——. 151 —— Vorſteher Roſenberg: Nunmehr ſchlägt der Ma⸗ giſtrat vor, zu beſchließen: a) Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ werden von der Pflicht, im Rechnungsjahre 1906 Gemeindeeinkommenſteuer zu zahlen, entbunden. b) Die Gemeindeeinkommenſteuer kommt in Höhe eines Zuſchlages von 100% zur Staatsein⸗ kommenſteuer zur Erhebung. c) Die Gemeindegrundſteuer iſt in Höhe von 162,34% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗ und Gebäudeſteuer — 2,4%,%, des gemeinen Wertes der bebauten und unbebauten Grundſtücke und d) die Gemeindegewerbeſteuer unter Berückſichtigung des Beſchluſſes zu e in Höhe von 100% der ſtaatlich veranlagten Gewerbeſteuer zu erheben, und zwar zu e und d mit der Maßgabe, daß der Ertrag beider Steuern zuſammen einem Satze von 150% der ſtaatlich veranlagten Realſteuern gleichkommt. e) Im Rechnungsjahre 1906 wird die Gewerbe⸗ ſteuer der in Klaſſe IV veranlagten Steuerſätze von 4, 8 und 12 und — ſoweit der Betrag der im Rechnungsjahre 1905 aufgekommenen Warenhausſteuer ausreicht — auch noch von 16 außer Hebung geſtellt. Die im Rechnungsjahre 1906 aufkom⸗ mende Warenhausſteuer wird im Rechnungs⸗ jahre 1907 zur Erleichterung des Gewerbeſteuer⸗ ſolls der Gewerbeſteuerklaſſe IV verwendet. f) Die Betriebsſteuer wird in Höhe von 100% der feſtgeſetzten Betriebsſteuer erhoben. g) Die Gemeindeumſatzſteuer kommt in Höhe von 1% des Umſatzwertes der bebauten und 2%/% des Umſatzwertes der unbebauten Grundſtücke zur Erhebung. B) Die nach Maßgabe des Gebäudenutzungswertes zu erhebende Kanaliſationsgebühr wird auf 1% feſtgeſetzt. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt mit großer „ehet nach dem Antrage des Magiſtrats) Nun, meine Herren, treten noch einige Ande⸗ 12. in Kapitel I ein. Nach der Beſchlußfaſſung der Verſammlung ſind gegen den Ctatsentwurf 3189,38 ℳ mehr Ausgaben in das Ordinarium des Hauptetats eingeſtellt. Um dieſen Betrag iſt nun der Dispoſitionsfonds zu kürzen. Um den Dispoſitionsfonds auf die runde Summe von 291 000 ℳ zu bringen, treten in Kapitel 1 folgende Anderungen ein: Einnahmen. Abſchnitt 27 Krr. 7.— Verſciedener und zur Abrundung 24 von 440,65 ℳ auf 447,53 ℳ. Le ben. Abſchnitt 13 Nr 10 — Insgemein d zur Abrundung ermäßigt von 1021, 53 auf 839,03 V. Abſchnitt 14 — Dispaſitionsfonds — eana von 294 000 ℳ auf 291 000 . Das genehmigt die Verſammlung ebenfalls, wie ich feſtſtelle, und munmmehr darf ich feſtſtellen, daß die t 7217. 7 1. Te Etnt uſ 115 . 11 * ann m an10 2 lſceh 70% 721101f (Bravo Hm Damit wäre die Etatsbergtung enebigt. Wir kommen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung: Vorlage betr. 2 . eines Ausgleichsfonds. — Druckſache 116. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Ein ſich am Jahresſchluß etwa ergebender Uberſchuß iſt im Jahre 190% und künftig nur in Höhe von 1 Million Mark in den Etat des übernächſten Jahres einzuſtellen; etwaige Mehr⸗ beträge ſind zu einem Ausgleichsfonds anzu⸗ ſammeln.) Punkt 6 der Tagesordnung: Vorlage betr. Zeitpunkt der Einführung der ſtädtiſchen Müllabfuhr. — Druckſache 117. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die ſtädtiſche Müllabfuhr wird nicht am 1. Ok⸗ tober 1906, ſondern erſt am 1. April 1907 eingeführt.) Punkt 7 der Tagesordnung: Vorlage betr. Verſtärkung von Etatsnummern des Sonderetats 5 für 1905. Druckſache 118. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Folgende Etatsnummern des Ordinariums des Gasanſtaltsetats für 1905 ſind zu ver⸗ ſtärken, und zwar: 4) Abſchnitt IX Nr. 5 „Löhne für kranke und beurlaubte Laternen⸗ wärter“ um 300 ℳ b) Abſchnitt XV Nr. 3 „Desgl. Be⸗ triebsarbeiter“ um 10000 „ c) Abſchnitt XvI Nr. 15 „Kaffee und Cichorie für die Arbeiter“ um 400 „ d) Abſchnitt XvII Nr. 5 „Koſten für Hilfeleiſtung beim Einziehen der Gasgelder“ um 1000 „ e) Abſchnitt XVII Nr. 11 „Weih⸗ nachtsgeſchenke für Arbeiter“ um 175 „ 1) Abſchnitt X VII Nr. 25h, Miete für das Revierbureau II1“ um 30 insgeſamt um 11905 ) Punkt § der ressmnna Borlage betr. Teilung eines Waiſenrats⸗ veere und Hinzuwahl von Ebrenbeamten. 1 Druafache 119. Der Magiſtratsantrag lautet: 1. zu beſchließen: Der Waiſenratsbe irk 24 „Innere Stabt 37 wird in 2 Bezirke 24 4 und 24 B iIgeteilt, 2. für den Bezirk 24 4 1 aſe 1 ſielluer⸗ tretenden Waiſenrat und 1 ſtelvertretende Waiſenpflegerin zu wählen. unſerer Geſchäftsordnung muß der Wahlaus⸗ um Vorſchläge für die Wahlen erſucht werden⸗