——— — 143. — immer mehr an Bedeutung gewinne, nicht nur in Char⸗ lottenburg, ſondern in den allerverſchiedenſten Kom⸗ munen, und daß in abſehbarer Zeit auch wohl die Stadtgemeinde Charlottenburg dieſer Frage der Be⸗ ſteuerung des Wertzuwachſes werde näher treten müſſen. Infolgedeſſen haben wir die von uns ein⸗ gebrachte Reſolution ſo gefaßt, daß wir auch allen denen, die nicht a limine jeden Gedanken einer Wertzuwachsſteuer für Charlottenburg ablehnen wollen, die . 4. zu derſelben ermöglichen. Denn die Reſolution beſagt, daß der Magiſtrat betreffs dieſer Wertzuwachsſteuer in Erwägungen eintreten ſolle, allerdings mit dem Zuſatze, daß dieſe Er⸗ wägungen ſich nicht über Jahre hinaus erſtrecken mögen, ſondern daß uns im Laufe des Etatsjahres deren Reſultat mitgeteilt werde. Meine Herren, für diejenigen unter Ihnen, die dem Gedanken einer Wertzuwachsſteuer ſympathiſch gegenüberſtehen, die aber meinen, für Charlottenburg ſei die Frage noch nicht ſpruchreif, ſollte eigentlich dieſe Reſolution den Anlaß geben, dieſe Frage mit ins Rollen zu bringen. Denn, meine Herren, hier in Charlottenburg hat der Magiſtrat nicht recht Ver⸗ anlaſſung, aus ſich heraus mit dieſer Frage ſich zu beſchäftigen, weil wir in der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung gelegentlich einer Petition — wenn ich nicht irre, der Abteilung Charlottenburg des Vereins für Bodenbefitzreform — eine etwa gleichlautende Reſolution, daß der Magiſtrat mit dieſer Frage ſich beſchäftigen möge, mit einer überwältigenden Mehr⸗ heit damals abgelehnt haben. Es war ein Stimmen⸗ verhältnis von etwa 4: 1, mit welchem dieſer An⸗ trag damals abgelehnt wurde. Liegen aber die Dinge ſo, daß der Magiſtrat ein Votum der Stadtverordneten⸗ verſammlung vor ſich hat, das mit einer großen Mehrheit das Eingehen auf die Frage ablehnt, dann muß man ja wohl ſagen, daß es für die Vertreter des Magiſtrats bei der großen auf ihren Schultern ruhenden Arbeitslaſt nicht geboten erſcheint, aus ſich heraus dieſe Frage anzuregen, wenn ſie auf irgend ein Entgegenkommen in der Verſammlung nicht rechnen können. Da nun aber ſeit jener Zeit wiederum doch geraume Zeit vergangen iſt, und da tatſächlich eine Reihe von Herren der Meinung iſt: die Frage iſt erwägenswert, und es wird die Zeit kommen, wo die Stadt Charlottenburg an dieſe herantreten muß, deswegen meine ich, ſollten Sie Anlaß nehmen, dieſer Reſolution ihre Zuſtimmung zu geben. Was die Wertzuwachsſteuer ſelbſt betrifft, ſo kann es meines Erachtens gar keinem Zweifel unter⸗ liegen, daß der Wertzuwachs, der ohne jede Tätigkeit eines Grundbefitzers ſich ergibt, lediglich aus der Tätigkeit der Gemeinde und aus dem Wachstum der Gemeinde heraus, in der Tat eine außerordentlich ſtarke Beſteuerung verträgt. Wenn wir daran denken, daß die Rente aus Grundſtücken außerordentlich in die Höhe geht, nicht aus irgend einer beſonderen Tätigkeit des Befitzers, ſondern lediglich durch das Wachstum und die Betriebſamkeit der Gemeinde — durch Anlegung öffentlicher Bauten, durch Verbeſſerung der Verkehrs⸗ wege, etwa auch durch Anlegung eines Bahnhofes, eines Schulgebäudes — wenn wir daran denken, daß durch ſolche Maßnahmen, zu denen der einzelne Grundbeſitzer nichts beiträgt, die Rente aus ſeinem Grundſtück ganz außerordentlich wächſt, ſo werden wir von vornherein ſagen müſſen, daß der Gedanke, einen ſolchen Wertzuwachs kräftig zu beſteuern, durch⸗ aus dem Intereſſe der Allgemeinheit förderlich iſt und ihm entſpricht. Ich möchte nur nebenbei darauf hinweiſen, wie außerordentlich dieſer Wertzuwachs gerade in Char⸗ lottenburg in den letzten Jahren geweſen iſt. Ich habe hier die Zahlen über den Wert des Charlotten⸗ burger Grund und Bodens vom Jahre 1898 bis zum Jahre 1906. Im Jahre 1898 waren es 732,7 Millionen, zu denen dieſer Wert geſchätzt wurde, im Jahre 1906 waren es 1109 Millionen, mehr als eine Milliarde. Das Wachstum in dieſen acht Jahren betrug beinahe 400 Millionen. In den ein⸗ zelnen Jahren iſt das Wachstum 54, 30, 35, 68, 26, 50 und 52 Millionen. Nun wächſt der Wert des Grund und Bodens ja zweifellos nicht nur dadurch, daß die Gemeinde wächſt, ſondern ſehr ſtark auch dadurch, daß ihm unmittelbar Wert zugefügt wird, daß un⸗ mittelbar Arbeit auf ihn verwendet wird. Ich brauche ja z. B. nur daran zu erinnern, daß ein Gebäude auf ihm aufgerichtet wird. Es entſpricht gar nicht dem Grundgedanken der Wertzuwachsſteuer, etwa denjenigen Wert ſtark oder überhaupt zu beſteuern, der dadurch hinzutritt, daß der Grund und Boden in Benutzung genommen wird. Wenn eine Boden⸗ fläche vorhanden iſt, die einen beſtimmten Wert hat, und wenn nun im Laufe eines Jahres ein Gebäude darauf errichtet wird und dadurch der Wert außer⸗ ordentlich geſtiegen iſt, ſo iſt das ein Wert, der dem Grundſtück nicht zugewachſen iſt im Sinne desjenigen Wertzuwachſes, der von der Wertzuwachsſteuer erfaßt werden ſoll. Man hat alſo von dieſen Zahlen, die ich hier im Groben gegeben habe, einen ganz außer⸗ ordentlich großen Betrag abzuziehen, wahrſcheinlich mindeſtens die Hälfte. Aber auch dann bleiben noch ſehr hohe Beträge, um die lediglich der Bodenwert, lediglich der nach der dem Boden anhaftenden Rente geſchätzte Wert, indem die Rente kapitaliſiert wird, gewachſen iſt. Soviel nur über die finanzielle Seite. Inwie⸗ weit man dieſen Wert dann auch durch eine Steuer erfaſſen will, iſt ja eine andere Frage. Das alles ſoll eben der Erwägung vorbehalten bleiben. Es ſoll ja angeregt werden, dieſe Frage ernſtlich zu er⸗ wägen, nicht etwa, daß wir hier einen Antrag mit einem fertigen Steuerprojekt Ihnen vortrugen wollen. Es werden mancherlei Einwände gegen eine ſolche Wertzuwachsſteuer erhoben. Es wird darauf hingewieſen, daß eine ſolche Steuer doch wiederum eine weitere Belaſtung des Grund und Bodens iſt, und daß jede Belaſtung des Grund und Bodens mit Notwendigkeit die Mieten in die Höhe treiben muß. Dieſer Einwand, der mehrfach erhoben wird, ver⸗ kennt aber durchaus das Weſen des Wertes von Grund und Boden. Dieſer Einwand geht davon aus, daß der Grund und Boden einen beſtimmten Wert hat, nach welchem die Erträge aus dem Grund und Boden ſich richten, ſodaß derjenige, welcher dieſen Einwand erhebt, der Meinung Aus⸗ druck gibt, ein Grundbeſitzer und ein Hausbeſitzer iſt imſtande, zu ſagen, ſein Befitztum repräſentiere einen beſtimmten Wert, und deswegen muß er einen be⸗ ſtimmten Zins⸗ und Mietsertrag daraus bekommen. Das heißt aber die Verhältniſſe, wie ſie in Wirklich⸗ keit ſind, geradezu auf den Kopf ſtellen! Nicht weil das Grundſtück einen beſtimmten Wert repräſentiert, kann der Beſitzer beſtimmte Mietserträge erhalten, ſondern weil er aus der Tatſache des Beſitzes des Grundſtücks beſtimmte Mietserträge, einen beſtimmten Ertrag bekommen kann, der ſich lediglich nach der augenblicklichen Konjunktur, nach den augenblicklichen