— 227 das iſt doch ganz klar: wenn die Titres einmal in ſ dem Stadtſchuldbuch eingetragen ſind, in dem Depot der Stadt liegen, ſo wird man nicht ohne beſondere Gründe einen Antrag, der ja auch mit Koſten ver⸗ knüpft iſt, ſtellen, um ſie aus dieſem Depot wieder herauszunehmen. Mir iſt der Zuſammenhang, den Herr Stadtv. Mann konſtrniert zwiſchen dem Stadt⸗ ſchuldbuch und der Verkauflichkeit der Papiere, den er an einem einzelnen Beiſpiele illuſtrierte, nicht ganz klar geworden. Auch wenn ein Stadtſchuldbuch eriſtierte, — wenn keine Stimmung für die Papiere iſt, wird es Ihnen nicht gelingen, 20 000 , wenn Sie ſie anbieten, gleich unterzubringen, es ſei denn, Sie machen ſich auf großen Kursverluſt gefaßt. Wie die Geldverhältniſſe angenblicklich liegen, haben ja alle Rentenpapiere wenig Chancen; das liegt im Kurſe der Konſols begründet, im Kurſe der 4% igen Hypothekenpfandbriefe und anderer derartiger Papiere. Solange nicht 4% ige Stad'anleihen geſchaffen ſein werden, wird ein ſehr lebhafter Markt nicht eintreten, wenigſtens ſo lange nicht, bis einmal das Blättchen ſich dreht und die Anſpannung der Induſtrie, die die Geldknappheit herbeigeführt hat, aufhört. Es wird nichts dagegen einzuwenden ſein, wenn der Herr Oberbürgermeiſter eine wohlwollende Prü⸗ fung zuſagt, und in dieſem Sinne bin ich ganz einig mit ihm. Wir werden auch, falls der Magiſtrat zu der Meinung kommen ſollte, daß die Einrichtung eines derartigen Stadtſchuldbuches für unſere Ver⸗ hältniſſe vorteilhaft iſt, dieſer Frage eine wohlwollende Prüfung angedeihen laſſen; vorläufig haben aber ich und meine Freunde einigen Skeptizismus. Antragſteller Stadtv. Mann: Ich möchte dem Herrn Vorredner erwidern, daß er mich vollkommen falſch verſtanden hat. Ich ziehe gar keinen Vergleich zwiſchen einem Stadtſchuldbuch und dem preußiſchen Staatsſchuldenbuch. Das iſt ein ganz gewaltiger Unterſchied. Unter Stadtſchuldbuch verſtehe ich eine Depoſitenſtelle, zu welcher die Inhaber von Obliga⸗ tionen hingehen und ſagen: wir haben hier 1000 u Charlottenburger Stadtanleihe; wir fürchten Dieb⸗ ſtahl, wir fürchten Feuer, wir ſind nicht in der Lage, die Verloſung regelmäßig nachzuſehen; nimm die 1000 ℳ und lege ſie ins Depot und gib uns eine Quittung! Wenn die Stadt dieſe Einrichtung trifft, ſo bin ich nicht der Anſicht des Herrn Vorredners; ich bin feſt überzeugt, daß ein großer Teil unſerer Gläubiger, der Beſitzer der Anleihen, die heute nicht zu einem Bankier oder zu einer Bank gehen können, um 1000 oder 2000 ℳ dort ſicher zu deponieren, weil es der Bank oder dem Bankier nicht konveniert, für 1 oder 2 ℳ ein derartiges Depot anzunehmen, — ich bin feſt überzeugt, daß dieſen kleinen Leuten ſehr damit gedient iſt, wenn wir ein Stadtſchuldbuch einrichten, beſonders weil ſie dann auch geſchützt ſind gegen die Vernachläſſigung der Verloſungen. Z. B. ſind in Berlin 383 Millionen Anleihen herausgegeben⸗ davon ſind 783 000 ℳ, die verloſt ſind, heute noch nicht eingelöſt, weil die Leute keine Ahnung haben, daß ihre Papiere verloſt ſind. Ich bin entgegen dem Herrn Vorredner der Anſicht, daß, wenn unſere Gläubiger in der Lage ſind, irgendwo ihre Anleihen zu deponieren, ſie das beſtimmen wird, die Anleihen länger zu behalten und ſie nicht ſoviel auf den offenen Markt zu bringen, wie es augenblicklich geſchieht. Die Unkoſten des Stadtſchuldbuches ſind minimal. Das einzige Beiſpiel, daß ein Stadtſchuldbuch längere Zeit beſteht, iſt Frankfurt a. M.; dort handelt es furt und von ich um einen Zeitraum von drei Jahren, und es hat ſich bisher ſehr gut bewährt. Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Meine Herren, ich will mich nicht in längeren Ausführungen über die Zweckmäßigkeit des Stadtſchuldbuches ergehen. Ich ſtimme allen Worten zu, die der Herr Ober⸗ bürgermeiſter ausgeſprochen hat, für meine Perſon insbeſondere auch der ſkeptiſchen Auffaſſung, die er geäußert hat. Der Magiſtrat wird ſelbſtverſtändlich ganz nüchtern das Für und Wider noch einmal in einer zuſtändigen Deputation abwägen, dann im Kollegium prüfen und demnächſt ſeine Entſcheidung der Verſammlung mitteilen. Ih möchte aber meinerſeits eins hier ganz be⸗ ſonders betonen: was für die Verhältniſſe von Frank⸗ Köln und auch von Berlin maßgebend iſt, das iſt nicht maßgebend für die Verhälmiſſe von Charlottenburg, (ſehr richtig!) und infolge davon werden wir auch die Frage des Anleiheweſens von Frankfurt, Köln und Berlin einerſeits, andererſeits von Charlottenburg bei der Entſcheidung aufrollen müſſen. Im übrigen aber glaube ich, daß es nicht an⸗ gängig iſt, ein Stadtſchuldbuch ſo einzurichten, wie der Herr Antragſteller es will, wenn er ein Depot⸗ geſchäft gewiſſermaßen — denn etwas anderes iſt es nicht — einrichten will. Wenn die Inhaber der Papiere in der Lage ſind, jeden Tag zu kommen und ihre Anleihen zu deponieren, ſo folgt daraus, daß ſie auch in der Lage ſind, jeden Tag zu kommen und ihre Anleihen abzuheben, und wir werden natur⸗ gemäß mit derſelben Plötzlichkeit, wie wir ſie an⸗ nehmen, die Anleihen herausgeben müſſen. Damit aber erreichen Sie abſolut nichts; eine Stabilität des Kurſes unſerer Anleihen kann damit nicht erreicht werden. (Widerſpruch des Stadtv. Mann.) Ich ſtehe vollkommen auf dem Standpunkt der Herren, die geſprochen haben, daß, wenn größere Beträge der Anleihen auf den Markt kommen, wenn feine Abnehmer vorhanden ſind, der Kurs zurück⸗ gehen wird. Ich möchte bemerken, daß ich bereits vor 2 oder 3 Jahren meinerſeits die Angelegenheit geprüft und dem Herrn Oberbürgermeiſter damals Vortrag ge⸗ halten habe im Anſchluß an die Frankfurter Ein⸗ richtung, und daß ich damals zu einem ablehnenden Standpunkt für mich gekommen bin. Trotzdem kann man nach Ablauf von einigen Jahren die Angelegenheit ſich wieder vor Augen führen und das Für und Wider prüfen. Ich möchte nur noch auf einen Punkt hinweiſen: das iſt die Frage der Koſten. Ich kann nach meinen Erfahrungen im Kaſſenweſen nur ſagen, daß es keineswegs abgetan iſt und abgetan ſein kann mit zwei Beamten. Ich perſönlich erkläre heute ſchon, daß ich eine ſolche Forderung von nur zwei Beamten für dieſes ganze Geſchäft nicht würde vertreten können ſchon der Kontrolle halber, und ich weiß, daß dieſe Verſammlung die doch immer die Forderungen für eine richtige und eingehendere Komtrolle bewilligt hat, auch hier verlangen wird, daß eine eingehende Kontrolle auch dieſes Inſtituts, das hier geſchaffen werden ſoll, ſtattfindet. Wollen Sie das aber, ſo iſt es keineswegs mit zwei Beamten abgetan, und die Koſten können nicht ſo minimal ſein, wie Sie ſich denken. Immerhin wird man prüfen können, ob der Vorleil, der auf der einen Seite entſtehen kann, ſo