—— 189 —— — Beim Ordinarium des Hauptetats Kapitel 1 für 1905 werden nachbewilligt: A. Abſchnitt 1 — Krankenhaus Char⸗ lottenburg⸗Weſtend. Nr. 38 — für die elektriſche Beleuchtung, den Motoren⸗ betrieb, für Leuchtgas uſw. Nr. 41 — Waſſerverbrauch — Nr. 42 — Gebühren für die 3081,65 ℳ. 380,30 „ Kanaliſations⸗Anlage 661,60 „ zuſammen 4123,55 . B. Abſchnitt 2 — Krankenhaus Char⸗ lottenburg, Kirchſtraße. Nr. 16 — Heizungs⸗ und Brenn⸗ vorräe⸗⸗ 962. 76⸗/.) Punkt 6 der Tagesordnung: Raea betr. Bewilligung von Mitteln für Nachhilfennterricht an Ferienkoloniſten. Druckſache 231. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Für Nachhifennterricht während der dies⸗ jährigen Sommerferien an die im Monat Juni in die Ferienkolonien entſandten Kinder werden 405 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) Punkt 7 der Tagesordnung: Vorlage betr. Neuſchaffung der Stelle eines ſtändigen inſe Hilfsarbeiters. — Druck⸗ ache 232. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Der Einſtellung eines ſtändigen juriſtiſchen Hilfsarbeiters (Aſſeſſors) für die Geſchäfts⸗ ſtellen XI und XII vom 1. September d. I. ab wird zugeſtimmt. 2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2100 ℳ für das Rechnungsjahr 1906 ſind dem Dis⸗ poſitionsfonds zu entnehmen.) Punkt 8 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Erteilung des Zuſchlags auf die ſtädtiſche Müllabfuhr. — Druckſachen 205, 233. Bevor der Herr Berichterſtatter ſeinen Bericht erſtattet, möchte ich bemerken, daß ein Antrag ein⸗ gehange, iſt: ie Unterzeichneten beantragen, den Ma⸗ giſtrat zu erſuchen, baldigſt eine Vorlage betr. Einrichtung eines Stadtſchuldbuches zu machen. Mann, Riel und noch mehr als 5 Unterſchriften. — Ich werde 1 Antrag, einem Wunſche der Herren Antrag⸗ ſteller entſprechend, auf die Tagesordnung der erſten Sitzung nach den Gern etzen. Jetzt bitte ich den Herrn Berichterſtatter zu 8 der Tagesordnung, das Wort zu nehmen. Stadtv. IDr. Proskauer: Meine Herren, ich habe Ihnen über die Sitzung des Ausſchuſſes, welche am 28. Mai ſtattgefunden hat, Bericht zu erſtatten. Sie haben die Beſchlüſſe des Ausſchuſſes gedruckt vor ſich, und ich hätte dieſem Bericht nur hinzuzufügen, daß ſich vor allen Dingen die Debatte um die „Ordnung betreffend Erhebung von Gebühren für die Wegſchaffung des Hausmülls“ gedreht hat, und zwar um die §§ 2 und 3 dieſer Ordnung, und außerdem um den § 2 der Polizeiverordnung. Was den § 2 der „Ordnung betreffend Erhebung von Gebühren für die Wegſchaffung des Hausmülls“ anbelangt, ſo haben ſich Stimmen gegen die Definition „Hausmüll“, wie ſie in dieſem Paragraphen gegeben iſt, kundgetan, und man iſt infolgedeſſen übereingekommen, den § 2 im Plenum noch dadurch zu präziſieren, daß der Berichterſtatter im Namen des Ausſchuſſes hervorhebe, daß die Definition des Hausmülls im § 2 der Ordnung betr. Erhebung von Gebühren im Zuſammenhang mit § 1 der „Beſonderen Bedingungen für die Ver⸗ dingung der Leiſtungen zur Abfuhr und Beſeitigung des Hausmülls“ ſich ergebe. Dieſer Paſſus der „Beſonderen Bedingungen für die Verdingung der Leiſtungen zur Abfuhr und Beſeitigung des Haus⸗ mülls in Charlottenburg“ lautet: „Unter Hausmüll iſt zu verſtehen: der in den bewohnten Grundſtücken ſich anſammelnde Unrat, wie Aſche, Haus⸗ und Hofkehricht, Haus⸗ und Küchenabfälle u. dergl. Bau⸗ und Gewerbeabfälle, Pferde⸗ und Viehdünger, Erde und Gartenabfälle gehören nicht zum Haus⸗ müll, außer wenn ſich in dieſem in geringen Mengen befinden. Aſche und Schlacke aus gewerblichen Betrieben ſind nur dann zum Hausmüll zu rechnen, wenn die gewerblichen Betriebe in Wohnhäuſern ausgeübt werden.“ Die im Ausſchuß gegen den § 2 der Ordnung geäußerten Bedenken wurden zurückgezogen, nachdem ſich auch die anweſenden Magiſtratsvertreter mit vorſtehendem Beſchluſſe einverſtanden erklärt und zugeſagt hatten, im Plenum eine mit djeſer Er⸗ klärung des Berichterſtatters gleichlautende Außerung abzugeben. Außerdem war noch im Ausſchuß von einem Mitgliede desſelben die Frage der Gebührenerhebungs⸗ weiſe angeſchnitten worden. Dieſe erledigte ſich aber bald, nachdem darauf hingewieſen wurde, daß die Erhebung der Gebühren nach dem Maßſtabe des Nutzungswertes der auf dem Grundſtück vorhandenen bewohnten Gebäude einem früheren Gemeinde⸗ beſchluſſe entſpräche und dieſe Art der Gebühren⸗ erhebung ſchon für die Kanaliſation beſtehe. Die Verdingungs⸗ und Zuſatzbedingungen, welche in der Magiſtratsvorlage vom 23. Mai d. J. enthalten waren, hat der Ausſchuß debattelos angenommen, und ich bitte Sie im Namen des Ausſchuſſes, dieſe Beſchlüſſe ſowie den veränderten § 2 der Polizei⸗ verordnung im Plenum zu akzeptieren und damit die Müllvorlage zu verabſchieden. Vor der heutigen Sitzung iſt mir von dem Herrn Stadtverordnetenvorſteher ein Schreiben des Vorſtandes des Charlottenburger Haus⸗ und Grund⸗ beſitzervereins von 1903 überreicht worden. Da ich den Inhalt dieſes Schreibens vorher nicht kannte — es iſt vom 11. Juni datiert, und ſomit konnte es auch der Ausſchuß bei ſeinen Beratungen nicht berückſichtigen, da er bereits am 28. Mai ge⸗ tagt hatte —, ſo iſt es mir nicht möglich, hier da⸗ rauf einzugehen, und ich muß mich darauf be⸗