—— 176 — haltung der Turngeräte) um 245,35 ℳu wird genehmigt.) Punkt 3 der Tagesordnung: Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. 1—7—5 für 1905. — Druckſache 187. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Uberſchreitung der Etatsnummer Ord. Kap. I Abſchn. 7 Nr. 5 (Formulare) für 1905 um 3620,35 ℳ wird genehmigt.) Punkt 4 der Tagesordnung: Vorlage betr. Verlängerung der Friſt zur Einführung der Abwäſſer aus den Gemeinde⸗ gebieten Schmargendorf und Grunewald in die Charlottenburger Kanaliſation. Druck⸗ ſache 188. Stadtv. Heiſe: Meine Herren, eine ſolche Vorlage pflegt gewöhnlich an einen Ausſchuß verwieſen zu werden. Die Kanaliſationsdeputation hat ſich mit dieſer Frage aber eingehend beſchäftigt, und ich be⸗ antrage deshalb, dieſe Vorlage nicht mehr an einen Ausſchuß zu verweiſen, ſondern einfach anzunehmen. Was ſoll bei einem Ausſchuß weiter herauskommen? Den Herren, die nicht Mitglieder der Kanaliſations⸗ deputation ſind und in den Ausſchuß beordert werden, wird es ſehr ſchwer werden, alle die Gründe zu er⸗ wägen, die die Kanaliſationsdeputation zu dem Be⸗ ſchluſſe veranlaßt haben, dem der Magiſtrat beige⸗ treten iſt, und der Ihnen jetzt zur Genehmigung vorliegt. Bei dieſer Gelegenheit will ich Ihnen mitteilen, daß ich derjenige bin, der Einſpruch gegen die Vor⸗ ſchläge des Wahlausſchuſſes erhoben hat. Meine Herren, nicht waren es irgendwie perſönliche Motive — (Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher Roſenberg (unterbrechend): Das gehört aber jetzt nicht zu dieſem Punkt und iſt außerdem in der nichtöffentlichen Sitzung zu erörtern. Stadtv. Heiſe (fortfahrend): Meine Herren, ich glaube aber, daß es von Intereſſe iſt, daß ich mich dazu bekenne, den Einſpruch erhoben zu haben. Das kann doch dieſer Vorlage keinen Abbruch tun. Meine Herren, nicht waren es perſönliche Motive, die mich dazu getrieben haben, ſondern rein ſachliche. (Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher Roſenberg (unterbrechend): Ich will Herrn Stadtv. Heiſe konzedieren, daß er bekannt⸗ geben konnte, daß er derjenige ſei, der Widerſpruch erhoben hat. Daß er aber ſeinen Widerſpruch jetzt ſachlich begründet, iſt unzuläſſig. — Sie haben weiter das Wort, Herr Stadtv. Heiſe. Stadtv. Heiſe (fortfahrend): Nun, dann werde ich davon Gebrauch machen, dann kann ich nach dieſem Ausſpruch auch ein klein wenig näher auf die Sache eingehen. Sie wiſſen, meine Herren, daß es mir nicht möglich iſt, eine halbe Stunde lang eine Rede zu halten; ich muß kurz ſein, ich kann nicht anders. Auf Grund des Gemeindebeſchluſſes von 1896 wurde der Kanaliſationsetat von dem Hauptetat los⸗ getrennt. Dieſer losgetrennte Etat mußte nun für die Intereſſenten allein maßgebend ſein. Bei ſolcher Situation mußte eine Abrechnung erfolgen, und ſie iſt erfolgt; es wurden die bis dahin verausgabten Koſten feſtgeſtellt, und ſie gingen von nun an zu Laſten der Intereſſenten. Meine Herren, zu jener Zeit war die vorberatende Inſtanz auch eine Kanali⸗ ſationsdeputation, beſtehend aus 15 Mitgliedern, dieſe haben die Sache, ohne daran zu rütteln, (Glocke des Vorſtehers) Vorſteher Roſeuberg (unterbrechend): Herr Stadtv. Heiſe, es iſt vollſtändig klar, daß Sie jetzt nicht zur Sache ſprechen. Ich muß ſie auf § 46 unſerer Geſchäftsordnung aufmerkſam machen: ich habe Sie zum zweiten Male zur Sache gerufen, und wenn Sie weiter fortfahren, nicht zur Sache zu ſprechen, muß ich die Verſammlung fragen, ob ſie Sie weiter anhören will. Stadtv. Heiſe: Meine Herren, dann werde ich verzichten. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Einführung der Abwäſſer der Gemeinde Schmargendorf und Villenkolonie Grunewald in die Charlottenburger Kanaliſation wird unter den mit ihnen vereinbarten Bedingungen bis zum 30. September 1906 genehmigt.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 5 der Tagesordnung: Vorlage betr. danernden Anſchluß der Ab⸗ wäſſer aus der Gemeinde Grunewald an die Charlottenburger Kanaliſation. Druckſache 189. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit der Gemeinde Grunewald auf der Grundlage der abgedruckten Bedingungen einen Ver⸗ trag über den dauernden Anſchluß der Schmutzwäſſer aus der Gemeinde Grunewald, ſowie aus einer etwa 4 ha großen Fläche der Gemeinde Schmargendorf an die Kanaliſation von Charlottenburg abzuſchließen.) Punkt 6 der Tagesordnung: Vorlage betreffend Oberlehrerinſtelle an der Sophie Charlotten⸗Schule. Druckſache 190. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Titularoberlehrerinſtelle an der Sophie Charlotten⸗Schule (bisher IV b des Normaletats) iſt in eine Stelle für eine Oberlehrerin mit Staatsexamen (IVa des Normaletats) umzu⸗ wandeln.) Punkt 7 der Tagesordnung: Vorlage betr. Errichtung einer Schulbaracke für einen im Weſten der Stadt einzurich⸗ tenden Kindergarten. — Druckſache 191.