—— 195 eintreten wird, trotz zahlreicher Härten. Ich halte bloß die Vorlage in einem einzigen Punkte heute noch nicht für ſpruchreif, und dieſer betrifft die Frage. ob das Angebot von 1,30 ℳ pro Kopf der Be⸗ völkerung ſeitens der Geſellſchaft nicht zu teuer iſt. Herr Kollege Frentzel hat vorhin anerkannt, daß in der Tat bei einer Submiſſion der Submittend durch⸗ aus berechtigt und in der Lage ſein kann, zu prüfen, ob denn die Submiſſionsanträge, welche eingegangen ſind, überhaupt eine ausreichende Grundlage für einen Vertragsabſchluß bieten können. Wir haben es ja nicht ſelten erlebt, daß Submittenten unter einer Decke ſtecken, daß eine Scheinofferte abgegeben iſt und dann eine billigere Offerte, und daß man dann die Offerten alleſamt zurückweiſt. Ich bin weit entfernt, anzunehmen oder auch nur zu vermuten, daß im vorliegenden Falle ein derartiges Manöver ſeitens derjenigen Firmen, die ſich hier gemeldet haben, vorgenommen worden iſt; aber ich habe in den Ausführungen des Herrn Stadtſyndikus eine ſachkundige finanzielle Beleuchtung darüber vermißt, ob nicht der Satz von 1,30 ℳ pro Kopf der Be⸗ völkerung zu hoch iſt. Nach der Richtung hin können wir uns Unterlagen durchaus verſchaffen. Herr Kollege Frentzel hat zwar geſagt, die Geſellſchaft wird ſich hüten, uns die Rentabilitätsberechnung, welche ſie ihren Aktionären aufgemacht hat, zu unter⸗ breiten. Aber wir find auf die Geſellſchaft ja gar nicht angewieſen; wir können auf Grund der Sach⸗ kunde, die unſere Magiſtratsvertreter haben, durch⸗ aus nachprüfen, ob der Betrag von 1,30 ℳ pro Kopf der Bevölkerung nicht zu hoch iſt. Was die Spekulation in die Zukunft anbelangt, ſo muß ich ſagen, daß das wahrſcheinlich eine ſehr günſtige Spekulation ſeitens der Geſellſchaft iſt. Es iſt damit zu rechnen, daß die Bevölkerung Char⸗ lottenburgs in den nächſten Jahren um etwa 20000 Einwohner pro Jahr wachſen wird; das heißt: um etwa 23000 ℳ werden jährlich die Ge⸗ bühren, die die Stadt an die Geſellſchaft zu zahlen hat, ſteigen. Die Generalſpeſen bleiben bei der Geſellſchaft dieſelben; die Bebauung der Stadt Char⸗ lottenburg konzentriert ſich immer mehr und mehr: es ſind mit den Wagen nicht ſo weite Strecken zurück⸗ zulegen. Warum ſollen wir nicht, wenn wir noch Zeit dazu haben, nachprüfen, ob die Bürgerſchaft Charlottenburgs nicht bei dem Angebot, welches hier vorliegt, ein ſehr ſchlechtes Geſchäft macht? Nach der Richtung hin hat der Herr Syndikus keine ge⸗ nügenden Aufklärungen gegeben; er hat ſich lediglich darauf beſchränkt, zu ſagen, wir würden die Sache perpetuieren, wenn wir neu eintretenden Mitgliedern hier Aufklärungen geben müſſen. Ich habe nichts da⸗ gegen, meinen Antrag zurückzuziehen, wenn aus⸗ reichende Aufklärungen über die Preisbemefſung ge⸗ geben werden. Wir ſtehen hier vor der Frage, ob wir uns auf 15 Jahre die Hände binden ſollen. Sobald die Verſammlung heute zugeſtimmt hat, ſind wir auf 15 Jahre verpflichtet, und wir können nicht mehr zurück, auch wenn ſich nachher herausſtellt, daß die Geſellſchaft vielleicht 20 oder 30 %% Dividende gibt, wie die Charlottenburger Waſſerwerke es zwar nicht tun, aber hätten tun können, wenn ſie die Aktien nicht immerzu verwäſſert hätten. Dann können wir nicht mehr zurück, und ich glaube, es gilt auch für eine Stadtverordnetenverſammlung der Satz, der für jeden f bonus pater familias gilt: erſt wägen, dann wagen, — und da wir Zeit haben, zu wägen, ſo bitte ich, die Sache zur Prufung dieſes Einwurfes in den Aus⸗ ſchuß zurückzuverweiſen. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, nur ganz wenige Worte! Die Mehrzahl meiner Freunde iſt der Anſicht, daß die Vorlage in den letzten ſechs Jahren ſo eingehend behandelt worden iſt, ſowohl ſeitens des Magiſtrats wie ſeitens der Stadtverord⸗ netenverſammlung, daß es keinen Zweck hat, ſie jetzt noch eiumal in den Ausſchuß zurückzuverweiſen. Wir werden daher für die Vorlage ſtimmen. Ich habe auch perſönlich, trotzdem ich auch erſt wenige Monate der Verſammlung angehöre, den Eindruck, daß hierbei nichts verſäumt iſt, daß in jeder Weiſe vorſichtig verfahren worden iſt. Was den ſpeziellen Punkt betrifft, den Herr Kollege Dzialoszynski aufgeklärt haben möchte, ſo kann ich nur ſagen, daß ich es für ſelbſtverſtändlich halte, daß ſowohl der Magiſtrat wie der Ausſchuß ſich mit der Frage befaßt hat, ob die Gebühr von 1,30 ℳe richtig iſt oder nicht. Sonſt würde ja die Geſellſchaft auch 10 ℳ verlangen können! Das iſt ſelbſtverſtändlich, daß die Richtigkeit, die Angemeſſen⸗ heit der Höhe dieſer Gebühr geprüft worden iſt. (Die Beratung wird geſchloſſen) Stadtv. Jolenberg (perſönliche Bemerkung): Mein ſehr verehrter Kollege Herr Dr. Spiegel hat im Anſchluß an meine Worte von einer Interefſen⸗ vertretung geſprochen, die er nicht mitmachen wolle. Ich möchte hier in der Offentlichkeit konſtatieren, daß es keinerlei materielle Intereſſen der Haus⸗ beſitzer ſind, die ich vertreten habe, ſondern ledig⸗ lich moraliſche. Vorſteher Roſenberg: Das Letztere war nicht mehr zur Perſon geſprochen. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Proskauer (Schluß⸗ wort): Meine Herren, ich möchte Sie doch noch einmal im Namen des Ausſchuſſes bitten, die Aus⸗ ſchußanträge anzunehmen und die Vorlage heute zu verabſchieden. Ich ſpreche hier zugleich meine perſönlichen Empfindungen aus und möchte Sie im Intereſſe der Stadt für die Erledigung dieſer Vor⸗ lage erwärmen. Dieſe hängt zuſammen mit der Einführung des ſogenannten Dreiteilungsſyſtems. Wie Ihnen bereits in der erſten Vorlage mitgeteilt worden iſt, liegen Gutachten über den , Wert des Dreiteilungsſyſtems bei den Akten vor, und dieſe Gutachten haben einſtimmig ſich dahin er⸗ klärt, daß das Dreiteilungsſyſtem hygieniſche Vorteile in höherem Maße beſitzt als das Miſchſyſtem. Außer⸗ dem kommt auch für mich noch die Befürchtung hinzu: wir geraten, wenn wir bei dem Miſchſyſtem und bei dem jetzigen Verfahren der Müllaufſtaplung bleiben, und zwar in nicht allzu ferner Zeit, in ein Stadium, daß wir förmlich, wenn ich mich ſo aus⸗ drücken darf, „im Müll erſäufen“, daß wir nicht wiſſen, wohin mit dem Müll! Die Unterbringung des Mülls wird uns immer mehr und mehr erſchwert, und dieſe Erſchwerung iſt nicht bloß aus hygieniſchen Gründen gerechtfertigt. Gerade die Stapelplätze bieten für ihre Nachbarſchaft eine hygieniſche Gefahr, ſie rufen arge hygieniſche Mißſtände hervor! Wir werden ſchließlich unſer Müll in ſehr großer Ent⸗ ernung von hier aufſtapeln müſſen, wenn wir beim Miſchſyſtem bleiben, und kommen dadurch viel teurer weg, als wenn wir das andere Syſtem wählen, das in der Dreiteilung und Verwertung der Müllbeſtand⸗ teile beſteht.