—— 182 — bitte diejenigen Herren, welche das wollen, die Hand zu erheben. (Geſchieht.) Das iſt die Mehrheit. Ich eröffne jetzt noch einmal die Debatte über die Vorlage Nr. 22 der Tages⸗ ordnung. Stadtv. Sellin: Meine Herren, die Vorlage iſt eine ſehr wichtige; man kann nicht mir nichts dir nichts durch eine kurze Abſtimmung jemandem den Zuſchlag erteilen. Ich beantrage, einen Ausſchuß von 11 Mitgliedern einzuſetzen, und bitte Sie, dem Antrage zuzuſtimmen. (Die Beralung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Stadtv. Sellin die Einſetzung eine Ausſchuſſes von 11 Mit⸗ gliedern.) Vorſteher Roſenberg: Ich darf wohl um die Liſte bitten. Wir kommen zu Punkt 23 der Tagesordnung: Vorlage betr. Errichtung eines Ledigenheims. Druckſache 206. Stadtv. Kaufmann: Meine Herren, meine Freunde und ich begrüßen dieſe Vorlage mit großer Freude. Seit drei Jahren iſt von einem größeren Kreiſe unſerer Mitbürger, in dem ſich auch eine große Anzahl von Mitgliedern beider Körperſchaften befinden, dieſe Frage eingehend vorberaten worden, und wir können uns freuen, daß wir endlich ein Ziel dieſer Vor⸗ beſprechung erreicht haben. Ich will auf die Sache ſelbſt nicht des Näheren eingehen. Ich freue mich, daß es dieſer vorberatenden Korporation gelungen iſt, eine Geſellſchaft zu konſtituieren, die in Gemein⸗ ſchaft mit dem Magiſtrat ein Werk zuwege bringen will, deſſen Früchte der Geſamtheit unſerer Bürger⸗ ſchaft zum Segen und deſſen Einführung der Stadt Charlottenburg zum Stolz gereichen werden. Bei der Wichtigkeit dieſer Vorlage will ich mir alle näheren Ausführungen für eine Ausſchußberatung vorbehalten, indem ich gleichzeitig bitte, dieſe An⸗ elegenheit einem Ausſchuſſe von 15 Mitgliedern zu uüberweiſen. Ich hoffe, daß die Vorlage in dem Ausſchuſſe ſo gefördert werden wird, daß es gelingen werde, mit dieſem ſegensreichen Unternehmen noch im Laufe dieſes Sommers beginnen zu können. Stadtv. Dr. Stadthagen: Auch im Namen meiner Freunde kann ich der Freude darüber Ausdruck geben, daß wir beginnen wollen, auf dieſem wichtigen, ozialen Gebiete Fortſchritte zu machen und ein egensreiches Unternehmen zu unterſtützen. Wir ſind ebenfalls dafür, daß in einem Ausſchuſſe die Sache näher beraten wird. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt die Uberweiſung der Vorlage an einen Ausſchuß von 15 Mitgliedern.) Vorſteher Roſenberg: Ich darf wohl auch hier um die Liſte bitten. Damit wären die Gegenſtände der öffentlichen Sitzung bis auf die vorhin zurückgeſtellten Nr. 13 und 9 erledigt. Was die Nr. 13 anbetrifft, ſo iſt der Herr Be⸗ richterſtatter nicht da. Die Verſammlung iſt wohl damit einverſtanden, daß wir dieſen Punkt auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung ſetzen. Bezüglich des Punktes 9 liegt die Sache ſo, daß Herr Stadtv. Dr. Borchardt mich hat bitten laſſen, ſo lange zu warten, bis er da ſei, er ſei augen⸗ blicklich verhindert. Er iſt noch nicht da. Die Sache iſt ja wohl nicht ſo dringend, daß wir ſie heute unter allen Umſtänden verhandeln müſſen. Ich ſtelle anheim, ob wir auch dieſen Gegenſtand auf die Tagesordnung der nächſten ordentlichen Sitzung bringen wollen oder nicht. (Rufe: Nein!) Ich bitte diejenigen Herren, welche damit einver⸗ ſtanden ſind, daß der Gegenſtand, der unter Punkt 9 der Tagesordnung behandelt wird, auf die Tages ordnung der nüchſten ordentlichen Sitzung geſetzt wird, die Hand zu erheben. (Geſchieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Erfolgt.) Das iſt die Mehrheit; es bleibt alſo bei der Be⸗ handlung dieſer Angelegenheit in der heutigen Sitzung. Wir kommen demnach jetzt zu Punkt 9 der Tagesordnung: Bericht des Aunsſchuſſes über den Antrag der Stadtverordneten Jolenberg und Gen. betr. Auslegung des § 20 der Geſchäfts⸗ vordnung. — Druckſachen 64, 86, 193. Berichterſtatter Stadtv. Dzialoszynski: Meine Herren, der Antrag Jolenberg lautet: Wir beantragen: Die Stadtverordunetenverſammlung erklärt, daß § 20 der Geſchäftsordnung für die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung zu Charloltenburg, wie folgt, zu verſtehen iſt: „Unbeſchriebene Stimmzettel werden bei der Feſtſtellung der Präſenz der Mitglieder mit⸗ gezählt, dann aber von der Geſamtheit der abgegebenen Stimmzettel als ungültig ab⸗ gezogen.“ In der Kommiſſion, in welcher alle Fraktionen mit Ausnahme der Fraktion Alt-Charlottenburg ver⸗ treten waren, herrſchte einhellig die Anſicht, daß un⸗ beſchriebene Stimmzettel als ungiltig zu behandeln ſind. Es wurde alſo diejenige Auffaſſung von allen Seiten für richlig erachtet, welche in der erſten Januarſitzung des Jahres 1906 vom Herrn Kollegen Crüger vertreten war. Es herrſchte weiter darüber Einſtimmigkeit, daß unbeſchadet dieſer Anſicht die durch die Wahl in der erſten Januarſitzung geſchaffenen Verhältniſſe in keiner Weiſe berührt werden ſollen. Hingegen hat ſich eine umfaſſende Diskuſſion über den von einer Seite geſtellten Antrag ergeben, daß ein Zuſatz zur Geſchäftsordnung gemacht werden ſollte. Gegen eine ſolche Beſtimmung wurden erhebliche Bedenken geltend gemacht, und zwar nach der Rich⸗ tung hin, daß die Zuſtimmung des Magiſtrats er⸗ forderlich ſei, und daß man wegen einer Auslegungs⸗ frage nicht die Geſchäftsordnung ändern ſolle. Es wurde auch allſeitig anerkannt, daß ein Zuſatz zur Geſchäftsordnung in keiner Weiſe geeignet ſei, hier neues Recht zu ſchaffen. Es handelt ſich lediglich — auch darüber war man einig —, um eine Aus⸗ legungsfrage, und eine Auslegung des Geſetzes, der Städteordnung kann angefochten werden, gleichviel ob ein einfacher Veſchluß vortiegt, oder ob ein Zuſatz zur Geſchäftsordnung beſchloſſen iſt. Es iſt denkbar,