Zeit vom 1. Oktober 1906 bis zum 30. Sep⸗ tember 1909 weitergemietet unter der Be⸗ dingung, daß der Stadtgemeinde das Recht vorbehalten bleibt, das Grundſtück im Bedarfs⸗ falle auf noch zwei weitere Jahre — alſo bis zum 30. September 1911 — unter denſelben Bedingungen weiterzumieten. Im Falle eines Eigentumswechſels wird jedoch dem neuen Eigentümer das Recht zugeſtanden, das Miets⸗ verhältnis für dieſe 2 letzten Jahre mit 6 monatiger Friſt an dem nächſten auf den Eigentumswechſel folgenden 1. April oder 1. Oktober zu kündigen.) Punkt 8 der Tagesordnung: Vorlage betr. Aſphaltierung der Lietzen⸗ burger Straße zwiſchen Leibniz⸗ und Wie⸗ landſtraße. — Druckſache 148. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 00 Die Lietzenburger Straße zwiſchen Leibniz⸗ und Wielandſtraße iſt in Abänderung des Ge 5. A meindebeſchluſſes vom 1904 nicht 5. Oktober proviſoriſch zu pflaſtern, ſondern ſogleich zu aſphaltieren. b) Die Koſten der Regulierung und Aſphaltierung, der Bepflanzung und Beleuchtungsanlage be⸗ Aragen , r, 21r 2, 2 45200 ℳ Hiervon werden durch den Anlieger Bernſtein gedeckt 18300— 1260ℳ — 19560 ℳ Der Reſtbetrag von . . 25640 ℳ. iſt von der Stadtgemeinde zu übernehmen und dem I , . für 1906 zur Laſt zu legen. Punkt 9 der Tagesordnung: Vorlage betr. Austauſch von Grundſtücks⸗ flächen an der Fritſcheſtraße. — Druckſache 149. (Die Beratung wird eröffnet.) Stadtv. Mittag: Meine Herren, es handelt ſich hier um den Austauſch einer Fläche des in der Fritſcheſtraße 94 belegenen Grundſtücks gegen eine Fläche des ehemals Wartenbergſchen Geländes. Wir haben dieſe Sache ſchon einmal im vorigen Jahre behandelt und vaben damals unſere Zuſtimmung zum Austauſch dieſer Flächen gegeben. Jetzt ſtellt es ſich bei der Neuvermeſſung heraus, daß die Ab⸗ rundung des Grundſtücks nicht in der Form ge⸗ ſcheh n kann, wie das vorausgeſetzt war, ſondern daß immer noch ein Bockgelände vom Nachbar in das uns gehörige Grundſtück der Witteſchen Stiftung hineinſpringt. Nun iſt es ſehr ſchwer, zu ſagen, ob der jetzt beantragte Austauſch für uns ein vorteil⸗ hafter oder nachteiliger ſein wird, weil es fraglich iſt, ob bei einer ſpäteren Bebauung von ſeiten der Stadt die drei uns zu Gebote ſtehenden Grundſtücke uſammenaezogen werden, oder ob nicht das Grund⸗ tück der Witteſchen Stiftung für ſich allein zum Zwecke des Schulbaues benutzt wird. Tritt dieſer letztere Fall ein, dann iſt unzweifelhaft der Tauſch für uns ein nachteiliger. Dann iſt die alte Form des Grundſtücks viel beſſer auszunützen als die nach dem Tauſch geſchaffene, weil wir ſtatt der recht⸗ winkligen Grenze eine ſchiefwinklige austauſchen 160 würden. Da es ſehr ſchwer iſt, die Frage im Augen⸗ blick zu entſcheiden, möchte ich Sie bitien, die Vor⸗ lage einem Ausſchuß zu überweiſen, dem möglichſt 1 0 Fachkollegen angehören, um die Sache dort zu lären. Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Meine Herren, die Frage hat wiederholt die Grundeigentums⸗ deputation befaßt, und wir ſind ſchließlich in der Deputation der Meinuni geweſen, daß, wenn über⸗ haupt ein Austauſch erfolgen ſoll, er nur in der hier vorgeſchlagenen Weiſe erfolgen kann. Ich möchte bemerken, daß wir uns im Magiſtrat eigent ich ſchon längſt darüber einig geweſen ſind, daß für dieſes Grundſtück nur ein Schulbau in Frage kommen wird, und daß die Triebfeder für den ganzen An⸗ kauf der Nebengrundſtücke lediglich der Gedanke ge⸗ weſen iſt, daß die Schulverwaltung in dieſer Gegend dort unbedingt ein Grundſtück für eine Gemeinde⸗ ſchule braucht. Es ſind lediglich — ich möchte das nochmal hervorheben — auf Antrag des Herrn Siadtſchulrats die Verhandlungen eingeleitet und demnächſt auch durchgeführt worden. Nun hat ſich die Bauverwaltung mit der Frage der Ausnutzung der Grundſtücke befaßt, und man iſt ſich damals ſchon dahin ſchlüſſig geworden, daß, wenn das Grundſtück einmal bebaut wird, die Ecke, um die es ſich hier handelt, und die aus etauſcht werden ſoll, zur Bebauung nicht herangezogen werden wird. Infolgedeſſen glaubt die Bauverwaltung uns dieſe Löſung vorſchlagen zu ſollen. Ich möchte Sie bitten, unter Berückſict tigung des Umſtandes, daß auch die ſtädtiſche Bauverwaltung ſich mit der Frage befaßt und dieſen Austauſch direkt empfohlen hat, den An⸗ trag des Magiſtrats ſo, wie er vorliegt, anzu⸗ nehmen. Bürgermeiſter Matting: Ich möchte nur er⸗ gänzend darauf noch hinweiſen, daß bereits ein Ge⸗ meindebeſchluß vom 20. Juli/6. Dezember vorigen Jahres vorliegt. Die Frage, die Herr Stadtv. Mittag angeregt hat, iſt bereits entſchieden, und zwar ver⸗ neinend. Es handelt ſich jetzt nur noch um eine ganz geringe Differenz gegen den Gemeindebeſchluß vom vorigen Jahr, nachdem ſich herausgeſtellt har, daß die Grenze ein klein wenig anders geht. Die Kardinalfrage aber, die Herrn Stadtv. Mittag ver⸗ anlaßt hat, einen Ausſchuß zu beantragen, wird durch dieſe kleine Grenzverſchiebung gar nicht berührt. Stadtv. Mittag: Ich bedaure, Herrn Bürger⸗ meiſter Matting entgegentreten zu müſſen. Die da⸗ malige Genehmigung iſt in der Vorausſetzung gegeben worden, daß das Grundſtück abgerundet wird. Das geſchieht aber nicht, wir haben heute noch einen einſpringenden Grenzbock drin, wie wir ihn vorher drin gehabt haben. Ich möchte in die Materie nicht weiter eindringen, ich würde das gern im Ausſchuſſe näher motivieren. Ich möchte ja ſelber Herrn Schrobsdorff gern den Gefallen tun, daß wir die Grenze ſo legen, daß er ſein Grundſtück, wie es projektiert iſt, zur Ausführung bringen kann. Aber ich möchte auch das Für und Wider erörtert haben, welche Vorteile ſich gegenüberſtehen, und deshalb hätte ich gern eine interne Ausſprache im Ausſchuß. Vorſteher Roſenberg: Sie beantragen einen Ausſchuß von neun Mitgliedern? (Zuſtimmung des Stadtv. Mittag.)