wiſſen Sie ja aber alle, daß der Geſetzentwurf mit ganz unweſentlichen Anderungen im Abgeordneten⸗ hauſe angenommen worden iſt, und daß es ziemlich zweifellos erſcheint, daß bis zum Zuſammentritte des Städtetags, im September, dieſer Geſetzentwurf auch von den übrigen geſetzgebenden Faktoren erledigt, Geſetz geworden ſein wird. Deswegen erſcheint es meinen Freunden als dringend notwendig, daß man auf dieſem Städtetage darüber in Beratung tritt, auf welche Weiſe man den ja nicht mehr ev. bevor⸗ ſtehenden, ſondern den durch das wirklich gewordene Geſetz ſchon unmittelbar in die Erſcheinung treten⸗ den Schädigungen etwa begegnen könnte, wie die Städte ſich zu der dadurch geſchaffenen Sachlage ſtellen ſollen. Ich weiß nun nicht, ob die Kompetenz der Stadtverordnetenverſammlung dahin geht, einen Antrag auf Abänderung der Tagesordnung zu ſtellen. Ich glaube aber, aus dem Umſtande, daß dieſe proviſoriſche Tagesordnung uns vorgelegt wird, ent⸗ nehmen zu können, daß die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung ſehr wohl den Wunſch auf Abänderung reſp. auf Ergänzung der Tagesordnung ausdrücken kann. Ich gebe daher nicht die Anregung an die⸗ jenigen Inſtanzen, die die Tagesordnung zuſammen⸗ zuſtellen haben, ſondern ich ſtelle im Namen meiner Freunde den Antrag, daß die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung durch einen Beſchluß die Anregung unter⸗ ſtützen möge, auf die Tagesordnung dieſes Städte⸗ 10 es auch die Behandlung des Schulgeſetzes zu tellen. Vorſteher Roſenberg: Die Sache liegt ſo: die Stadt Charlottenburg iſt Mitglied des Städtetages; ſie iſt berechtigt, beim Vorſitzenden des Städtetages zu beantragen, daß die Tagesordnung nach dieſer oder jener Richtung geändert oder ergänzt wird. Sonach könnte alſo die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung den Beſchluß faſſen, den Magiſtrat zu erſuchen, dafur zu ſorgen, daß die Tagesordnung des Städte⸗ tages nach dieſer oder jener Richtung hin abge⸗ ändert werde So faſſen Sie wohl auch Ihren Antrag! Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Auf die Feſt⸗ ſetzung der Tagesordnung des Provinzialſtädtetags der Provinz Brandenburg hat der Magiſtrat keinen Einfluß. Die Tagesordnung wird durch den Vor⸗ ſtand des Städtetages feſtgeſetzt. Aber der Vorſtand nimmt ſehr gern Anregungen zu Themata, die be⸗ ſprochen werden ſollen, entgegen; er hat ſogar an den hieſigen Magiſtrat, wie an die Magiſtrate aller Städte, das Erſuchen gerichtet, ihm Vorſchläge zu machen, und der Magiſtrat hat dem auch Folge ge⸗ geben. Es ſteht dem nichts im Wege, wenn die Stadtverordnetenverſammlung einen Wunſch hat, irgend ein Thema berückſichtigt zu ſehen, dieſem Wunſche durch einen Beſchluß Ausdruck zu geben. Der Magiſtrat wird dann gern dem Vorſtande des Städtetages den Wunſch der Verſammlung über⸗ mitteln. Ob aber dieſem Wunſche ſtattgegeben wer⸗ den wird, darüber vermag ich nichts zu ſagen. Vorſteher Roſenberg: Der Antrag des Herrn Stadtv. Dr. Borchardt geht dahin: Die Stadtverordnetenverſammlung wolle den Magiſtrat erſuchen, dafür zu ſorgen, daß auf die Tagesordnung des nächſten Städtetages folgender Punkt geſetzt werde: Wie ſtellen ſich die Städte zu der durch das neue Volksſchul⸗ unterhaltungsgeſetz geſchaffenen Lage? Stadtu. Sachs: Ich wollte nur eine Auffaſſung des Herrn Stadtverordneten Dr. Borchardt richtig⸗ ſtellen. Herr Dr. Stadthagen hat ausdrücklich in ſeinem Vortrage geſagt, daß er nur für ſeine Perſon ſpräche, nicht im Namen der Fraktion, wie Herr Dr. Borchardt meinte. Stadtv. Kaufmann: Namens meiner Freunde möchte ich die Erklärung abgeben, daß wir gern beiden Anregungen, ſowohl derjenigen des Herrn Stadtv. Dr. Stadthagen als auch derjenigen des Herrn Stadtv. Dr. Borchardt, Folge leiſten. Ich möchte aber die Anregung des Herrn Stadtv. Stadt⸗ hagen nunmehr auch in ein Erſuchen an den Ma⸗ giſtrat faſſen, ſeinerſeits zu beantragen, daß der Brandenburgiſche Städtetag eine Beſprechung der Frage, wie man der Fleiſchteuerung entgegenzuwirken imſtande wäre, in ſein Programm aufnimmt. Stadtv. Dr. Stadthagen: Ich wandle meine An⸗ regung ebenfalls in einen Antrag um. Verſteher Roſenberg: Dürfte ich bitten, mir ge⸗ nau zu ſagen, wie Sie den Antrag ſtellen wollen! Stadtv. Dr. Stadthagen: Ich beantrage, an den Magiſtrat das Erſuchen zu richten, dem Vorſtande des Brandenburgiſchen Städte⸗ tages vorzuſchlagen, die Tagesordnung nach der Richtung zu ergänzen, daß die Frage: Wie ſchafft man Abhilfe gegen die Fleiſch⸗ teuerung? — auf die Tagesordnung des nächſten Städtetages geſetzt wird. (Stadtv. Kaufmann: Einverſtanden!) Vorſteher Roſenberg: Dann möchte ich Herrn Stadtv. Dr. Borchardt noch fragen, ob er bezüglich des Antrages des Herrn Stadtv. Dr. Stadtyagen, die beiden Vorſteher zu deputieren, aus ſeiner An⸗ regung einen Antrag machen oder es bei der An⸗ regung belaſſen will. Stadtv. Dr. Borchardt: Ich habe einen Antrag Stadthagen nach dieſer Richtung nicht gehört und war überhaupt der Meinung, daß heute noch nicht über die Delegation Beſchluß gefaßt wird. Sollte ich mich in dieſer Vorausſetzung irren, ſollte hier mit dieſer Mitteilung gleichzeitig ein Antrag ver⸗ bunden ſein, heute ſchon Delegierte zu ernennen, ſo würde ich allerdings den Antrag ſtellen, außer den beiden Vorſtehern noch vier Herren, entſprechend den vier Eruppen dieſer Verſammlung, zu delegieren. Ich würde es auch für praktiſch halten, wenn im Magiſtrat nicht immer an dem Uſus feſtgehalten würde, die beiden Herren Bürgermeiſter zu entſen⸗ den. Ich ſehe z. B. hier als Tagesordnungspunkt des Städtetages die Forenſalbeſteuerung nach dem Kommunalabgabengeſetz aufgeführt, ein Punkt, bei welchem mir z. B. die Entſendung des Herrn Kämmerers außerordentlich praktiſch erſcheinen würde. Ich möchte bei dieſer Gelegenheit, wenn es mir geſtattet iſt, auch noch den Wunſch ausſprechen, daß doch die Protokolle des Städtetages in einer größeren Anzahl den Stadtverordneten zugänglich gemacht würden. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Der Herr Stadtv. Dr. Borchardt iſt falſch berichtet, wenn er meint, es beſtehe ein Uſus, wonach der Magiſtrat immer die beiden Bürgermeiſter entſendet. Das Gegenteil iſt