ſolche Wertzuwachsſteuer möglichſt kräftig und möglichſt vald eingeführt wird. Sehr intereſſant war es auch, daß Heir Dr. Crüger das Beiſpiel von der umwallten Stadt gerade dafür anführt, daß man in einer ſolchen Stadt eine Wertzuwachsſtener erheben könnte. Nein, meine Herren, gerade umgcekehrt: in einer ſolchen Stadt würden die Bodenbeſitzer gerade imſtande ſein, eine Wertzuwachsſteuer auch auf die Mieter abzuwälzen, weil eben, wie Herr Dr. Crüger ſehr richtig ſagte, die Entwicklungsmöglichkeit fehlt und diejenigen, die in der Stadt wohnen müſſen, gezwungen werden können, ſämtliche Laſten zu tragen. Gerade in ciner ſolchen Stadt würde alſo eine Wertzuwachsſteuer durchaus nicht im Intereſſe der großen Allgemeinheit liegen. In Charlottenburg ſind wir eben in der glücklichen Lage, nicht in einer ſolchen umwallten Stadt zu wohnen. Hier haben wir eine große Ausdehnungsmöglichkeit, und hier würde infolgedeſſen eine ſolche Abwalzung einer auf den Boden gelegten Laſt auf die große Allgemeinheit, auf die Mieter, nicht möglich ſein; hier würde eine ſolche Wertzu⸗ wachsſteuer alſo gerade im Intereſſe der Allge⸗ meinheit liegen. Herr Dr. Crüger weiſt darauf hin, daß wir eine ſo glückliche Entwicklung der Wohnungsverhält⸗ niſſe durch die private Bautätigleit gehabt haben. Meine Herren, in dieſer optimiſtiſchen Anſicht unſerer Verhältniſſe kann ich Herrn Dr. Crüger durchau⸗ nicht folgen. Ich finde nicht, daß wir ſehr glückliche Wohnungsverhältniſſe haben, ſondern ich finde, daß wir verhältnismäßig recht unglückliche Wohnungsver⸗ hältniſſe haben, (Unruhe.) daß wir, wenn auch vielleicht nicht unter einem unmittelbaren akuten Wohnungsmangel, ſo doch mindeſtens unter einer ſehr erheblichen Wohnungs⸗ teuerung leiden, daß die Preiſe außerordentlich in die Höhe gegangen ſind. Wenn aber Herr Dr. Crüger nun meint, auf dem Wege zum Gemeindebeſitz würde die private Bautätigkeit ausgeſchaltet werden, ſo be⸗ findet er ſich da in einem Irrtum. Ich von meinem Standpunkte aus würde allerdings nichts dagegen haben, ſelbſt die Bautätigkeit dem Privatbetriebe zu entziehen. Doch iſt das eine Frage, die gar nicht hier zur Verhandlung ſteht, eine grundſätzliche Frage einer volllommen anderen Wirtſchaftsweiſe, als mit der wir es hier zu tun haben. Ganz etwas anderes iſt die Frage des Gemeindebeſitzes an Grund und Boden, die an ſich mit der privaten Bautätigkeit und der Bautätigkeit überhaupt gar nichts zu tun hat. Es iſt ſehr wohl möglich, daß aus dem Ge⸗ meindebefitz an Grund und Boden die private Ban⸗ tätigkeit ſich in einer viel vollkommeren Weiſe noch entfalten könnte als eben auf dem privaten Grund und Boden, der grade den Bauunternehmern ſo außerordentlich verteuert wird. Ich gebe mich auch nicht der Illuſion hin, daß durch derartige Maß⸗ regeln innerhalb des Rahmens unſerer Geſellſchaft das Wohnungselend beſeitigt werden könnte. Denn da bin ich mit Herrn Kollegen Crüger durchaus einverſtanden: das Wohnungselend beſeitigen, würde heißen, das Elend überhaupt beſeitigen ich we iß nicht, warum Herr Dr. Crüger eine ſolche Anſicht als von meinem Standpunkte aus als ketzeriſch be⸗ zeichnet. Ich bin in der Tat der Meinung, daß man das nur könnte, wenn man das Elend über⸗ haupt beſeitigte; (Unruhe.) daß man aber das Elend innerhalb der bürgerlichen 150 — Geſellſchaft nicht beſeitigen kann und wird, auch darüber bin ich mit Herrn Kollegen Crüger durchaus einverſtanden. Es handelt ſich hier aber nicht um die Frage des Gegenſatzes der bürgerlichen Geſell⸗ ſchaft zu irgend einer zukünftigen kommuniſtiſchen, ſozialiſtiſchen Geſellſchaft oder wie Sie wollen, ſon⸗ dern es handelt ſich lediglich um eine Frage inner⸗ halb unſerer Geſellſchaft, um eine Frage, die inner⸗ halb der bürgerlichen Geſellſchaft bereits mehrfach in Angriff genommen iſt, und die nicht in Angriff zu nehmen keineswegs ein Ruhmesblatt für die Ver⸗ waltung Charlottenburgs iſt, die nicht in Angriff zu nehmen keineswegs auch im Intereſſe der Stadt Charlottenburg liegt. Diejenigen unter Ihnen, meine Herren, die, wie ich ſchon anfangs. erwähnte, die Frage für erwägenswert halten, mögen ſich nicht mit dem Herrn Kollegen Stadthagen darauf verlaſſen, daß der Magiſtrat ſie pflichtmäßig erwägen wird, ſondern ſie mögen mit uns zuſammen dem Magiſtrat aufgeben, dieſe Frage in das Bereich ſehr ernſtlicher Erwägungen zu ziehen. (Bravo! Bravo!) Vorſteher Roſenberg: Es iſt ein Antrag auf namentliche Abſtimmung von den Stadtv. Herren Borchardt, Hirſch, Vogel, Klick und Dörre geſtellt. Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, nachdem die Redner aller Fraktionen ſich gegen unſeren Antrag erklärt haben, legen wir kein Gewicht mehr darauf, durch namentliche Abſtimmung die Meinung der Verſammlung feſtzuſtellen. (Bravo!) (Die Reſolution des Stadtv. Hirſch und Gen. wird hierauf abgelehnt und das Kapitel XV in Aus⸗ gabe und Einnahme nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den vom Berichterſtatter vorgetragenen Anderungen feſtgeſtellt.) Vorſteher Roſenberg: Wir kommen nunmehr zum Extraordinarium des Hauptetats. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Stadthagen: Der Etatsausſchuß hat bei dieſem Kapitel folgende Ande⸗ rungen beſchloſſen: Ansgaben. Kapitel vI. Abſchn. 1 — Ausbau der Kanaliſation — herab⸗ geſetzt auf 31 920 ℳ. Abſchn. 4 — Zur Ausſtattung des Grundſtückser⸗ werbsfonds uſw. — erhöht von 680 100 ℳ auf 825 100 ℳ. Als Abſchn. 11 iſt neu einzuſtellen: Insgemein und zur Abrundung 190 ℳ.b Einnahmen. Kapitel vI. Abſchn. 1 — Von dem Anleihebeſtande abzuheben erhöht von 7 354 920 ℳm auf 7 499 010 ℳ. Die Anderungen ſind weſentlich bedingt durch die Beſchlüſſe bei den anderen Kapiteln. Ich kann alſo die Annahme der Beſchüſſe des Etatsausſchuſſes nur empfehlen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung ſtellt das Ertraordinarium des Hauptetats in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den vom Berichterſtatter vor⸗ getragenen Abänderungen feſt.)