Berichterſtatter Stadtv. Rackwitz: Meine Herren, 12n Magiſtrat erſucht die Stadtverordnetenverſamm⸗ ung, über die Gültigkeit der am 23. und 24. April d. I. vollzogenen Stadtverordneten⸗Erſatzwahlen gemäß 5 10 des Zuſtändigkeitsgeſetzes vom 1. Auguſt 1883 zu beſchließen. Der Ausſchuß zur Prüfung von Stadtverordneten⸗ wahlen hat über dieſe Wahlen beraten. Gegen die Gültigkeit der Wahl im 4. Bezirk der II. Wähler⸗ abteilung iſt von Herrn Kaufmann Pieper, Bayreuther⸗ ſtraße Nr. 29, Einſpruch erhoben worden. Herr Pieper gibt an, daß er, trotzdem er einen nach ſeiner Meinung ausreichenden Ausweis, eine Radfahrerkarte, dem Wahlvorſtande vorgelegt hat, zur Wahl nicht zugelaſſen wäre; er beanſtandet deshalb die Wahl. Im Ausſchuß hat eine eingehende Beratung darüber ſtattgefunden. Außerdem iſt vom Magiſtrat der Wahlvorſteher gefragt worden, und dieſer hat mit⸗ geteilt, daß ſeines Wiſſens — und das beſtätigt der ſtellvertretende Wahlvorſteher — nur ein Wähler zurückgewieſen ſei, weil er eine Radfahrerkarte vom Jahre 1898 vorgelegt habe. Der Ausſchuß hat be⸗ ſchloſſen, dieſen Proteſt zurückzuweiſen ſchon aus dem Grunde, weil das Ergebnis der Wahl abſolut nicht beeinflußt worden wäre; denn die Wahl iſt zuſtande gekommen mit 286 gegen 179 Stimmen. Für das ausgeſchiedene Mitglied Schloſſermeiſter Mehl und für das verſtorbene Mitglied Kaufmann Heinzelmann ſind gewählt worden: a) vom 7. Bezirk der III. Wählerabteilung Kauf⸗ mann Paul Haack, Grolmanſtraße 18, und b) vom 4. Bezirk der II. Wählerabteilung Direktor Hans Jachmann, Savignyplatz 1. Die Gewählten haben ſich zur Annahme der Wahl bereit erklärt. Die Einſpruchsfriſt iſt mit dem 11. d. M. abgelaufen. Der Ausſchuß empfiehlt Ihnen, die Wahlen für gültig zu erklären und den Einſpruch des Herrn Kaufmanns Pieper zurückzuweiſen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: Die am 23. und 24. April d. I. in der III. und II. Wählerabteilung vollzogenen Wahlen des Kauf⸗ manns Haack und des Direktors Jachmann zu Stadtverordneten werden für gültig erklärt. Der Einſpruch des Kaufmanns Pieper gegen die Gültigkeit der Wahl im 4. Bezirk der II. Wählerabteilung wird zurückgewieſen.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 12 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Wahl eines beſoldeten Ma⸗ giſtratsmitgliedes. — Druckſache 195. Meine Herren, es wird ſich hier empfehlen, daß die Verſammlung erklärt, daß ſie von der Genehmigung der Gehaltsfeſtſetzung für den Fall der Wiederwahl des Bürgermeiſters Matting Kenntnis nehme, und daß die Verſammlung beſchließt, die Wahl ſelbſt in der nächſten ordentlichen Sitzung vorzunehmen. — Es erhebt ſich kein Widerſpruch; die Verſammlung iſt mit dieſem Vorſchlage einverſtanden. Ich ſtelle das ausdrücklich feſt. Punkt 13 der Tagesordnung muß ebenfalls zurück⸗ geſtellt werden, da der Herr Berichterſtatter Stadtv. Holz noch nicht anweſend iſt. 178 — Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung: Vorlage betr. Errichtung der für das Rech⸗ nungsjahr 1907 erforderlichen Stellen für Lehrkräfte an den höheren Lehranſtalten. — Druckſache 197. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: I. Im Rechnungsjahre 1907 ſind an den ſtädtiſchen höheren Lehranſtalten folgende neue Stellen für Lehrkräfte zu ſchaffen: 1. Oſtern 1907: a) am Reform⸗Realgymnaſium 3 Oberlehrer, D) am Mommſen⸗Gymnaſium 2 Oberlehrer, () an der Auguſte Viktoria⸗Schule 1 Oberlehrer und 1 Oberlehrerin. Michaelis 1907: a) am Mommſen⸗Gymnaſium 1 Oberlehrer, b) an der Auguſte Viktoria⸗Schule 1 Oberlehrer und 1 Oberlehrerin. Die erforderlichen Mittel ſind in den Etat für 1907 einzuſtellen.) 10 II. Punkt 15 der Tagesordnung: Vorlage betr. Regulierung der Witzleben⸗ ſtraße und der Straße an der Nordſeite des Witzlebenplatzes. Druckſache 198. Stadtv. Vogel: Die Ausgaben, die hier aus⸗ geworfen ſind, ſind ſo bedeutend, daß ich doch bitten möchte, einen Ausſchuß von 15 Mitgliedern einzuſetzen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung lehnt den Antrag des Stadtv. Vogel auf Ein⸗ ſetzung eines Ausſchuſſes ab und beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Der Regulierung der Witzlebenſtraße zwiſchen Straße 11b—V—3 und Straße 33 —V—3 auf ſtädtiſche Koſten wird zugeſtimmt. . Die Koſten der Regulierung einſchl. der Be⸗ leuchtung und Bepflanzung in Höhe von 89 200 ℳ ſind vorſchußweiſe zu Laſten des Straßenregulierungsfonds zu verausgaben. Ihre Deckung hat durch die Adjazentenbeiträge pp. zu erfolgen. Die auf das ſtädtiſche Grundſtück Band 40 Blatt Nr. 1819 des Grundbuchs entfallenden Koſten der Freilegung, des Grunderwerbs, der Regulierung, der Beleuchtung und Bepflanzung in Höhe von 29700 ℳ trägt die Stadt⸗ gemeinde endgültig. Die mit der Terrain⸗Aktien⸗Geſellſchaft Park Witzleben geſchloſſenen Verträge Nr. 727 und 740 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Char⸗ lottenburg werden genehmigt.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 16 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Einrichtung des maſchinellen Betriebes für Laden und Entladen der Retorten auf Gasanſtalt I. Duruckſache 199.