—— 177 —— (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Errichtung einer Schulbaracke auf dem Grundſtück Nehringſtraße 10 werden 10 000 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) Punkt 8 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Neuban der Röntgenbrücke. Druckſachen 176, 192. Berichterſtatter Stadtv. Blanck: Meine Herren, ich habe Ihnen über die Röntgenbrücke zu berichten. Ich muß meinen Vortrag in zwei Teile teilen, ein⸗ mal über das, was in dem Ausſchuß, und zweitens über das, was ſpäter zwiſchen dem Herrn Vertreter des Magiſtrats und mir verhandelt worden iſt. Der Ausſchuß gibt ſeine Zuſtimmung zu dem Projekt, ſpricht aber die energiſche Bitte aus, daß die Brücke ſo breit konſtruiert werden ſoll, daß eine zweigleiſige Straßenbahn hinübergeführt werden kann. Ich war in meinem Vortrage in der letzten Sitzung der Meinung, bei einer Breite der Fahrbahn von 9 m könne nur eine eingleiſige Straßenbahn Platz finden. Dem wurde entgegnet: wenn man die Gleiſe an die Seite der Fahrbahn legt, ſei es möglich, auch zwei Gleiſe hinüberzuführen. Dieſer Anſicht trat ich im allgemeinen bei. — Schließlich erſuchte mich der Herr Vertreter des Magiſtrats, hier die Erklärung abzugeben, daß die Sache ſehr eilig ſei, da leicht eine Überſchreitung des Anſchlages eintreten könnte, wenn die Arbeitspreiſe ſteigen ſollten. Damit war die Sache im Ausſchuß erledigt. Kurz nachher kam der Herr Vertreter des Magiſtrats zu mir und erklärte: es ſchiene ihm doch zweckmäßiger zu ſein, die Fahrbahn der Brücke um 1 m breiter zu machen; dann läge gar kein Bedenken vor, eine zweigleiſige Straßenbahn hinüberzuführen. Dieſe Verbreiterung dürfte nur geringe Mehrkoſten verurſachen, die ſich auch wohl ohne Überſchreitung des Anſchlages decken laſſen würden. Dem ſtimme ich umſomehr zu, als ich ja von vornherein der Anſicht war, daß man über die beabſichtigte ſchmale Brücke nur eine ein⸗ gleiſige Straßenbahn führen könne. Bei weiterer Erwägung kam ich aber zu der Überzeugung, daß dieſe Verbreiterung innerhalb des Koſtenanſchlags kaum möglich ſei; ſie dürfte es jedoch ſein, wenn man dafür die Fußſteige ſchmäler macht. Nach dem Entwurf ſollen ſie 4½? m breit werden; ich bin der Meinung, daß in der Gegend, in der die Brücke liegt, die halbe Breite genügen wird, daß man die Steige alſo nicht breiter zu machen braucht als 2¼è m, höchſtens 3 m. Stadtbaurat Bredtſchneider: Der Herr Referent hat den Antrag geſtellt, der Entwurf möge ſo geändert werden, daß die Fahrbahn um 1 m verbreitert wird, von 9m auf 10 m. Dann würde allerdings jegliches Bedenken, das in der Ausſchußſitzung geäußert worden iſt, ſchwinden; dann würde der Fahrdamm ſo breit werden — 10 m nämlich —, daß, ſoweit man bis jetzt vorherſehen kann, zweifellos für alle Zukunft auch der größte Verkehr von ihm aufgenommen werden kann. Ich habe im Ausſchuß die Erklärung abgegeben, daß eine ſolche Verbreiterung 30 000 ℳ mehr koſten würde, bin aber hinterher zu der Idee gekommen, daß es hierzu nicht erforderlich iſt, die Brücke in ihrer Geſamtheit um 1 m zu verbreitern, ſondern daß man, wie Ihnen der Herr Referent bereits in Vorſchlag gebracht hat, jeden der beiden Bürgerſteige um ⅝ m ſchmäler machen kann, ſodaß die Geſamtbreite der Brücke dieſelbe bleibt. Die Bürgerſteige ſind zur Zeit je 6 m breit und haben eine nutzbare Breite von 49 m; wenn man ſie um je 9 m ſchmäler macht, dann wird die ganze Brücke nicht breiter, und die Koſten werden ganz unweſent⸗ lich oder gar nicht erhöht. Ich glaube, daß, wenn die Stadtverordnetenverſammlung dem Antrage des Herrn Referenten, wie ich ihn hier noch näher erläutert habe, zuſtimmen ſollte, der Magiſtrat kein Bedenken tragen wird, einem ſolchen Beſchluſſe gleichfalls zuzuſtimmen. Stadtv. Sellin: Meine Herren, der Herr Referent 2 an, daß der Herr Magiſtratsvertreter ihn im usſchuß beauftragt hätte, hier zu erklären, daß die Sache ſehr eilig wäre, weil die Arbeitspreiſe vielleicht viel teurer würden. Das iſt wohl ein Mißverſtänd⸗ nis; mir iſt nicht klar, daß die Arbeitspreiſe ſteigen ſollen. Er meint vielleicht die Eiſenpreiſe. (Zuſtimmung des Berichterſtatters Stadtv. Blanck.) Vorſteher Roſenberg: Herr Berichterſtatter, ſtellen Sie den Antrag namens Ihrer Perſon, den Fahr⸗ damm der Brücke in einer Breite von 10 m herzu⸗ ſtellen? Der Ausſchuß ſelbſt empfiehlt ja nur die Breite von 9 m. Sie hatten in Ihrer Rede nur geſagt, daß Sie anheimſtellen, eine Breite von 10 m zu beſchließen. Wollen Sie den formellen Antrag ſtellen? (Zuſtimmung.) Der Herr Berichterſtatter beantragt alſo namens des Ausſchuſſes die Annahme der Magiſtratsvorlage, und er beantragt für ſeine Perſon, die Magiſtratsvorlage mit der Maßgabe anzunehmen, daß unter entſprechender Verringerung der Breite der Bürgerſteige der Fahr⸗ damm der Brücke auf 10 m verbreitert werde. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt unter Annahme des Antrages des Berichterſtatters Stadtv. Blanck nach dem An⸗ trage des Ausſchuſſes, wie folgt: 1. Der vorgelegte Entwurf für den Neubau der Röntgenbrücke wird mit der Maßgabe genehmigt, daß unter entſprechender Verringerung der Breite der Bürgerſteige der Fahrdamm der Brücke auf 10 m verbreitert wird. II. Die Koſten für die Ausführung des Brücken⸗ baues werden in Höhe von 618000 ℳ. aus Anleihemitteln bewilligt.) Von einem Freunde des Herrn Stadtv. Dr. Borchardt iſt beantragt worden, Punkt 9 der Tages⸗ ordnung vorläufig zurückzuſtellen. Herr Stadtv. Dr. Borchardt möchte zu der Angelegenheit ſprechen; er iſt aber noch nicht anweſend, wird aber bald erſcheinen. — Die Verſammlung iſt damit einverſtanden, daß der Gegenſtand zurückgeſtellt wird. Der Berichterſtatter zu Punkt 10 der Tages⸗ ordnung, Herr Stadtv. Braune, iſt auch noch nicht anweſend. Wir laſſen daher dieſen Gegenſtand auch zunächſt beiſeite und kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung: Beſchlußfaſſung über die Gültigkeit der im April d. I. Stadtverordneten⸗ erſatzwahlen und Berichterſtattung des Aus⸗ ſchuſſes. — Druckſachen 194, 225.