handelt worden iſt. Wir haben ſogar einen Sach⸗ verſtändigen dagehabt, um deſſen Urteil zu hören, obs es überhaupt möglich ſei — die Verpachtung läuft, wenn ich nicht irre, bis 1917 —, in dieſem Zeitraum dort Gemüſebau zu treiben. Als Fach⸗ mann will ich auch mit meinem Urteil nicht zurück⸗ halten: das iſt ganz unmöglich. So, wie unſer Rieſelfeld bis jetzt belaſtet worden iſt, haben ſich die Stoffe derart angeſammelt, daß von einem ratio⸗ nellen Gemüſebau nicht die Rede ſein kann. Durch das Rieſelwaſſer — das gehört vielleicht nicht zur Sache, aber ich will es doch wagen, es zu ſagen — werden ſo viele Unkrautſamen dort abgelagert, der nachher aufgeht, daß der Bau von Hackfrüchten — ſo nennt man es im landwirtſchaftlichen Betriebe, zu dem der Gemüſebau gehört — ganz unmöglich iſt. Das wurde alles in der Deputation erwogen und von dem Sachverſtändigen ebenfalls betont. Ich rate Ihnen daher, dieſe Vorlage anzunehmen. Im Jahre 1917 — Sie (zum Stadtv. Klick) ſind ja noch ſehr jung und werden dann auch noch am Platze ſein — (Heiterkeit) iſt vielleicht die Zeit gekommen, wo man der Frage nähertreten kann, ob ein Gemüſebau oder ein Korn⸗ bau oder dergleichen möglich iſt. Ich bitte Sie nochmals: nehmen Sie dieſe Vorlage an! Stadtv. Klick: Meine Herren, ich erkenne die Bedenken des Herrn Kollegen Heiſe an; aber meiner Meinung nach würde es ſich durch die Einführung eines andern Rieſelungsſyſtems ermöglichen laſſen, den Gemüſebau zu pflegen. Denn für Futterfrüchte iſt die Oberrieſelung, ev. das Drainierungsſyſtem anzuwenden; aber für Gemüſe wird das Beetſyſtem anzuwenden ſein, und ich glaube nicht, daß dann der Unkrautſamen in der Weiſe aufgehen könnte, wie es von Herrn Kollegen Heiſe geſchildert worden iſt. Stadtbaurat Bredtſchneider: Ich möchte zu der letzten Erklärung des Herrn Stadtv. Klick nur be⸗ merken, daß unſere Rieſelfelder, wie ſie jetzt ein⸗ gerichtet ſind, und wie ſie verpachtet werden ſollen, keineswegs den Gemüſebau unmöglich machen. Da kann Gemüſe gebaut werden, ſoviel man will; eine Unmöglichkeit, dort Gemüſe zu bauen, liegt nicht vor. Es wird ja auch bereits jetzt ungefähr mehr als ein Drittel der Geſamtfläche mit Gemüſe d. h. mit Gemüſe für die Pferde und für das Vieh, nämlich mit Futterrüben — beſtellt. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung lehnt den Antrag des Stadtv. Klick auf Einſetzung eines Ausſchuſſes ab und⸗ beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: I. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit den Pächtern Beiersdorff, Dr. Borchmann, Wollank und Schulze die nachſtehend abgedruckten Ver⸗ träge betreffend die Verpachtung der aptierten und nicht aptierten Flächen des Rieſelfeldes Carolinenhöhe⸗Gatow auf die Zeit vom 1. Oktober 1907 bis zum 30. September 1917 abzu⸗ ſchlißen. Die Jagdnutzung auf den aptierten und nicht aptierten Flächen des Rieſelfeldes wird auf die gleiche Dauer wie zu 1 an den praktiſchen Arzt Herrn Or. Borchmann in Berlin zum Preiſe von 1000 ℳ für das Jahr verpachtet. Für die Zeit bis zum 1. Oktober 1909, 1I. 180 während welcher noch andere Jagdnutzungs⸗ Verträge laufen, ermäßigt ſich der Pachtzins anteilig um den Betrag, der auf die betreffenden Flächen entfällt.) Vorſteher Roſenberg: Herr Stadv. Braune iſt jetzt anweſend. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Bericht des Rechnungsprüfungsausſchuſſes über die Prüfung von 10 Rechnungen. Druckſache 224. Berichterſtatter Stadtv. Braune: Meine Herren, der Ausſchuß hat den Reſt der Rechnungen aus dem Jahre 1904 und eine Anzahl von Baurechnungen geprüft. Eine ſpezielle Aufſtellung dieſer Rechnungen iſt nachträglich den Herren zugegangen. Die bei der Prüfung ſich ergebenden Fragen wurden vom Ma⸗ giſtrat in zufriedenſtellender Weiſe beantwortet und beantrage ich namens des Rechnungsprüfungsaus⸗ ſchuſſes die Erteilung der Entlaſtung für den Ma⸗ giſtrat bezüglich dieſer Rechnungen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Rechnungs⸗ prüfungsausſchuſſes die Entlaſtung von 10 Rech⸗ nungen.) Vorſteher Roſenberg: Wir kommen nunmehr zu Punkt 19 der Tagesordnung: Vorlage betr. Feſtſetzung der Koſten für die Regulierung der Straße 70 (verl. Bismarck⸗ ſtraße) zwiſchen Straße 2 und Spandauer Auſchlußbahn und Erhöhnna der Koſten für Regulierung der Bismarckſtraße zwiſchen Knie und Schloßſtraße. — Druckſache 202. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: I. Die Koſten der Regulierung, Bepflanzung und Beleuchtung der Straße 70— V—5 (verlängerte Bismarckſtraße) zwiſchen der Straße 2— V—5 und der Spandauer Anſchlußbahn, einſchließlich der Koſten für die Herſtellung eines vor⸗ läufigen Anſchluſſes an die vorhandene Brücke über die Spandauer Anſchlußbahn und für ſeine ſpätere Wiederbeſeitigung, jedoch aus⸗ ſchließlich etwaiger Grunderwerbskoſten, werden auf 328 600 ℳ feſtgeſetzt. Die durch Gemeindebeſchluß vom 6./12. April 1905 — Druckſache Nr. 146 — auf 1 262000 ℳ feſtgeſetzten Koſten der Regulierung, Be⸗ pflanzung. Beleuchtung und Umänderung von Kanaliſationsleitungen der verbreiterten Bis⸗ marckſtraße auf der Strecke vom Knie bis zur Schloßſtraße werden wie folgt erhöht: 2) für die Herſtellung von Blumen⸗ beelen, Raſenſtreifen und ſon⸗ II. ſtigen gärtneriſchen Anlagen um 18 000 ℳ b) für die Herſtellung von vier unterirdiſchen Abort⸗ und Be⸗ dürfnisanſtalte um 140 000 ℳ c) für die Umänderung der Kana⸗ liſationsleitungen um die ent⸗ ſtandenen Mehrkoſten von .. 12 660 ℳ mithin im ganzen erhöht um . . 170 660 ℳ und demgemäß feſtgeſetzt auf den