuzubilligen. Meine Herren, es würde zu weit führen, wenn ich das preußiſche Wahlgeſetz, das preußiſche Wahl⸗ ſyſtem hier einer Kritik unterziehen wollte. Ich wüßte nicht, wo ich anfangen und aufhören ſollte. Ich glaube, das iſt nicht erforderlich in einer Ver⸗ ſammlung, deren Mitglieder wohl alle das Urteil des Fürſten Bismarck unterſchreiben werden, daß das preußiſche Wahlſyſtem das elendeſte aller Wahſyſteme iſt. Ich will mich, meine Herren, lediglich zur Be⸗