140 — unſerer Krankenanſtalten Ihre Aufmerkſamkeit auf einige Punkte lenken, die dazu dienen werden, Ihnen die Würdigung dieſes Etats der Krankenanſtalten und ihrer Wirkſamkeit zu erleichtern. Das iſt zunächſt der Umſtand, daß wir zu unſerer Freude in dem Verwaltungsbericht, den wir jüngſt zugeſchickt bekommen haben, einen ärztlichen Jahresbericht finden, den Sie mit Befriedigung leſen werden; er findet ſich im Anhang und wird Ihnen deshalb vielleicht, wie es mir auch gegangen iſt, ent⸗ gangen ſein. Ich benutze die Gelegenheit, darauf aufmerkſam zu machen, worauf wir in der letzten Krankenhausdeputation hingewieſen worden ſind, daß auch für etwaige ſonſtige Intereſſenten — Sie beſitzen ihn ja alle in dem Verwaltungsbericht — noch 50 Separatabzüge in den Händen des Magiſtrats ſind und zur Dispoſition ſtehen. Außerdem möchte ich darauf aufmerkſam machen, daß dort ein alpha⸗ betiſches Verzeichnis über die Verwaltungsberichte der letzten Jahre vorhanden iſt, worin nachgewieſen wird, wo die ärztlichen Jahresberichte ſtehen vom Jahre 1897, 1898; dann findet ſich die Bemerkung: ärztliche Berichte ſpäter nicht mehr mitgeteilt. Das iſt ein Irrtum; ſie ſind nicht mehr erſtattet. Das muß alſo korrigiert werden. Abgeſehen davon iſt nichts weiter im Intereſſe der Krankenanſtalten zu erwähnen. Ich möchte Sie alſo bitten, das Kapitel vI unverändert anzunehmen. Stadtv. Vollmann: Meine Herren, ich beabſichtige, zu Abſchnitt 1 Nr. 26 einen Abänderungsantrag zu ſtellen. Ich möchte darauf aufmerkſam machen, daß die Poſition vom Magiſtrat erhöht worden iſt, und zwar von 1100 auf 1600 ℳ. Die Kranken⸗ hausdeputation hatte dieſe Erhöhung im Etats⸗ entwurf nicht vorgeſehen. Im alten Jahre ſind ge⸗ zahlt worden für den evangeliſchen Seelſorger 500 ℳ für Unterrichtszwecke iſt der Betrag von 600 ℳd der eingeſtellt war, nur zum kleinſten Teil verbraucht worden. Meine Herren, das Krankenhaus gehört zur Luiſengemeinde, und es wäre der betreffende Bezirks⸗ geiſtliche verpflichtet die Seelſorge im Krankenhans anszuüben. Ich will niemand das Recht nehmen, ſelbſtverſtändlich auch dem Magiſtrat nicht, ſich nun den Geiſtlichen zu ſuchen, der ihm konveniert; ich meine aber doch, daß eine Erhöhung von 500 ℳ nur allein für den evangeliſchen Geiſtlichen nicht gerechtfertigt iſt. Meine Herren, wir haben in der Trinitatis⸗ gemeinde, zu deren Seelſorgern der Prediger Dr. Luther, der dort oben im Krankenhauſe die Seelſorge ausübt, auch zählt, gegenwärtig 5 Geiſt⸗ liche; zuerſt waren es 2 Geiſtliche, weil aber die Belaſtung der Herren fortwährend ſtieg, iſt die Zahl nach und nach bis auf 5 erhöht worden. Erſt vor kurzer Zeit haben ſich die Herren beklagt, daß ſie außerordentlich belaſtet ſeien, und haben mit bean⸗ tragt, einen Kirchbauplatz zu erwerben, um eine neue Kirche zu bauen und eine neue Gemeinde abzu⸗ zweigen. Meine Herren, ich weiß nicht, ob dieſe Erhöhung von dem Herrn Geiſtlichen beantragt worden iſt, oder ob der Magiſtrat ſie aus eigener Initiative vorgenommen hat. Wäre ſie von dem Geiſtlichen beantragt, ſo läge darin entſchieden ein Widerſpruch mit der Klage, daß eine Belaſtung der Geiſtlichen vorliege. Der Geiſtliche hat im Kranken⸗ hauſe eine Menge Funktionen auszuüben. Entweder leidet dadurch die Seelſorge dort oder in der Ge⸗ meinde. Außerdem liegt auch eine Doppelbezahlung vor, da ſein Gehalt aus Kirchenſteuermitteln gezahlt wird. Ich meine, daß der Geiſtliche vorzugsweiſe für die Gemeinde da iſt und in zweiter Linie viel⸗ leicht erſt für andere dotierte Amter in Betracht kommen kann. Ich halte die Seelſorge im Kranken⸗ hauſe überhaupt für eine rein ehrenamtliche. Wenn das Entgelt dafür aber um 100 % erhöht wird, ſo iſt das keine ehrenamtliche Stellung mehr, ſondern ein bezahltes Amt. Angeſichts des Umſtandes, daß nicht eine einzige Etatspoſition für irgendeinen Be⸗ amten erhöht wurde, iſt hier meines Erachtens eine exorbitante Erhöhung vorgenommen. Der Magiſtrat zeigt hier ein beſonderes Wohlwollen, während er die ſeinerzeit beantragte Teuerungszulage abgelehnt hat. Schließlich wird dieſe ja auch endgültig begraben werden. . In Betracht kommt auch noch beſonders, daß wir nicht nur evangeliſche Mitbürger haben, ſondern auch katholiſche und jüdiſche Mitbürger, und für dieſe iſt kein Geiſtlicher offiziell im Krankenhauſe beſtellt, es iſt keine Beſoldung dafür vorgeſehen. Meine Herren, ich beantrage daher, dieſe Poſi⸗ tion Nr. 26 in Abſchnitt 1 von 1600 ℳ auf 1100 ℳ zu ermäßigen. Ich möchte noch darauf aufmerkſam machen, daß ich es auch vom prinzipiellen Standpunkt für richtig halte, daß wir nicht ohne weiteres hier eine beſoldete Stelle ſchaffen. Ich möchte daran erinnern, daß die Regierung der Schuldeputation bereits einen Geiſt⸗ lichen aufoktroyiert hat, und es wäre geradezu ver⸗ wunderlich, wenn die Regierung unter dieſen Um⸗ ſtänden nicht ſchließlich dort auch eine feſte Stelle für einen ihr genehmen Geiſtlichen durchſetzen würde. In anbetracht der prinzipiellen Wichtigkeit dieſer Frage beantrage ich nameutliche Abſtimmung. Stadtrat Boll: Meine Herren, zunächſt möchte ich bemerken, daß der Magiſtrat aus eigener Initiative das Gehalt des Predigers Luther an dem neuen Krankenhauſe erhöht hat, und zwar aus dem Grunde, weil die Tätigkeit des Pfarrers Luther dort erheblich gewachſen iſt. Wir halten eine geiſtliche Tätigkeit hier wie in allen großen Krankenhäuſern für nötig, be⸗ ſonders mit Rückſicht auf unſere Schweſtern, die einen großen Wert darauf legen, daß ſie eine geiſtliche Beratung ſtets zur Seite haben. Im übrigen hat aber auch ein großer Teil der Kranken den dringen⸗ den Wunſch, ſich einmal mit einem Geiſtlichen zu beſprechen. Das iſt ſoweit gegangen, daß aus dem Kreiſe der Krankenhausverwaltung angeregt worden iſt, dem Pfarrer Luther ein Telephon nach ſeiner Wohnung zu legen, weil er ſehr häufig im Kranken⸗ haus gewünſcht wird und er ſich in der Weiſe bisher geholfen hat, daß er ſich mit einem benachbarten Kaufmann in Verbindung geſetzt hat, der ihn an das Telephon herunterrufen läßt. Es werden regelmäßig in dem großen Pavillon des neuen Krankenhauſes Gottesdienſte gehalten, und auf Wunſch wird das Abendmahl erteilt. Außerdem finden Andachtsübungen mit den Schweſtern ſtatt. Im übrigen iſt auch in dem alten Krankenhauſe, wo bisher die Luiſenkirche die geiſtliche Beratung hatte, der Pfarrer Luther eingetreten, weil die Luiſenkirche es indirekt abgelehnt hat — ſie kommt jedenfalls nicht mehr —, dort geiſtlich tätig zu ſein. In dem alten Krankenhauſe kommt zu der Beratung der Kranken noch hinzu, daß dort eine große Zahl von Kindern zu taufen iſt; der Pfarrer Luther kommt alle acht Tage hin und tauft an einem Wochentage die Kinder. 44