—— 215 —— Bis zur Erledigung der für die Ausgabe von Inhaberpapieren erforderlichen Förmlichkeiten ſind auf Grund der für die neue Anleihe er⸗ teilten Genehmigung die erforderlichen Mittel zu a oder b darlehnsweiſe zu beſchaffen. Sie wiſſen, meine Herren, daß die Ausgabe von Inhaberpapieren längere Zeit in Anſpruch nimmf, daß man vor allem die Genehmigung der Auffichts⸗ behörde dazu haben muß. Es iſt deshalb notwendig, ſo vorſorglich zu verfahren, wie das der Antrag zu c tut. Ich bitte Sie, meine Herren, ebenſo wie es im Ausſchuß geſchehen iſt, die Vorlage einſtimmig anzunehmen. (Bravo!) (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: a) Zur Ausführung des von der Stadtgemeinde ausgeübten Erwerbsrechtes gegenüber den Char⸗ lottenburger Waſſerwerken iſt eine Anleihe von 31 500000 ℳ durch Ausgabe von Inhaber⸗ papieren (Stadtanleiheſcheinen) aufzunehmen. Die Anleihe iſt mit 3 oder 4% zu ver⸗ zinſen und mit 1 ½ % unter Zuwachs der Zinſen non den getilgten Anleiheſcheinen vom zweiten Jahre nach der Begebung ab zu tilgen. b) Im Falle der Einſchränkung des Beſitzrechtes der Stadt auf das kleinere, die Stadt Char⸗ lottenburg mit Waſſer verſorgende Werk iſt die Anleihe zu a auf 15 900000 ℳ zu beſchränken. () Bis zur Erledigung der für die Ausgabe von Inhaberpapieren erforderlichen Förmlichkeiten ſind auf Grund der für die neue Anleihe erteilten Genehmigung die erforderlichen Mittel zu a oder b darlehnsweiſe zu beſchaffen.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 13 der Tagesordnung: Vorlage betr. Einführnng der General⸗ (Berufs⸗) Vormundſchaft. — Druckſache 256. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Der Einführung der General⸗ (Berufs⸗) Vor⸗ mundſchaft in Charlottenburg vom 1. Oktober 1906 ab in der Form, daß ein Angeſtellter der Waiſenverwaltung regelmäßig zum Vor⸗ mund der in Charlottenburg geborenen unehe⸗ lichen Kinder vorgeſchlagen werden ſoll, wird zugeſtimmt. Zur Durchführung der General⸗ (Berufs⸗) Vor⸗ mundſchaft werden für das Jahr 1906 3850 ℳ— aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) 1⁰ Punkt 14 der Tagesordnung: Vorlage betr. Regulierung der Straße 27 a —v—43 und von Teilen der Danckelmann⸗ ſtraße und des Königswegs. Druckſache 257. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Der Regulierung a) der Straße 27a—v—3, b) der Danckelmannſtraße zwiſchen Knobels⸗ dorffſtraße und Straße 33—V —3, c) des Königsweges zwiſchen Knobelsdorffſtraße und Straße 33— v—3 1204 auf Koſten der Stadtgemeinde wird zugeſtimmt. 2. Die Koſten des Grunderwerbs, der Regulierung, ſowie der Beleuchtungsanlagen und Baum⸗ pflanzungen ſind in Höhe von 138640 188430 — 128740 — 355810 ℳ zu Laſten des Straßen⸗ regulierungsfonds vorſchußweiſe zu verausgaben. Die Deckung des Vorſchuſſes hat durch die von den Anliegern zu zahlenden Regulierungskoſten⸗ beiträge zu erfolgen. 3. Die auf das ſtädtiſche Grundſtück an der Danckel⸗ mannſtraße — Band 104 Blatt Nr. 3937 des Grundbuchs — entfallenden Regulierungskoſten in Höhe von etwa 10500 ℳä ſind dem Grund⸗ ſtückserwerbsfonds zur Laſt zu legen. 4. Soweit das Straßenland nicht unentgeltlich abgetreten wird, iſt es bis zu einem Höchſtpreiſe von 300 ℳ für die IR. freihändig zu er⸗ werden. Falls ein freihändiger Erwerb zu dieſem Preiſe nicht möglich iſt, iſt das Ent⸗ eignungsverfahren einzuleiten. 5. Die Koſten der Kanaliſierung 2) der Straße 27 a— V—3 in Höhe on 22 42 2 16100 b) der Danckelmannſtraße zwiſchen Knobelsdorffſtraße und der Straße 33—V—3 in Höhe von. 17000 ℳ c) des Königswegs zwiſchen Knobels⸗ dorffſtraße und Straße 33— Vv—3 in Höhe uon , 42 417 2 15 100 ℳ ſind in das Ertra⸗Ordinarium des Kanaliſations⸗ etats für 1906 einzuſtellen. 6. Die mit der Neuweſtendgeſellſchaft, dem Be⸗ amtenwohnungsverein, der Terraingeſellſchaft Park Witzleben ſowie den Anliegern Lindau, Bachſtein, von Görne und Reinicke abge⸗ ſchloſſenen und abgedruckten Verträge — Nr. 748, 753 und 760 bis 763 des Urkundenverzeichniſſes — werden genehmigt.) Punkt 15 der Tagesordnung: Vorlage betr. Regulierung der Osnabrücker Straße zwiſchen Tegeler Weg und Pflaſter⸗ anſchluß an der Tauroggener Straße. Druck⸗ ſache 258. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Der Regulierung der Osnabrücker Straße zwiſchen dem Tegeler Weg und dem Pflaſteranſchluß an der Tauroggener Straße wird zugeſtimmt. 2. Die geſamten Koſten der Regulierung einſchließ⸗ lich der Koſten der Beleuchtungsanlagen und Baumpflanzungen in Höhe von 122 800 ℳ ſind zu Laſten des Straßenregulierungsfonds zunächſt vorſchußweiſe zu verausgaben. 3. Die auf das ſtädtiſche Grundſtück Band 83 Blatt Nr. 3144 des Grundbuchs entfallenden Koſten der Regulierung uſw. in Höhe von etwa 24 900 tℳ ſind dem Grundſtückserwerbsfonds zur Laſt zu legen und von dieſem zu erſtatten. 4. Die Regulierungskoſten für die Front des Grund⸗ ſtücks des Landgerichts I1II ſind nach Fertig⸗ ſtellung der Regulierung in ihrer Iſthöhe in a. Ordinarium des Straßenbauetats einzu⸗ ſtellen.