— 196 Ich muß ſagen, als das Dreiteilungsſyſtem zu⸗ erſt aufkam, konnte ich mich auch nicht dafür er⸗ wärmen; es ſchwebten mir gewiſſe Schwierigkeiten für deſſen prattiſche Durchführung ebenfalls vor. Aber, meine Herren, wenn man ſich in der Litteratur umſieht und man ſich auch ſonſt praktiſch damit be⸗ ſchäftigt, ſo findet man, daß es vor dem jetzigen Zuſtand ganz außerordentliche Vorteile hat, und daß ſeine Durchführung wirklich nicht ſo ſchlimm ſein wird, wie es die meiſten Herren ſich denken! Es geht uns hier ſo, wie es bei vielen anderen hygie⸗ niſchen Maßregeln gegangen iſt, 3. B. bei der Ein⸗ führung der Kanaliſation, bei der Einführung der Markthallen u. a. m.: man opponierte gegen die Kanaliſation, man opponierte gegen die Markthallen, man kramte alle ihre Nachteile hervor — aber heute möchte kein Menſch mehr weder die Kanaliſation noch die Markthallen miſſen! Ich bin feſt überzeugt, daß es nur kurzer Zeit bedürfen wird, um die Kinder⸗ trankheiten, die nach der Einführung des Dreitei⸗ lungsſyſtems kaum zu vermeiden ſein werden, zu überſtehen, und daß wir dann ſehr froh ſein werden, dieſes Syſtem zu haben! Ans dieſen Gründen, meine Herren, bitte ich Sie nochmals, die Vorlage anzunehmen, damit wir endlich einmal ins Klare kommen, und damit die Stadt Charlottenburg auch in dieſer Beziehung bahn⸗ brechend allen anderen Kommunen vorangeht! (Bravo!) Vorſteher Roſenberg: Ich laſſe in folgender Weiſe abſtimmen: zunächſt über den Antrag des Herrn Stadtv. Dzialoszynski, die Vorlage an den Ausſchuß zurückzuverweiſen; ſollte dieſer Antrag ab⸗ gelehnt werden, ſo laſſe ich abſtimmen über das Amendement des Herrn Stadtv. Jolenberg, nämlich einen Zuſatz zu § 6 der Polizeiverordnung dahin zu machen: Polizeiſtrafen, welche infolge Nichtinne⸗ haltung des Dreiteilungsſyſtem verhängt werden, treffen nicht den Hausbefitzer als ſolchen, ſondern diejenige Perſon, welche gegen § 3 der „Ordnung“ verſtößt. Sodann laſſe ich über die Magiſtratsvorlage mit den Ausſchußanträgen abſtimmen und ſchließlich, wenn die Magiſtratsvorlage angenommen werden ſollte, über den Antrag des Herrn Stadtv. Dzialo⸗ szynski, der ja ein ſelbſtändiger Antrag iſt und da⸗ hin geht: den Magiſtrat zu erſuchen, mit der Abfuhr⸗ geſellſchaft einen Zuſatz zum Vertrage dahin zu vereinbaren, daß die Abfuhrgeſellſchaft ver⸗ pflichtet iſt, Ubertretungen des Ortsſtatuts nicht der Polizeibehörde, ſondern dem Ma⸗ giſtrat anzuzeigen, dem es überlaſſen bleibt, gegen Übertretungen des Ortsſtatuts nach ſeinem freien Ermeſſen einzuſchreiten. (Die Verſammlung lehnt den Antrag des Stadtv. Dzialoszynski auf Zurückverweiſung der Vorlage in den Ausſchuß ſowie den Antrag des Stadtv. Jolenberg ab und beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Ausſchuſſes ſowie . dem Amrage des Stadtv. Dzialoszynski, wie olgt:; 8 2) Der Magiſtrat wird ermächtigt: 1. die von der Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung am 20. Dezember 1905 genehmigte Ordn . die Erhebung von Ge⸗ bühren für die ſchaffung des Hausmülls, ausgegangen, Die Gasdeputation war der Meinung, in dem abgedruckten abgeänderten Wortlaut zu erlaſſen; die ſtädtiſche Müllabfuhr für beide Abfuhr⸗ bezirke vom 1. April 1907 ab auf die Dauer von 15 Jahren der Charlottenburger Ab⸗ fuhrgeſellſchaft auf Grund ihres Angebots vom 10. April 1906, ſowie auf Grund der abgedruckten Zuſatzbedingungen a bis e ver⸗ traglich zu übertragen. b) § 2 der abgedruckten Polizeiverordnung ſoll lauten: Die Sammlung des Hausmülls muß nach den in dem Ortsſtatut der Stadtgemeinde Charlottenburg vom vorgeſchrie⸗ denen Grundſätzen uſw. c) Der Magiſtrat wird erſucht, mit der Abfuhr⸗ geſellſchaft einen Zuſatz zum Vertrage dahin zu vereinbaren, daß die Abfuhrgeſellſchaft ver⸗ pflichtet iſt. Übertretungen des Ortsſtatuts nicht der Polizeibehörde, ſondern dem Magiſtrat an⸗ zuzeigen, dem es überlaſſen bleibt, gegen Uber⸗ tretungen des Ortsſtatuts nach ſeinem freien Ermeſſen einzuſchreiten.) A. Wir kommen nunmehr zu Punkt 9 der Tages⸗ ordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Erbanung einer Waſſerfilteranlage auf Gasanſtalt II1. Druckſachen 200, 234. Berichterſtatter Stadtu. Dr. Proskaner: Meine Herren, bei dieſer Vorlage handelt es ſich, wie Ihnen bekannt iſt, um die Erbauung einer Waſſerfilter⸗ anlage auf Gasanſtalr II. Dieſe Filteranlage ſoll den Zweck haben, für die in der Gasanſtalt Be⸗ ſchäftigten das nötige Badewaſſer in einwandfreier Beſchaffenheit zu liefern. Der Ausſchuß hat ſich mit dieſer Angelegenheit ſehr eingehend befaßt und hat ſchließlich die Gründe atzeptiert, die ich bereits in der vorigen Sitzung gegen die vorgeſchlagene Art, wie dieſes Ziel erreicht werden ſol, hier vorgeführt habe. Er hat meine Anſicht zu der ſeinigen gemacht, daß das Filter im Zuſammenhang mit dem Kanal⸗ waſſer, das für Badezwecke durch dieſen Filter ge⸗ reinigt werden ſoll, keine geeignete Maßregel ſei, um ein einwandfreies Waſſer für Badezwecke zu erzielen. Aus dieſem Grunde beantragt der Ausſchuß, die Magiſtratevorlage abzulehnen. Ich möchte noch bemerken, daß bei der Ver⸗ handlung im Ausſchuß auch die Mittel und Wege ausfünrlich beſprochen worden ſind, die zur Erzielung eines einwandfreien Badewaſſers führen, ſo daß der Magiſtrat bei einer etwa demnächſt der Verſammlung zu machenden Vorlage in der Lage iſt, dieſes Ma⸗ terial mit zu benutzen Ich bitte Sie alſo, die Magiſtratsvorlage ab⸗ zulehnen. Stadtrat Caſſirer: Meine Herren die Prüfung der Frage der Errichtung einer Filterſtation hat der Magiſtrat ſeiner techniſchen Deputation, der Gas⸗ deputation, übertragen. Die Gasdeputation iſt bei ihren Erörterungen von einer anderen Grundlage als diejenige des Herrn Referenten 1t daß, da es ſich um ein Waſſer handelt, welches nicht zum Ge⸗ nuffe, ſondern nur für Badezwecke beſtimmt iſt, eine Grobfiltration ausreichen würde; es ſollte das Waſſer nur von. ſeinen ſchlimmſten Beſtandteilen ge⸗