Geſamtbetrag von 1 432 660ℳ. III. Die Koſten zu I und II ſind aus der ſchweben⸗ den Schuld für das Bismarckſtraßen⸗Unter⸗ nehmen zu decken.) Punkt 20 der Tagesordnung: Vorlage betr. Abänderung des Gemeinde⸗ beſchluſſes vom 20. März 1902 über Er⸗ hebung von Beiträgen bei ſtraßenbaulichen Veranſtaltungen. Druckſache 203. Stadtv. Kaufmann: Meine Herren, ich möchte Sie bitten, Nr. 20 und Nr. 21 der Tagesordnung einem Ausſchuß von 11 Mitgliedern zu überweiſen. Es handelt ſich in beiden Vorlagen um eine An⸗ wendung des § 9 des Kommunalabgabengeſetzes. Wir ſtehen prinzipiell auf dem Boden der Magiſtrats⸗ vorlage; bei der Wichtigkeit dieſer Anwendung jedoch wünſchen wir eine gründliche Vorberatung in einem Ausſchuß. Vorſteher Roſenberg: Ich eröffne zugleich die Diskuſſion über Punkt 21 der Tagesordnung: Vorlage betr. Erhebung von Beiträgen für die Verbreiterung der Bismarckſtraße. Druckſache 204. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt die ÜUberweiſung der Vorlagen zu Nr. 20 und Nr. 21 der Tagesordnung an einen Ausſchuß von 11 Mitgliedern und wählt zu Aus⸗ ſchußmitgliedern die Stadtv. Dr. Borchardt, Dzialos⸗ zynski, Kaufmaan, Klick, Lingner, Mann, Protze. Dr. Riel, Ring, Roſenberg und Schwaß.) Das Protokoll vollziehen heute die Herren Stadtv. Dr. Frank, Dr. Frentzel und Jander. Punkt 22 der Tagesordnung: Vorlage betr. Erteilung des Zuſchlages auf die ſtädtiſche Müllabfuhr. — Druckſache 205. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Die von der Stadtverordneten⸗Verſammlung am 20. Dezember 1905 genehmigte Ordnung, betreffend die Erhebung von Gebühren für die Wegſchaffung des Hausmülls, in dem abge⸗ druckten abgeänderten Wortlaut zu erlaſſen. Die ſtädtiſche Müllabfuhr für beide Abfuhr⸗ bezirke vom 1. April 1907 ab auf die Dauer von 15 Jahren der Charlottenburger Abfuhr⸗ geſellſchaft auf Grund ihres Angebots vom 10. April 1906, ſowie auf Grund der nach⸗ ſtehend abgedruckten Zuſatz⸗Bedingungen a bis e vertraglich zu übertragen.) II. Stadtv. Schwarz (zur Geſchäftsordnung): Es muß ein Irrtum vorliegen; denn es iſt von faſt allen Fraktionen hier ein Ausſchuß vorgeſehen. (Zuruf: Aber nicht beantragt!) Vorſteher Roſenberg: Nach einem mir hier vor⸗ 181 liegenden Zettel iſt ſeitens einer Gruppe der Stadt⸗ verordneten wenigſtens die Annahme des Punktes 22 der Tagesordnung beſchloſſen. Es liegt mir ein Antrag vor: Wir erſuchen den Magiſtrat, die Umgeſtaltung des Arbeitsgebiets der Deputation für Geſund⸗ heitspflege nach der Richtung hin vorzunehmen, daß nicht wie bisher nur die den Etat be⸗ treffenden Angelegenheiten, ſondern alle Fragen der ſtädtiſchen Verwaltung, die in das Gebiet der öffentlichen Geſundheitspflege fallen, der Deputation zur Begutachtung zugewieſen werden. Holz, Proskauer, Dr. Spiegel, Dr. Röthig und noch eine Anzahl Unterſchriften. Der Antrag wird auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung ge⸗ ſetzt werden. Herr Stadtv. Schwarz, die Magiſtratsvorlage zu Nr. 22 der Tagesordnung iſt angenommen worden. Es beſteht aber kein Bedenken, wenn die Mehrheit jetzt nachträglich anderen Sinnes ſein ſollte, nochmal in eine Beratung einzutreten. Dazu würde jedoch ein Antrag gehören, der ſich darauf ſtützt, daß ein Mißverſtändnis oder ein Irrtum obgewaltet habe. (Zurufe: Mißverſtändnis!) Stadtv. Kaufmann (zur Geſchäftsordnung): Ich glaube, es würde ſich ermöglichen, daß den Herren noch ihr Recht wird, indem ich eine zweite Leſung dieſer Vorlage beantrage. Vorſteher Roſenberg: Das iſt nach unſerer Geſchäftsordnung unzuläſſig. In § 17 der Geſchäfts⸗ ordnung heißt es, daß abgeſehen von der durch die Einſetzung eines Ausſchuſſes notwendig werdenden zweiten Beratung eine ſolche nur dann ſtaufindet, wenn ſie von einem Mitgliede oder dem Magiſtrat vor Beginn der Abſtimmung verlangt wird. Es ſteht aber nichts dem im Wege, daß die Verſammlung einen Beſchluß zurückzieht. Wenn alſo die Mehrheit der Verſammlung dafür ſein ſollte, ſo müßten An⸗ träge nach dieſer Richtung hin geſtellt werden. (Zurufe.) Stadtu. Dzialoszynski (zur Geſchäftsordnung): Ich beantrage die Uberweiſung der Vorlage an einen Ausſchuß. Gr Vorſteher Roſenherg: In der Weiſe läßt es ſich nicht machen. Es müßte geſagt werden, daß ein Irrtum oder ein Mißverſtändnis obgewaltet habe. Aber einfach den Beſchluß der Verſammlung aufzu⸗ heben, rückgängig zu machen, iſt nicht zuläſſig. (Sehr richtig!) In dieſem Sinne ſind Anträge nicht geſtellt und auch nicht begründet, — ich fahre weiter fort. Stadtv. Sellin (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, bei der Eile, mit der der Herr Vorſteher die Verhandlung geführt hat, iſt es nicht ausgeſchloſſen, daß ein Irrtum vorgekommen iſt. Ich bitte Sie daher, den eben gefaßten Beſchluß rückgängig zu machen und den Punkt 22 nochmal zu beraten. Vorſteher Roſenberg: Der Herr Stadtv. Sellin hat ja nun ſeinen Antrag oder den des Herrn Stadtv. Schwarz in dem Sinne begründet, wie ich es vor⸗ hin auszuführen mir erlaubt habe. Ich frage die Verſammlung, ob ſie noch einmal in eine Diskuſſion zu Nr. 22 der Tagesordnung eintreten will. Ich