ſchränken, dieſe Petition, die als ſehr eilig bezeichnet iſt, hier vorzuleſen. Sie lautet: Wider Erwarten ſteht unter Nr. 8 der Tagesordnung für die Sitzung der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung am 13. ds. Mts.: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Er⸗ teilung des Zuſchlages auf die ſtädtiſche Müll⸗ abfuhr. Der unterzeichnete Vorſtand hat eine Proteſtverſammlung ſeines Vereins zum Donners⸗ tag, den 14. ds. Mts., in den Hohenzollern⸗ feſtſälen einberufen, um Stellung zu nehmen gegen die ca. 100% ige Verteuerung der Müll⸗ abfuhr. Der Vorſtand hat eine Zuſammen⸗ ſtellung von 30 verſchiedenen Häuſern aufge⸗ ſtellt unter ſacpr- Aoer der bisherigen Koſten für Müllabfuhr, der ſpäteren Koſten bei 1% vom Nutzungswert und der Koſten, welche die neue Abfuhrgeſellſchaft vom Magiſtrat erhält, bei 1,79 ℳ pro Kopf der Hausbewohner. Aus dem Endreſultat geht eine ca. 100 % ige Verteuerung der mmllaofchr hervor. Ebenſo erhält die neue Abfuhr⸗ geſellſchaft bei Genehmigung des von derſelben eingereichten Preiſes das Doppelte, als bisher die Müllabfuhr gekoſtet hat. Der unterzeichnete Vorſtand gibt ſich der Hoffnung hin, daß die Herren Bürgervertreter zugunſten einer Monopol⸗Geſellſchaft, welche die Müllabfuhr um 100%, den Hauswirten und in letzter Linie den Mietern zu verteuern, nicht zuſtimmt, vielmehr vom Magiſtrat und dem eingeſetzten Ausſchuß der Stadtverordneten ein ſtatiſtiſches Material über die geſamten Grundſtücke Charlottenburgs zu veranſtalten verlangt und an der Hand dieſes Materials die Vergebung der ſtädtiſchen Müllabfuhr und auch deren Wiedereinziehung bewirkt. Zum Schluß ſoll bemerkt werden, daß der Haus⸗ und Grundbeſitzerverein von 1895 durch ſeinen Vorſtand derartig wenig aufgeklärt iſt über den wirklichen Stand der kommenden Dinge, ſonſt hätte derſelbe längſt in unſerem Sinne gewirkt. Anliegend überreicht der unterzeichnete Vorſtand Abſchrift der angefertigten Auf⸗ ſtellung über 30 Häuſer mit der höfl. Bitte, § ſie in der nächſten Sitzung in obigem Sinne verwenden zu wollen. Hochachtungsvoll und ergebenſt Der Vorſtand des Charlottenburger Haus⸗ und Grundbeſitzervereins von 1903. (Unterſchriften.) Es liegt dieſem Schreiben noch eine Anlage bei, beſtehend aus einer Tabelle, die für die Ver⸗ leſung ungeeignet iſt; ſie enthält die im Schreiben erwähnte Koſtenberechnung. Stadtſyndikus Dr. Maier: Meine Herren, der Haus⸗ und Grundbeſitzerverein vom Jahre 1903 wirft im letzten Augenblick dieſer Vorlage, bevor ſie verabſchiedet werden ſoll, eine neue Schwierigkeit in den Weg. Ich bin in der Lage, auf dieſe Eingabe des Haus⸗ und Grundbeſitzervereins ſofort zu ant⸗ worten und nachzuweiſen, daß die Angaben oder viel⸗ mehr die Schlüſſe, die aus der Enquete gezogen worden find, nicht zutreffen. Der Haus⸗ und Grund⸗ beſitzerverein bezw. diejenigen Herren, die ihm die Angaben gemacht haben, verwechſeln den Nutzungs⸗ 190 —— wert mit dem Ertrage des Hauſes. Die Herren haben regelmäßig, abgeſehen von drei Fällen, an Stelle des Nutzungswertes, der von uns bei der Veranlagung der Kanaliſationsgebühren angenommen iſt, den Ertrag des Hauſes eingeſetzt. Jaſogede en ergeben ſich naturgemäß ſehr erheblich höhere Ge⸗ bühren, als bisher gezahlt worden ſind. Von den 30 Vergleichsobjekten, die hier Ihrer Kenntnis unter. breitet worden ſind, werden tatſächlich, wenn das Trennungsſyſtem zur Einführung gelangt, künftighin 12 Objekte geringere Gebühren zu zahlen haben, als ſie jetzt zahlen. Bei 13 Objekten wird allerdings eine Erhöhung ſtattfinden, dieſe wird teilweiſe nur ganz minimal ſein. Bei 3 Objekten wird die Ge⸗ bühr dem heutigen Entſchädigungsbetrag entſprechen. Bei 2 Objekten ließ ſich nicht aufklären, wie die Zahlen angenommen worden ſind; wir konnten auch den Nutzungswert der Gebäude nicht feſtſtellen, in⸗ folgedeſſen kann ich über dieſe beiden Objekte keine Erklärung abgeben. Der Herr Referent iſt ja erſt vor kurzem in die Stadtverordnetenverſammlung eingetreten. Bereits bei der Beratung der Vorlage vom 13. Juni 1905 hat der Ausſchuß, der von der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung eingeſetzt worden war, ſich eingehend mit der Frage beſchäftigt, ob der Maßſtab des Nutzuugs⸗ wertes ein angemeſſener Maßſtab iſt, und ob ins⸗ beſondere durch dieſen Maßſtab des Nutzungs⸗ wertes die Belaſtung des einzelnen Hauseigentümers eine ſtärkere ſein würde als nach dem heutigen Maß⸗ ſtabe. Wir haben damals bereits dem Ausſchuß eine Zuſammenſtellung unterbreitet, die wir von 1195 Häuſern Charlottenburgs gemacht hatten, in der wir den Nachweis erbringen konnten, daß bei 1% iger Erhebung des Nutzungswertes die Gebühren im weſentlichen auf derſelben Stufe bleiben werden, wie ſie jetzt gezahlt werden. Der einzige Unterſchied beſteht darin, daß die ſogenannten hochherrſchaft⸗ lichen Häuſer, die verhältnismäßig weniger Müll produzieren, tatſächlich etwas ſtärker herangezogen werden; ebenſo diejenigen Grundſtücke, die, wie das Theater des Weſtens, einen hohen Nutzungswert repräſentieren, aber verhältnismäßig wenig Müll er⸗ zeugen. Nun iſt es naturgemäß, daß bei einem Ver⸗ anlagungsgrundſatz niemals eine abſolut objektive eranziehung möglich iſt, es wird immer ein Durch⸗ ſchnittsſatz zur Anwendung gebracht werden müſſen. Es iſt damals den betreffenden Herren im Ausſchuß auch nachgewieſen worden, daß dieſer Maßſtab des Nutzungswertes der gerechteſte iſt, und die Herren des damaligen Ausſchuſſes haben auch einſtimmig beſchloſſen, dieſen Nutzungswert als einen geeigneten Maßſtab anzunehmen. Der Koſtenaufwand, der heute notwendig iſt, um in Charlottenburg das Müll ab⸗ zuführen, beläuft ſich nach unſeren Feſtſtellungen auf 355 000 ℳ, während nach dem Inhalt unſerer Vor⸗ lage der Aufwand bei Erhebung von 0,8 % nach dem Angebot der Charlottenburger Grundſtücksge⸗ ſellſchaft 313 000 ℳ betragen wird. Sie ſehen alſo daraus, daß künftighin, wenn das 1 . eingeführt wird, in Charlottenburg billiger gearbeitet werden wird, als heute tatſächlich gearbeitet wird. Der Vorwurf alſo, der hier ſeitens dieſes Haus⸗ und Grundbeſitzervereins gegen die Vorlage gemacht wird, iſt ungerechtfertigt. Er iſt bereits durch die Beſchlüſſe der 71 1 1 11. 4 erledigt, die den Maßſtab des Nutzungswertes als gach fertigt anerkannt hat, und er kann ziffernmäßig widerlegt werden, wie ich den Herren eben 4 Dein habe. Ich möchte Sie deshalb bitten, die Vorlage