, 198. mit den Hausbeſitzern für eine beſſere Durchführung Sorge tragen wird. Ich glaube, die Hausbeſitzer können ſi9 auf ein ſolches Verſprechen, das erſt heute wieder in gewiſſermaßen feierlicher Form abgegeben worden iſt, doch einigermaßen verlaſſen. Nach dieſer allgemeinen Erörterung möchte ich mich einer ſpezielleren zuwenden. Es iſt hier in der letzten Minute eine Zuſammenſtellung ſeitens eines Haus⸗ und Grundbeſitzervereins eingegangen. Ich kann es dieſem Haus⸗ und Grundbefitzerverein gar nicht verdenken, nachdem in einem früheren Stadium dieſer Angelegenheit ein anderer Haus⸗ und Grundbeſitzerverein mit einer Eingabe in letzter Minute auch den Erfolg erzielt hat, daß die An⸗ gelegenheit in den Ausſchuß zurückkam, natürlich um in im weſentlichen gleicher Form wieder herauszu⸗ kommen. So würde es auch diesmal ſein. Ich kann nicht die Anzahl der verſchiedenen Ausſchüſſe und Deputationen anführen, die damit befaßt worden iſt, und viel weniger noch die Anzahl der einzelnen Sitzungen; es hat ſich doch im großen und ganzen der Grundzug immer wieder unverändert ergeben, und die einzelnen Verbeſſerungen, die an⸗ gebracht worden ſind, und von denen eine heute von Herrn Kollegen Dzialoszynski wieder beantragt worden iſt, können dazu dienen, die beſtehenden Be⸗ fürchtungen zu beſeitigen, und ſind in ſolcher Be⸗ ziehung vielleicht willkommen; etwas Weſentliches änderten und ändern ſie auch nicht. Der Grundſatz der Vorlage iſt immer wieder anerkannt worden und wird auch weiterhin immer wieder anerkannt werden müſſen. Nun, meine Herren, die finanzielle Belaſtung, die die Herren vom Haus⸗ und Grundbeſitzerverein von 1903 herausrechnen, beruht, wie der Herr Syndikus vorhin anführte, zunächſt auf der falſchen Grundlage, daß die Herren anſtelle des veranlagten Nutzungswerles den tatſächlichen Ertragswert ein⸗ geſetzt haben. Von dieſem Fehler hatte ich, als ich geſtern Abend ſpät in den Beſitz der Zuſammen⸗ ſtellung kam, keine Kenntnis. Dagegen zeigte ſich mir ſehr bald, daß auch eine andere Grundlage falſch iſt, nämlich die Berechnung der Gebühr auf Grundlage des Nutzwertes. Denn hier haben die Herren den Satz von 1 % eingeſtellt, der bei dem Miſchſyſtem zur Veranlagung käme; tatſächlich wünſchen wir aber das Dreiteilungsſyſtem, und bei dieſem würde erhoben nicht 1 %, ſondern 0,8 / des Nutzwertes. Schon dara s geht hervor, daß ſich weſentlich andere Zahlen ergeben, als die Herren herausrechnen. Ich habe mir die kleine Mühe ge⸗ macht, für jedes einzelne der aufgeführten 30 Häufer die Zahlen auszurechnen. Selbſt mit allen falſchen Grundlagen kommt keine 100 % ige Erhöhung heraus, ſondern knapp eine 90 %ige; führt man die eine falſche Grundlage heraus und ſetzt 0,8 % des Nutz⸗ wertes ein anſtelle des 1 %, ſo ergibt ſich nur noch eine 52½ % ige — immer noch bei der falſchen Grundlage des tatſächlichen Ertragswertes anſtelle des veranlagten Nutzwertes! Im einzelnen ſtellt ſich nun heraus, daß von den 30 Häuſern, die die Herren hier anführen, 4 ſelbſt mit der falſchen Grundlage des Nutzwertes noch weniger zahlen würden als bisher, und daß ſich bei den übrigen die Mehrausgaben zwiſchen 2 %, 4 , 9 uſw. bewegen, allerdings in einem einzelnen Falle anſteigend bis zu 172 ℳ. Mehr⸗ ausgabe. Es ſind im ganzen 5 von den 30 Häuſern, die über 100 ℳ Mehrausgabe haben mürden — abgeſehen von den 4 Huuſern auf die ich gleich 7 noch zu ſprechen komme. Von dieſen 5 Häuſern zeichnen ſich von vornherein 2 dadurch aus, daß jetzt offenbar die Müllabfuhr in ganz ungenügender Weiſe beſorgt wird. Was für Differenzen da vor⸗ kommen, das will ich Ihnen als beſten Beweis da⸗ für, wie notwendig die Regelung ſeitens der Stadt iſt, hier an einigen Beiſpielen nachweiſen, wo Häuſer in betracht kommen, die ganz nahe bei einander liegen, Nachbarhäuſer, die alſo wohl im großen und ganzen ähnliche Verhältniſſe aufweiſen dürften. Da wird z. B. — immer nach den Angaben des Haus⸗ und Grunodbeſitzervereins! — in dem Hauſe Peſtalozziſtraße 78 bei einer Bewohnerſchaft von 150 Perſonen für die Müllabfuhr ein Betrag von 127 ℳ, ausgegeben, in dem Hauſe Peſtalozzi⸗ ſtraße 73, das 10 Einwohner mehr hat, aber nur 84 ℳ, und in dem Hauſe 79 in derſelben Straße, das 228 Einwohner hat, alſo beinahe doppelt ſoviel, nur 96 (Hört, hört!) Ganz ähnlich liegt das Verhältnis zwiſchen den Häuſern Peſtalozziſtraße 36 und 33: im Hauſe 33 werden bei 120 Einwohnern 105 ℳ für Müllabfuhr ausgegeben, im Hauſe 36 bei 135 Einwohnern nur 84 4 Daß natürlich Hauswirte, die bisher in ſo un⸗ genügender Weiſe für die Müllabfuhr geſorgt haben, ſpäterhin bei der einheitlichen Regelung etwas mehr werden bezahlen müſſen, iſt ohne weiteres klar Ich glaube aber, die Allgemeinheit kann es nur begrüßen, daß auf dieſe Weiſe von ſeiten der Stadt die not⸗ wendigen Ausgaben herausgezogen werden, um all⸗ gemein eine den hygieniſchen Anforderungen ent⸗ ſprechende Abfuhr herbeizuführen. (Sehr richtig!) Die vorhin erwähnte Ausnahme betrifft nun 4 Häuſer, die auch über 100 ℳ mehr zahlen würden — immer nach den Berechnungen des Haus⸗ und Grundbeſitzervereins — als bisher. Dieſe 4 Häuſer liegen am Kurfürſtendamm oder in ſeiner unmittel⸗ baren Nachbarſchaft. Meine Herren, darüber ſind wir uns vollſtändig klar geweſen, als wir die Ver⸗ anlagung nach dem Nutzungswerte beſchloſſen, daß dieſe Häuſer mit großen, teuren Wohnungen und ſich daraus ergebendem großen Nutzungswert ſchlechter fahren werden als die anderen. Wir haben uns darüber hinweggeſetzt aus der Erwägung heraus, daß bei keiner Art der 1. . Ungerechtigkeiten zu vermeiden ſind, daß bei dieſer Art der Ver⸗ anlagung die Ungerechtigkeiten keineswegs größer ſind als bei einer anderen, vielleicht ſogar geringer, weil die Härten die leiſtungsfähigeren Schultern treffen, und weil noch dazu der Vorteil der leichteren techniſchen Veranlagung damit verbunden iſt, da wir dieſelbe Veranlagung bei den Kanaliſationsbeiträgen bereits beſitzen. Darauf alſo waren wir gefaßt. Das Haus, das ich vorhin ſchon erwähnte, bei dem der große Betrag von 172 mehr zu zahlen wäre, iſt ein Haus in der Faſanenſtraße, das bei 11 Be⸗ wohnern nach dieſer Zuſammenſtellung einen Nutz⸗ wert von 29800 ℳ beſitzt, alſo, meine Herren, in der Tat ein Haus, das zu den Ausnahmen auch in Charlottenburg gehören dürfte, und deſſen Beſitzer die 172 ℳ mehr wohl ohne große Schwierigkeiten aufbringen dürfte (Sehr gut!) Im Durchſchnitt ſtellt ſich die Mehrbelaſtung der einzelnen Hausbeſitzer von dieſen 30 Häuſern auf je 42 ℳ jährlich. Meine Herren, da frage ich doch: iſt dieſe Mehrbelaſtung — ſelbſt angenommen,