Das alles hat der Pfarrer Luther bisher umſonſt gemacht. Er hat auch alle 4 Wochen regelmäßig Gottesdienſt abgehalten. Im übrigen hat die Sache ſichſo entwickelt durch das angenehme perſönliche Weſen des Pfarrers Lulher, der ſich allmählich in den ganzen Dienſt dort eingelebt hat, daß auch in den kleinen Pavillons, wo bisher kein Gottesdienſt gehalten wurde, auf Wunſch der Kranken — ich be⸗ tone immer: auf Wunſch der Kranken! — Gottes⸗ dienſt im kleinen Kreiſe gehalten wird. Und dieſe Tätigkeit, meine Herren, hat den Magiſtrat veran⸗ laßt auf Anregung von verſchiedenen Seiten, den Pfarrer Luther entſprechend beſſer zu ſtellen. Ich will bemerken, daß Pfarrer Luther fſich nicht auf den Dienſt im Krankenhauſe allein beſchränkt, ſondern daß er auch an den geſelligen Abenden, die dort ſtattfinden, ſich beteiligt, und daß er auch, glaube ich, dem freiwilligen Erziehungsbeirat ſtets hilfreich zur Seite ſteht, ohne daß er irgend ein Entgelt da⸗ dafür bezieht. Jedenfalls bemerke ich, daß mit Rückſicht auf die Honorierung in den großen Krankenhäuſern in Berlin die Honorierung mit 1000 ℳ nur in einer recht mäßigen Höhe erfolgt. Ich glaube, daß dieſes Geld gut ausgegeben iſt, denn die Schweſtern würden ihren ſchweren Dienſt — das iſt mir ſehr häufig aus dem Kreiſe der Schweſternſchaft verſichert worden — nicht ſo ausüben können, wenn ſie nicht gleichzeitig nach dieſer Richtung hin einen Zu⸗ ſpruch hätten. Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, ich möchte Sie bitten, dem Antrage des Kollegen Bollmann nicht ſtattzugeben. Ich füge hinzu, daß ich dieſe Bitte im Namen des größten Teils meiner Freunde ausſpreche, welche auch in unſerer Fraktionsberatung nicht anerkennen konnten, daß dieſem Antrage Gründe zur Bafis dienen, welche allgemein gebilligt und ge⸗ teilt werden. Die Frage der geiſtlichen Seelſorge ſpitzt ſich doch eigentlich auf zwei Punkte zu. Erſtens: iſt überhaupt eine Seelſorge im Krankenhauſe nötig? Ich glaube, es wird wohl kaum einer ſein, der dieſe Frage verneinen wird. Denn man mag auf einem Standpunkt ſtehen, auf welchem man will, geiſtlichen Fragen und der Kirche gegenüber, man wird doch immer anerkennen müſſen, daß es eine große Anzahl von Kranken geben wird, welche dieſe geiſtliche Für⸗ ſorge dringend gebrauchen und welche ſie wünſchen. Da fie nicht ſelber in die Kirche gehen können, ſo muß die Kirche eben zu ihnen kommen, und die⸗ jenigen Behörden, Gemeinden oder ſonſtigen Korpo⸗ rationen, welche Krankenhäuſer unterhalten, haben einfach die Pflicht, hierfür zu ſorgen. Deshalb ſteht auch uns, der Stadt Charlottenburg, die Pflicht zu, für eine geordnete Seelſorge Vorkehrungen zu treffen. Die zweite Frage, — um die handelt es ſich hier eigentlich — iſt lediglich die: ſind die Dienſte des Herrn, der dieſe Seelſorge ausübt, genügend be⸗ zahlt oder nicht. Wenn der Magiſtrat vollkommen in ÜIbereinſtimmung mit der Krankenhausdeputation, welche ſich auch eingehend mit dieſer Frage beſchäftigt hat, zu der Anſicht gekommen iſt, daß für die Leiſtungen, welche von dem Pfarrer verlangt werden, 500 ℳ zu wenig ſind, ſo ſehe ich keinen Grund ein, weshalb wir dieſe Poſition nicht erhöhen ſollen. Die Steigerung der Leiſtungen des Geiſtlichen erklärt ſich doch ganz von ſelbſt. Wenn Sie dieſen Etat an⸗ ſehen, finden Sie überall geſteigerte Pofitionen, be⸗ dingt durch die größere Belegung des Krankenhauſes. Es kommt in dieſem Falle noch beſonders hinzu, daß unſere Schweſternſchaft wächſt und, wie wir hoffen, 141 immer weiter wachſen wird, und daß gerade die Schweſtern, wie bereits der Herr Dezernent vorhin ausgeführt hat, von den Andachtſtunden gern Ge⸗ brauch machen. Wir haben daher keine Veranlaſſung, hier irgend eine Beſchränkung eintreten zu laſſen. Wenn ich mich nun zu denjenigen Gründen wende, die Herr Kollege Bollmann vorgetragen hat, ſo muß ich ſagen, daß ich darunter eigentlich keinen gefunden habe, der ſeine Stellung motiviert. Wenn Unzuträglichleiten infolge Ausübung dieſes Neben⸗ amts durch den Pfarrer Luther in der Gemeinde ſich ergeben haben ſollten, — ja, dann hat er dieſe Frage vor ein falſches Forum gebracht; das geht uns gar nichts an; der Herr Pfarrer hat mit ſeiner Gemeinde und der Gemeindevertretung auszumachen, ob es ſeine Zeit ihm erlaubt, dieſe Seelſorge aus⸗ zuüben. Solange wir ſie ihm anvertrauen und er ſie in einer Weiſe ausübt, daß die Krankenhaus⸗ verwaltung, der Magiſtrat und die ganze Stadt da⸗ mit zufrieden ſind, haben wir lediglich die Pflicht, ihn anſtändig und ſo zu honorieren, wie es ſich gebührt. (Sehr richtig! Wenn Herr Stadtrat Boll auf die Verhältniſſe in Berlin hingewieſen hat, ſo kann ich nur betonen, daß am Krankenhaus Friedrichshain ein eigener Geiſtlicher angeſtellt iſt, der die Seelſorge am Kranken⸗ hauſe als Lebensberuf ausübt, der regelmäßig des Sonntags Gottesdienſt für die Schweſtern und für Kranken abhält. Daß hier nur ein evangeliſcher Geiſtlicher be⸗ ſoldet wird und nicht auch ein katholiſcher und ein jüdiſcher, hat doch garnichts mit der Streichung dieſer Poſition zu tun. Wenn das Bedürfnis nach Geiſt⸗ lichen anderer Konfeſſionen ſo groß ſein ſollte, ſo würden wir uns mit der Frage zu beſchäftigen haben, ob wir auch einen katholiſchen Geiſtlichen und ev. einen Rabbiner noch anſtellen ſollten, nicht aber damit, ob wir dieſe Poſition ſtreichen ſollen. Gänzlich unverſtändlich iſt mir geblieben, wie Herr Kollege Bollmann dieſe Poſition mit der Teuerungszulage zuſammenbringen kann. (Sehr richtig!) ſich doch etwas deutlicher aus⸗ drücken müſſen. Es wird, glaube ich, auch anderen Herren ſo gegangen ſein. Mir iſt, wie geſagt, der Gedankenzuſammenhang abſolut unverſtändlich ge⸗ glieben. Ebenſo kann ich ihm auch darin nicht folgen, wenn er der Streichung der qu. 500 ℳ eine prin⸗ zipielle Wichtigkeit beilegt. Die Verkleinerung des Gehaltes kann eine ſolche nie haben. Er hätte dann ſchon beantrageu müſſen, überhaupt die Pofition zu ſtreichen, dann könnte man von einem Vrinzip ſprechen. Aber in der Streichung von 500 ℳ drückt ſich ein Prinzip nicht aus. — Und wie ferner dieſe Frage mit der Schulvorlage zuſammenhängen ſoll, bei dieſem von uns, vom Magiſtrat freiwillig an⸗ geſtellten Geiſtlichen, das iſt auch eine Kombination, die mir wenigſtens etwas ſchleierhaft Mee iſt. Ich möchte Sie alſo bitten, dem Antrage des Magiſtrats, wie er in dem Etat vorgeſehen iſt, Folge zu geben und die 1600 ℳ zu bewilligen. Da hätte er Stadtv. Bartſch: Meine Herren, ich bitte Sie, dieſen Poſten gänzlich aus dem Etat zu ſtreichen. Es iſt doch nicht angängig, eine einſeitige Unter⸗ ſtützung für Seelſorge im Krankenhauſe zu gewähren, da doch Mitglieder aller Konfeſſionen im Kranken⸗ hauſe behandelt werden. Wenn einzelne Pfarrer das Bedürfnis haben, ihren Pfarrkindern Seelſorge angedeihen zu laſſen, nun, dann mögen ſie das 0