lottenburg in überwiegender Zahl Simultan⸗ ſchulen gäbe. Das iſt eine irrtümliche Auf⸗ faſſung. 7 — Ich gehe auf den letzten Teil nicht weiter ein. (Zuruf.) — Simultanſchulen! — Es wird vom Abgeordneten Funck behauptet, es wären überwiegend Simultan⸗ ſchulen. Das iſt auch der Standpunkt, den wir meines Wiſſens überwiegend eingenommen haben. Miniſterialdirektor Schwartzkopff erklärt das für einen Irrtum. Das gehört aber nicht zur Sache. Ich meine doch, meine Herren, wir ſollten der liebenswürdigen, freundlichen Aufforderung, die Herr Miniſterialdirektor Schwartzkopff bei dieſer Gelegen⸗ heit an uns gerichtet hat, auch wirklich nachkommen; (Hriterkeit) wir ſollten dadurch, daß wir die Beſchwerde an den Herrn Miniſter einlegen, dem Herrn Miniſterial⸗ direktor die Informationen geben, die er wenigſtens damals, am 25. Mai, noch nicht beſeſſen hat, und wir ſollten ihm auf diee Weiſe auch die Möglichkeit gewähren, daß er auf eine erneute Interpellation, die ihm aller Wahrſcheinlichkeit nach nicht erſpart bleiben wird, über die Gründe für die Nicht⸗ beſtätigung Auskunft geben kann. (Sehr gut!) Gerade weil wir auf dieſem Wege indirekt eine Be⸗ ſprechung über die Gründe der Nichtbeſtätigung im Abgeordnetenhauſe herbeiführen können, glaube i mit meinen Freunden, daß es durchaus am Platze iſt, den Beſchwerdeweg zu ergreifen. Nun käme ich, meine Herren, zu der ſachlichen Seite der Frage. Es iſt doch naheliegend, ſich das Problem einmal zu ſtellen: iſt denn unſer Kollege Dr. Penzig wirklich die geeignete Perſönlichkeit für die Stelle geweſen? Es käme in erſter Linie ſeine ſchultechniſche Ausbildung in Frage. Da er ja nicht als ſachverſtändiges Mitglied, ſondern als Stadt⸗ verordneter gewählt worden iſt, ſo würde das gar nicht mal notwendig ſein. Aber wir wollen es doch hier ausdrücklich hervorheben: Kollege Dr. Penzig iſt ſeit einer Reihe von Jahren Mitglied der Depu⸗ tation für unſer Fortbildungsſchulweſen, er iſt ſeit einer Reihe von Jahren Mitglied der Deputation für die höheren Lehranſtalten. Ich glaube, daß ſeine Qualifikation für die Schuldeputation in fachwiſſen⸗ ſchaftlicher Beziehung durch dieſe Tatſache allein ge⸗ nügend nachgewieſen ſein dürfte. — Der Charakter des Kollegen Dr. Penzig — in ſeiner Gegenwart werde ich mich ſehr kurz faſſen — iſt jedenfalls ein ſolcher, daß von keiner Seite auch nur der Verſuch gemacht worden iſt, ihm irgendetwas anzuhängen. Sein politiſcher Standpunkt iſt ja vielleicht den Herren in der Regierung nicht ganz ſympathiſch, aber das kann auch nicht der Grund geweſen ſein: denn wir haben andere Mitglieder in der Schul⸗ deputation, die auf demſelben Standpunkt ſtehen wie Kollege Dr. Penzig, und denen die Beſtätigung nicht verſagt worden iſt. Wir werden alſo nach einer anderen Richtung hin ſuchen müſſen, um die Gründe für dieſe Nichtbeſtätigung herauszubekommen. Es iſt meines Wiſſens ein einziges Mal ge⸗ ſchehen, daß die Gründe, von welchen die Regierung bei der Nichtbeſtätigung von Mitgliedern der Schul⸗ deputation ausgeht, weiteren Kreiſen bekannt geworden ſind. Ich meine damit die Miniſterialverfügung vom 29. Auguſt des Jahres 1898, die Boſſe unter⸗ eichnet hat. und in welcher es ſich um die Wahl von Perſenen zu Mitgliedern der Schuldeputationen uſw. handelt, welche der ſozialdemokratiſchen Partei ange⸗ 205 hören oder ſich als Anhänger oder Förderer derſelben betäiigen. — Wenn ich die Verfügung hier anführe, kann ich ohne weiteres hinzufügen: ich halte ſie für eine Ungerechtigkeit, ich halte ſie, was noch ſchlimmer iſt, für einen ſehr ſchweren politiſchen Fehler. (Stadtv. Hirſch: Sie iſt ungeſetzlich!) Aber dieſe Verfügung iſt das einzige Mittel, um die Geſichtspunkte hrrauszubekommen, von denen der Miniſter Boſſe damals wünſchte, daß die Regierungen bei Beſtätigung oder Nichtbeſtätigung vorgehen ſollen. Darin wird nun der Satz aufgeſtellt, die Aufgabe der Schuldeputation ſei, „daß die heranwachſende Jugend — ich zitiere jetzt wörtlich — nicht nur in den für das bürgerliche Leben nötigen allgemeinen Kenntniſſen und Fertigkeiten unterwieſen, ſondern auch zu gottesfürchtigen, ſittlichen und vaterlands⸗ liebenden Menſchen erzogen werde.“ Alle diejenigen Perſonen alſo, von denen die nötige Eignung, dieſe Richtung der Erziehung zu fördern, nicht vorausgeſetzt werden kann, ſind nach der Anſicht des Miniſters nicht geeignet, Mitglieder der Schuldeputation zu werden; es oll ihnen daher die Beſtätigung verſagt werden, falls ſie gewählt werden. Ich glaube nun nicht, daß wir die Vaterlands⸗ liebe des Kollegen Penzig, daß wir ſeine Sittlichkeit als in Frage geſtellt anſehen dürfen. Es wird fich alſo wohl um die Gottesfurcht dabei handeln. Per⸗ ſönlich iſt mir der Ausdruck Gottesfurcht ſehr wenig ch ſympathiſch. Ich meine, daß das Weſen der chriſtlichen Auffaſſung über die Beziehung des Menſchen zu Gott durch dieſen altteſtamentariſchen Begriff der Gottesfurcht ſehr ſchlecht zum Ausdruck gebracht wird. Aber über den Gebrauch oder Nichtgebrauch ſolcher Ausdrücke entſcheidet ja in letzter Linie der Geſchmack. Verſuchen wir alſo, uns das, was der Miniſter gedacht hat, etwas näher zu legen, und fragen wir uns, ob denn in dem Leben und in der Wirkſamkeit des Kollegen Penzig irgend etwas ge⸗ geben iſt, das daran zweifeln läßt, daß er für ſeine Perſon dabei mitwirken werde, unſere heranwachſende Jugend zur Gottesfurcht, zur Religioſität, zum reli⸗ giöſen Sinn zu erziehen. Nun hat ja allerdings Kollege Penzig von jeher, wenigſtens ſeit einer langen, langen Reihe von Jahren, die Anficht ver⸗ treten, daß der konfeſſionelle Religionsunterricht aus der Schule heraus müſſe, daß an ſeine Stelle der Moralunterricht und ein konfeſſionsloſer Religions⸗ unterricht zu treten hätte, und daß der konfeſſtonelle Religionsunterricht dem Hauſe bezw. den Religions⸗ Geſellſchaften zu überlaſſen ſei. Aber, meine Herren, ich kann mir nicht denken, daß dieſe literariſche, propagandiſtiſche Tätigkeit des Kollegen Penzig für die Regierung ausſchlaggebend geweſen ſei. Denn abgeſehen davon, daß dieſe Auffaſſung, über deren Berechtigung ſich vielleicht ſtreiten läßt, von ſehr vielen anderen auch geteilt wird, abgeſehen davon, daß wahrſcheinlich im Laufe der nächſten Jahre der Kampf gegen das reaktionäre Schulgeſetz unter dieſer ſelben Flagge geführt werden wird, — ganz abge⸗ ſehen davon muß doch ins Auge gefaßt werden, daß es ſich gegenwärtig bei der Tätigkeit der Schuldepu⸗ tation gar nicht um dieſe Frage handelt, daß wir le⸗ diglich die beſtehenden Geſetze, die beſtehenden Ver⸗ ordnungen zur Anwendung zu bringen haben. Und daran wird wohl von keiner Seite gezweifelt werden, daß jeder von uns, der in die Schuldeputation hin⸗ eingeht, ſich an das beſtehende Recht, an die be⸗ ſtehenden Vorſchriften bindet. Das iſts alſo wohl auch nicht geweſen, ſondern, wie wir Grund haben anzunehmen, ein anderer