—— 449 —— und plötzlich bei dieſem Punkte der Tagesordnung dieſes Zurückweichen: Charlottenburg ſoll ſich doch hüten vor jedem Erperimentieren, (Stadtv. Dr. Stadthagen: Nicht vor jedem!) vor jeder Initiative; es gibt ja außer Charlotten⸗ burg noch ſo viele andere tüchtige Gemeinden, denen ſollen wir es getroſt überlaſſen, und wenn es ſich da bewährt hat, werden wir ſchon nachhinken.— Ich muß geſtehen, gerade vom Herrn Kollegen Stadthagen hätte ich dieſen Einwand nicht erwartet Andererſeits erkennt der Herr Kollege an, daß der Gedanke der Wertzuwachsſteuer ein an ſich geſunder ſei — das hat er wohl nicht geſagt, aber: ein an ſich durchaus erwägenswerter ſei, daß es ſich um eine wichtige Frage handle, die erwogen werden ſolle. Der Herr Kollege hat jedoch das große Vertrauen zu dem Magiſtrat, daß dieſer die Bewegung auf dieſem Gebiete in anderen Gemeinden ſehr aufmerkſam ohnehin verfolgen und ex oflicio von ſich heraus ſchon dann vorgehen werde, wenn es Zeit iſt. Ja, Herr Kollege Stadthagen, da hatten Sie noch nicht die Ausführungen des Herrn Dr. Crüger gehört — allerdings Ausführungen, die nicht zum erſten Male gehalten wurden. Freilich hat Herr Dr. Crüger die Entſchuldigung, daß er zum vierten oder fünften Male in Erwiderung auf mich ſprechen mußte. Aber Sie können ſie deswegen früher nicht gehört haben, weil Sie früher noch nicht Gelegen⸗ heit hatten, Herrn Dr. Crüger in ſeinen Ausführungen zuzuhören. (Unruhe.) Herr Dr. Crüger führte hier ausdrücklich aus, daß er den Magiſtrat durch ſein Votum davor bewahren wolle, irgendwie Vorgänge auf dem Gebiete der Wertzuwachsſteuer in anderen Gemeinden zu ver⸗ folgen. Sie würden alſo gerade durch ein ablehnendes Votum dieſen Sinn der Ausführungen ſtärken, daß der Magiſtrat — doch Ihrem Zutrauen und Ihrer Abſicht zuwider — nicht prüfen ſoll, was auf dieſem Gebiete in anderen Städten vor ſich geht. Wenn Sie vorurteilslos dieſe Erwägungen prüfen, vorurteils⸗ los auch das prüfen, was der Herr Stadtv. Dr. Crüger geſagt hat, dann werden Sie doch vielleicht zu dem Schluſſe kommen, es ſei ganz richtig, den Magiſtrat von der Stadtverordnetenverſammlung aus aufzu⸗ fordern, dieſe Frage in den Bereich ſeiner Betrach⸗ tungen zu ziehen. Nun, meine Herren, ein paar Worte zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Crüger, der ſich anfangs darüber — beſchwerte will ich nicht gerade ſagen, daß ich dieſe Ausführungen öfters wieder⸗ holt habe. Ja, meine Herren, die Frage iſt eine außerordentlich wichtige, und ſie wird in dieſem Hauſe, wenn nicht von mir, ſo doch von anderer Seite zweifellos ſo lange wiederholt werden, bis ſie die Mehrheit gefunden hat. Darüber iſt gar kein Zweifel. daß dieſe Frage in der Tat von Jahr zu Jahr ſtärkere Beachtung finden und in abſeh⸗ barer Zeit auch hier die Mehrheit finden wird. Herr Dr. Erüger will durch ſein Votum die Bevölkerung beruhigen, Ich glaube, die Bevölkerung würde erheblich beunruhigt werden, wenn ſie ſich ſagen müßte, die Stadt Eharlottenburg entzieht ſich dauernd ein für allemal den Erwägungen, die Wert⸗ zuwachsſteuer in den Kreis ihrer Betrachtungen zu ziehen. Aber glücklicherweiſe trüt das ja nicht ein. Die Bevölkerung Charlottenburgs wird ſich allerdings ſagen, daß, wenn auch die jetzige Mehrheit der Stadt⸗ verordnetenverſammlung ſich dem entzieht, das doch nicht für die Dauer iſt, weil dieſe Frage durch ihr eigenes inneres Gewicht ſelbſt noch große Teile der jetzigen Mehrheit, zweifellos aber die überwiegende Mehrheit der künftigen Verſammlung dahin bringen wird, dieſer Frage näherzutreten. Herr Stadtv. Crüger ſagte, er ſei darauf gefaßt geweſen, daß von unſerer Seite ihm entgegengehalten werde, er vertrete nicht die Intereſſen der geſamten Bevölkerung, ſondern nur einer kleinen Gruppe. Er führte dann aus, daß er mit der Ablehnung der Wertzuwachsſteuer die Intereſſen ſehr weiter, produk⸗ tiver Kreiſe der Bevölkerung vertrete, vor allen Dingen die Intereſſen der Bauunternehmer. Da verwechſelt Herr Dr. Crüger eben Bauunternehmer und Handel⸗ neibende mit Grund und Boden. Meine Herren, ich will durchaus und gern das Wort Spekulant in Grund und Boden vermeiden, denn es iſt ſo, wie die Dinge liegen, eine durchaus legale Beſchäftigung, ſeinen Unterhalt auch damit zu erwerben, daß man Grund und Boden kauft und wieder weiterverkauft. Aber es iſt keine Beſchäftigung, an der die Allge⸗ meinheit ein Intereſſe hat und an der die Bauunter⸗ nehmer ein Intereſſe haben können. Meine Herren, der Verkauf von Grund und Boden zum Weiterver⸗ kauf, nicht zum Bebauen, hat doch die Wirkung, denjenigen Wert, den der Grund und Boden einmal gewinnen wird, wenn er bebaut wird, ſchon vorweg zu nehmen, und dieſer Verkauf verteuert das Grund⸗ ſtück für denjenigen, der als Käufer auftritt, um es zu bebauen, verteuert es gerade für den Bauunter⸗ nehmer. Wenn man alſo ſagt, die Unterbindung des Kaufs und Verkaufs von Grund und Boden zu anderen Zwecken als zur Bebauung, alſo die Unter⸗ bindung der dadurch verurſachten Verteuerung des Grund und Bodens hindere die private Bautätigkeit, ſo iſt das ungefähr dasſelbe, wie wenn man ſagt: es kann nur im Intereſſe der Schuhmacher liegen, das Leder zu verteuern, es kann nur im Intereſſe irgend einer Induſtrie liegen, ihr Rohmaterial zu verteuern. Die private Bautätigkeit hat mit dieſem Verkauf von Grund und Boden höchſtens das zu tun, daß ſie dadurch außerordentlich gehemmt wird. Das iſt das Intereſſe, welches die Bauunternehmer daran haben. Herr Dr. Crüger verwechſelt eben Baunnternehmer und Bodenverkäufer, weil wir ja tatſächlich bei uns in Deutſchland, vielfach wenigſtens, dieſe beiden Tätig⸗ keiten in einer Hand vereinigt ſehen. An ſich iſt das durchaus nicht notwendig. (Unruhe.) Wenn Herr Or. Crüger ſagt, die Konſequenz meiner Ausführungen würde ſein, für den Befitz der Gemeinde an Grund und Boden überhaupt einzu⸗ treten, ſo gebe ich ihm darin vollkommen Recht. Allerdings liegt in der Richtung meiner Ausführungen auch eine Vermehrung des Gemeindebeſitzes an Grund und Boden. Aber Gemeindebeſitz an Grund und Boden braucht ja an ſich noch gar nicht zuſammen⸗ zufallen mit gemeindlicher Bautäligkeit. Die private Bautätigkeit kann ſich genan ſo gut enfalten auf einem Grund und Boden, der der Gemeinde gehört, wie auf einem, der in Privathänden befindlich iſt. Es iſt auch ſehr intereſſant, daß Herr Dr. Crüger für ſich in Anſpruch nimmt, die Intereſſen der All⸗ gemeinheit zu vertreten, während er von den Maß⸗ regeln, die ich hier im Intereſſe der Allgemeinheit vorſchlage, als von Maßregeln im Intereſſe der ſoge⸗ nannten Allgemeinheit ſpricht. Ja, meine Herren, es mag allerdings nur die ſogenannte Allgemeinheit ſein, nämlich die ganz überwiegende Anzahl der Bevölkerung, die daran intereſſiert iſt, daß eine