. — reinigt werden. Eine keimfreie Reinigung war nicht beabfichtigt. Bedenken dagegen konnten um ſo weniger auftauchen, als ja in den meiſten Flußläufen Berlins gebadet wird und öffentliche Badeanſtalten be⸗ ſtehen. Der Herr Referent iſt aber der Anſicht geweſen und dieſe Anregungen haben zweifellos viel für ſich —, daß das Waſſer, welches aus dem Stichkanal genommen wird, durch die Schifferbevölkerung ganz beſonders verunreinigt iſt und deshalb auch eine intenſivere Reinigung erhalten muß. Es wird ſich nun fragen, ob die Majorität dieſer Verſammlung ſich auf den Standpunkt des Herrn Referenten ſtellt, der zweifellos ſehr viel für ſich hat, nämlich daß das Waſſer des Stichkanals anders behandelt werden muß, als dasjenige aus anderen öffentlichen Flußläufen. Wird dieſe Frage im Sinne des Herrn Referenten beantwortet, dann iſt das Schickſal dieſer Vorlage beſiegelt; dann würde es natürlich das Beſte ſein, die Angelegenheit noch einmal der techniſchen De⸗ putation zurückzugeben, damit vom Gefichtspunkte des Herrn Referenten aus dort eine erneute Prüfung der ganzen Angelegenheit ſtattfindet. (Die Beratung wird geſchloffſen. Die Ver⸗ ſammlung lehnt nach dem Antrage des Ausſchuſſes die Magiſtratsvorlage ab.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 11 der Tagesordnung: Bericht des Ansſchuſſes über die Vorlage betr. Errichtung eines Ledigenheims. Druckſachen 206, 235. Berichterſtatter Stadtv. Gredy: Meine Herren, der Ausſchuß hat die Vorlage über das Ledigenheim in allen ihren Punkten eingehend geprüft und hat in bezug auf die einzelnen Teile dieſer Vorlage folgendes feſtgeſtellt. Das der Gemeinde gehörende Grundſtück in der Danckelmannſtraße iſt für den Zweck des Ledigenheims durchans g eignet. Es wurde allſeitig anerkannt, daß es dem wohlverſtandenen Intereſſe der Gemeinde entſpricht wenn dieſes Grund⸗ ſtück zinslos auf 90 Jahre in Erbpacht gegeben wird. Es wurde ferner anerkannt, daß es durchaus zu empfehlen iſt. wenn die Gemeinde ſelbſt die Bürg⸗ ſchaft für die Bauſumme in Höhe von 500 000 ℳ übernimmt. Der zu dieſem Zweck mit der Aktiengeſellſchaft „Ledigenheim“ abgeſchloſſene Vertrag wurde ebenfalls von Ihrem Ausſchuß geprüft, und es hat ſich heraus⸗ geſtellt, daß er in ſchärfſter Weiſe die Rechte und die Abſichten der Gemeinde wahrt, alſo auch ohne Bedenken angenommen werden kann, zumal er auch gewährleiſtet, daß eine Inanſpruchnahme der von der Gemeinde gegebenen Bürgſchaft nicht erfolgen wird⸗ Die Pläne des Hauſes wurden erläutert und in ge⸗ ſundheitlicher und praktiſcher Beziehung als zweck⸗ mäßig erachtet. Bei den Verhandlungen haben in⸗ deſſen die Herren Vertreter des Magiſtrats beantragt, daß ihnen in bezug auf die Bauausführung nach eine gewiſſe Freiheit geſtattet werde. Es hat üch namentlich herausgeſtellt, daß die Reſtaurations⸗ räume etwas beſſer angelegt werden können, Ferner ſell in Betracht gezogen werden, daß ein Teil der Räumlichkeiten ſureme Zweiganſtatennſeſtanſ chen Vallsbades reſerviert werde. Der Ausſchuß hat dieſe Varſchläge für ſehr zueckmoßig ertannt und empfiehlt Ihnen, den Magiſtrat zu ermächtigan, das Baumrojelt in dieſem Sinne ergänzen zu laſſen. — Endlich hat der Ausſchuß noch verſchiedene redaktionelle und formelle Anderungen der Vorlage im Einverſtändnis mit den Herren Magiſtratsver⸗ tretern vereinbart. Alles Nähere finden Sie in dem Berichte, der Ihnen vorliegt. Ich habe die Freude, meine Herren, Ihnen im Namen des Ausſchuſſes anzuempfehlen, die Vorlage mit den Anderungen anzunehmen. Wir können denjenigen unſerer Mit⸗ bürger, die dieſes Unternehmen, daß unſerer jungen arbeitenden Bevölkerung ſo ſehr förderlich ſein wird, ins Leben gerufen haben, nur für ihre Bemühungen dankbar ſein Ich bitte Sie, das Werk der Voll⸗ endung dadurch entgegenzuführen, daß Sie die Vor⸗ lage annehmen. (Bravo!) Stadtu. Otto: Meine Herren, ich habe nicht die Abſicht, gegen die Annahme der Vorlage zu ſprechen, ſondern wollte mir nur erlauben, Ihnen noch eine Anzahl von Abänderungsanträgen zur Annahme vorzulegen. Ich würde nicht wagen, in dieſem Stadium der Verhandlungen Abänderungsanträge, die zum Teil redaktioneller Natur, nur in einem Falle materieller Natur ſind, zu ſtellen, wenn ich nicht wüßte, daß dieſe Abänderungsanträge bereits den Mitgliedern der Verſammlung bekannt ſind und im weſentlichen von ihnen gebilligt werden. Daß ſie jetzt erſt nach beendeter Ausſchußberatung formell geſtellt werden, liegt an der Art der Verhandlungen, die nach der Ausſchußſitzung noch gepflogen worden ſind. — Die Anträge lauten: § Bei Ziffer 2 ſind vor „für Verſicherungen“ die Buchſtaben „z. B.“ zu ſtreichen, ebenſo hinter „Haftpflicht“ das „zc.“ und dafür die Worte „für Verſicherungen“ bis „uſw.“ in Klammern zu ſetzen. Im nächnen Abſatz ſind die Ziffern 1, 2, 3 umzuſtellen, in der Reihenfolge 2, 3, 1. Der letzte Satz auf Seite 247 erhält fol⸗ gende Faſſung: „Dem Bauunterhaltungsfonds ſind zuzu⸗ führen alljährlich 1162,50 ℳ und zwar ſolange, bis dieſer Fonds die Summe von 46 500 ℳ erreicht hat. Auf dieſer Höhe iſt der Fonds alsdann zu erhalten. 4 Im nüchſten Abſatz iſt ſtatt „10 % des Anſchaffungswertes der inneren Einrichtung“ zu ſetzen „3500 ℳ.“ 2 24 e Abſatz 1 im 2 Satz treten an die Stelle der Worte: „in der Weiſe“ die Worte „mit der Bedingung“ % 422 41 7 Zwiſchen den 2. und 3. Satz iſt einzu⸗ ſchieben: f. 5. ⁰22 —1 Der Geſellſchaft wird jedoch nachge⸗ laſſen, mit der Tilgung des aufzunehmenden Kapitals erſt am 1. Jannar 1918 zu beginnen.“ Im Aoſatz 2 treten im Satz 3 anſtelle der Worte: „nicht verbrauchten“ die Worte „bei ihm nicht abgehobenen“. Im Abſah 2 iſt Satz 2, wie folgt, zu faſſen: »Vom Reingewinn darf erſt nach Abzug der, zur Bildung des geſetzlichen Reſervefonds erforderlichen Quote, ferner uuch Abführung von jährlich mindeſtens 1 162,50 ℳ an einen Bauunterhaltungsfonds und von jährtich min⸗ deſtens 3500 ℳ an einen Mobiliarerneuerungs⸗ fonds für das an der Danchelmannſtraße zu errichtende Erbbauunternehmen ein Gewinn an die Aktionäre verteilt werdem“ Nur die Anderung⸗ zu §7 iſt materieller Natur. Ich meine ſie entſpricht⸗ der Billigkeit.: Im übrigen § 15.