auf dem gleichen Plan mit den Buchſtaben c d h e (5 qm) umſchriebene Fläche der von der Märkiſchen Baugeſellſchaft mit beſchränkter Haftung erworbenen Parzelle 9 des ehemals von Wartenbergſchen Geländes — Band 203 Bl. Nr. 6884 des Grundbuchs — wird ge⸗ nehmigt. 2. Der Beſchluß der Stadtverordnetenverſammlung vom 6. Dezember 1905 Punkt 23 Nr. 3 wird aufgehoben.) Punkt 5 der Tagesordnung: Vorlage betr. den hieſigen Pferdemarkt. Druckſache 249. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Für die Pflaſterung des Königsdammes von der Weichbildgrenze bis zum Pflaſteranſchluß in der Gartenſtraße vor der Strafanſtalt Plötzenſee werden 3100 ℳ, aus dem Dis⸗ poſitionsfonds bewilligt.) Punkt 6 der Tagesordnung: Vorlage betr. Bewilligung einer Beihilfe an den Verein zur Fürſorge für die weibliche Iugend. — Druckſache 250. Stadtv. Dr. Röthig: Meine Herren, denjenigen ſozialen Beſtrebungen des Vereins zur Fürſorge für die weibliche Jugend, die bezwecken, den Mädchen der erwerbenden Stände gute und billige Erholungsſtätten zu verſchaffen, ſtehen meine Freunde und ich durch⸗ aus ſympathiſch und wohlwollend gegenüber, und gern würden wir die Vorlage ſchon jetzt bewilligen, wenn wir abſolute Klarheit darüber hätten, ob bei der Tätigkeit des genannten Vereins nicht einſeitig konfeſſionelle Intereſſen und Tendenzen maßgebend ſind. Nun heißt es ollerdings in dem vorläufigen Entwurf zu dem neuen Erholungsheim in Havelberg: Das Erholungsheim des Zweigvereins zur Für⸗ ſorge für die weibliche Jugend in Havelberg gewährt Mädchen der erwerbenden Klaſſen an⸗ genehmen Aufenthalt. Aufnahme finden Ange⸗ hörige jeder Konfeſſion. Unmitielbar danach heißt es aber: „ſofern ſie die chriftliche Hausordnung anerkennen“. Was heißt das nun: „chriſtliche Hausordnung?“ Meines Erachtens iſt die Hervorkehrung eines ſpezifiſch chriſtlichen Stand⸗ punktes bei einer Hausordnung zum mindeſten über⸗ flüſſig; ſie wird aber direkt unverſtändlich, wenn es ſich um eine Einrichtung handelt, die dem Wohle aller Konfeſſionen dienen ſoll. Ich habe mich nun bemüht, privatim Informationen über die religiöſen Tendenzen des Vereins zu bekommen, und da habe ich den Eindruck gewonnen, daß er auf ſtreng ortho⸗ dox⸗evangeliſchem Standpunkte ſteht. (Hört, hört!) Das geht auch ſchon aus dem erſten Abſatze in dem Statut des alten Erholungsheims Voßfeld hervor, welcher lautet: Das Erholungsheim des Vereins zur Für⸗ ſorge für die weibliche Jugend zu Voßfeld in Mecklenburg gewährt in erſter Linie den Be⸗ wohnern des Marienheims und den Mitgliedern der evangeliſchen Jungfrauen⸗ und Arbeiter⸗ vereine Aufnahme, in zweiter Linie auch ſolchen * 213 Erholungsbedürftigen, welche geſtützt auf eine Empfehlung der Gemeindediakoniſſe oder des Geiſtlichen eine Anmeldung einſchicken; ſchließ⸗ lich auch anderen geeigneten Bewerbern ohne Unterſchied der Konfeſſion, ſofern ſie die Haus⸗ ordnung anerkennen. Hier iſt allerdings das Beiwort „chriſtliche“ ausge⸗ laſſen. — Unter dieſen Umſtänden war es für mich unbedingt notwendig, mir ein Exemplar dieſer chriſt⸗ lichen Hausordnung zu verſchaffen. Darin iſt von einer Abendandacht die Rede. Es geht nun aus dem Paſſus nicht klar hervor, ob die Inſaſſen durch An⸗ erkennung der Hausordnung ſich verpflichten müſſen, an dieſen Abendandachten ieilzunehmen, oder ob die Teilnahme eine freiwillige iſt. Unter dieſen Umſtänden halten es meine Freunde und ich für angezeigt, die Beſchlußfaſſung über die Vorlage vorläufig zu vertagen und den Magiſtrat zu erſuchen, uns darüber authentiſch Auskunft zu er⸗ teilen, ob die Teilnahme an den Abendandachten in dem Erholungsheim obligatoriſch für die Inſaſſen ohne Unterſchied der Konfeſſion ſtattfindet, und ferner, welche religiöſen Tendenzen bei dem Verein und bei ſeiner Tätigkeit maßgebend ſind. Ich beantrage alſo die vorläufige Ausſetzung der Beſchlußfaſſung und bitte inzwiſchen um eine Information von ſeiten des Magiſtrats über die von mir erwähnten Punkte. Stadtrat Samter: Meine Herren, ich bin augen⸗ blicklich nicht in der Lage, die Auskunft zu erteilen. Der Magiſtrat wird die nötigen Ermittlungen an⸗ ſtellen. Ich ſtelle anheim, die Sache zu vertagen; ich werde dann darüber Auskunft geben. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung ſtimmt dem Antrag auf Vertagung der Beſchluß⸗ faſſung zu.) 6 Vorſteher Roſenberg: Es iſt folgende Anfrage eingegangen: Am 20. Dezember 1905 hat die Stadtverord⸗ netenverſammlung beſchloſſen, den Magiſtrat zu erſuchen, mit ihr in gemiſchter Deputation zu beraten, auf welche Weiſe das Terrain, welches die Stadt durch Kauf eines Teiles der Jung⸗ fernheide ſowie zur Ermöglichung des Bismarck⸗ ſtraßen⸗Projektes vom Fiskus erworben hat, gänzlich oder doch zu einem Teile für die Stadt nutzbar gemacht werden kann, ohne daß es durch Verkauf aus ſtädtiſchem in privaten Beſtz übergeht. Bis heute hat der Magiſtrat nicht mitge⸗ teilt, ob er dieſem Beſchluß beigetreten iſt. Die Unterzeichneten richten an den Magiſtrat die Anfrage, wann eine Beſchluß⸗ faſſung des Magiſtrats über das Erſuchen der Siadtverordnetenverſammlung zu erwarten iſt. Dr. Borchardt und mehr als 5 Unterſchriften. Ich erlaube mir die Anfrage an den Magiſtrat, ob er die Interpellation ſofort beantworten will. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Ich bitte, die Angelegenheit wie gewöhnlich zu behandeln. Ich werde dem Magiſtrat darüber Vortrag halten und dann dem Herrn Stadtverordnetenvorſteher weitere Mitteilung machen. Vorſteher Roſenberg: Ich werde ſo verfahren.— Haben Sie ein beſonderes Intereſſe, Herr Stadtv.