vorwärts gekommen, wenn gleich die Fragen, die die geſundheitliche Seite der Müllbeſeitigung be⸗ rühren, der Deputation für Geſundheitspflege über⸗ wieſen worden wären; wir hätten der Deputation für Müllbeſeitigung uſw. beratend zur Seite ſtehen müſſen! Dies nur wenige Beiſpiele zur Unterſtützung des Holz'ſchen Antrages! Ich freue mich, daß der Herr Oberbürgermeiſter zugeſagt hat, eine ſo wichtige Frage wie die der Be⸗ kämpfung der Tuberkuloſe der Deputation zu über⸗ weiſen. Dieſe Frage erfordert allerdings große Koſten, das geſtehe ich zu; aber trotzdem liegt kein Grund vor, warum ſich die Deputation für Geſund⸗ heitspflege nicht gleich damit beſchäftigen kann; ſo wird es möglich ſein, wenn dieſe Angelegenheit prak⸗ tiſch verwirklicht werden ſoll, bereits mit dem nötigen Material ausgerüſtet zu ſein! Ich glaube daher, daß wir die Erweiterung des Arbeitsgebietes der Geſundheitspflegedeputation, wie ſie hier vorgetragen wurde, nicht in die Zukunft hinausſchieben, ſondern daß uns bei der nächſten Gelegenheit Sachen aus den Verwaltungszweigen überwieſen werden ſollen, die auf dem Gebiete der Geſundheitspflege liegen Meiner Anſicht nach wird dies keinen Schwierigkeiten begegnen; es werden ſicherlich die anderen Depu⸗ tationen den Teil der Vorlagen, der Fragen geſund⸗ heitlicher Art betrifft, ſehr gern der Deputation für Geſundheitspflege überweiſen. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Antragſteller Stadtv. Holz (Schlußwort): Meine Herren, ich wollte nur noch meiner großen Genug⸗ tuung über die ſchönen Worte des Chefs unſerer Verwaltung Ausdruck geben. Ich hoffe, daß ſie auch beim Magiſtrat auf fruchtbaren Boden fallen und wir recht bald in die Lage kommen werden, mit den Fragen der Bekämpfung der Tuberkuloſe und der Geſchlechtskrankheiten in der Geſundheitspflege⸗ deputation beſchäftigt zu werden. (Der Antrag der Stadtv. Holz und Gen. wird angenommen.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 14 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Wahl eines Stadtverodneten in die Schuldeputation. — Druckſache 209. Stadtv. Dr. v. Liszt: Meine Herren, wie Sie alle wiſſen, iſt in unſerer Sitzung vom 31. Januar d. J. an Stelle des aus der Schuldeputation aus⸗ geſchiedenen Kollegen Hildebrandt Kollege Dr. Penzig als Mitglied der Schuldeputation gewählt worden. und ich möchte mir erlauben, hier ausdrücklich noch feſtzuſtellen, daß die Wahl einſtimmig vollzogen worden iſt. Es wurde gegen den Vorſchlag des Wahlausſchuſſes keinerlei Einſpruch erhoben, und das ſteht ja einer durch Stimmzettel vollzogenen ein⸗ ſtimmigen Wahl durchaus gleich. Es iſt uns dann in der letzten Sitzung vom 23. Mai auf der Tages⸗ ordnung der nichtöffentlichen Sitzung Mitteilung von einem Schreiben des Regierungspräfidenten gemacht worden, in dem dieſer — ſelbſtverſtändlich ohne Angabe von Gründen — ſagte, daß er nicht in der Lage wäre, der Wahl ſeine Beſtätigung zu erteilen, daß er vielmehr den Magiſtrat auffordere, eine Neu⸗ wahl auszuſchreiben und binnen vier Wochen über das Ergebnis derſelben zu berichten. Meine Fraktion hat damals den Antrag geſtellt, daß dieſer Gegen⸗ ſtand von der Tagesordnung der nichtöffentlichen 204 Sitzung abgeſetzt und auf die Tagesordnung der nächſten öffentlichen Sitzung geſetzt werden ſolle. Sie haben, meine Herren, dieſem Antrag allſeitig zuge⸗ ſtimmt. Wir ſind dabei von der Erwägung ausge⸗ gangen, daß es nicht bloß im Intereſſe unſerer Stadtverordnetenverſammlung, ſondern gerade auch im Intereſſe unſerer ganzen Charlottenburger Bürger⸗ ſchaft, vielleicht auch im Intereſſe weiterer Kreiſe unſeres Preußenlandes gelegen ſei, wenn über die Gründe, die zu dieſer auffallenden Nichtbeſtätigung Anlaß gegeben haben, uns irgendwie Aufklärungen gegeben würden. Nun möchte ich, meine Herren, — und ich wende mich dabei in erſter Linie an die Herren auf der äußerſten Linken — in formeller Beziehung betonen: wenn unſere Fraltion jetzt den Antrag ſtellt, den Beſchwerdeweg zu ergreifen, uns gegen die Nichtbe⸗ ſtätigung durch den Regierungspräſtdenten an den Herrn Miniſter zu wenden, — ich ſage, ich möchte ausdrücklich betonen, daß dadurch in keiner Weiſe irgendwie unſere Stellungnahme gegenüber dem Be⸗ ſtätigungsrecht der Regierung präjudiziert wird. Ich erkläre für meine Perſon — ich habe es bei früherer Gelegenheit ja auch ſchon getan — ganz ausdrücklich, daß ich mit einer ganzen Reihe hervorragender Ver⸗ treter des Staats⸗ und Verwaltungsrechts der Anſicht bin, daß dieſes von der Regierung in Anſpruch ge⸗ nommene Beſtätigungsrecht im Geſetze ſelbſt keine Grundlage hat, und daß die Inſtruktion des Jahres 1811 im Widerſpruch mit älteren geſetzlichen Grund⸗ lagen, mit der Städteordnung von 1808, ſteht. Obwohl ich dieſe Anſicht habe, glaube ich doch, daß wir durchaus in der Lage ſind, da die Regierung mit Erfolg das Beſtätigungsrecht für ſich uns gegen⸗ über in Anſpruch genommen hat, indem wir unſern prinzipiellen Standpunkt durchaus wahren, jetzt den Beſchwerdeweg zu ergreifen. Ich glaube, meine Herren, daß wir den Weg einer Beſchwerde an den Herrn Miniſter auch noch aus einem andern Grunde ergreifen müſſen. Die Regierung iſt ja, wie wir alle wiſſen, in keiner Weiſe verpflichtet, uns über die Gründe, die ſie zur Verſagung der Beſtätigung veranlaßt haben, irgend eine Auskunft zu geben. Wir kommen auf dieſem Wege unmittelbar alſo nicht zum Ziele. Nun iſt ja die Angelegenheit im Hauſe der Abgeordneten in der Sitzung vom 25. Mai Gegenſtand einer Interpellation durch den Abgeordneten Funck geweſen. Und auf dieſe Interpellation — Funck war neugierig genug. wiſſen zu wollen, weshalb die Beſtätigung verſagt worden ſei — hat der Vertreter des Miniſteriums, Miniſterialdirektor Schwartzkopff, folgendes erwidert ich darf Ihnen die paar Worte verleſen —: Was den Fall anbetrifft, den der Herr Abgeordnete Funck erwähnt hat, ſo war ich darauf gefaßt, daß er uns heute darüber interpellieren würde. Ich kann nur erklären, daß weder der Herr Dr. Penzig noch die ſtädtiſche Verwaltung von Charlottenburg irgend eine Beſchwerde bei dem Herrn Miniſter erhoben hat, ſodaß der Herr Miniſter über dieſen ganzen Fall nicht orientiert iſt. Der Herr Miniſter hat Ver⸗ anlaſſung genommen, auf Grund der ihm ge⸗ wordenen Mitteilungen einen Bericht von der Regierung in Potsdam zu erfordern. Dieſer Bericht iſt noch nicht da; ich bedaure daher, eine Auskunft über die Verhältniſſe nicht er⸗ teilen zu können, möchte aber doch nicht unter⸗ laſſen, den Irrtum des Herrn Abgeordneten Funck zu berichtigen, als wenn es in Char⸗