Stadtbauinſpektor Winterſtein: Bei dem Vor⸗ entwurf iſt der Fußboden des Erdgeſchoſſes aus den⸗ ſelben Gründen um ⅓ m über den Erdboden hin⸗ ausgehoben, aus welchen man das bei ſämtlichen Wohnräumen am liebſten tut: damit man nämlich die Feuchtigkeit der Erde und das Spritzwaſſer, das auf den Boden aufſpritzt, von den Erdgeſchoſſen fernhält und den Räumen des Erdgeſchoſſes eine trockene Lage gibt, während ſie ſonſt leicht einen kellerartigen Eindruck bekommen. Den Wunſch des Herrn Stadtv. Blanck werden wir aber doch bei der ſpäteren Bearbeitung des Entwurfes berückſichtigen können, inſofern als wir die Gebäude noch etwas ſenken und die Differenz mit dem Erdboden dann durch eine kleine Anrampung ausgleichen können. Wir werden den Fußboden des Erdgeſchoſſes vor⸗ ausſichtlich nicht ganz in das Terrain legen können, da wir die darunter gelegenen Kellerräume für ver⸗ ſchiedene Zwecke, für Heizungsanlagen uſw., benutzen müſſen, und da es uns ſonſt an dem nötigen Licht für die Kellerräume fehlen würde. Wir werden aber dem Wunſche des Herrn Stadtv. Blanck bei der weiteren Bearbeitung möglichſt Rechnung tragen. Stadtv. Schwarz: Meine Herren, wenn Sie dieſer Vorlage zuſtimmen, ſo ſtimmen Sie nicht nur einem Bau zu, ſondern Sie legen ein Syſtem feſt. Ich habe als Fachmann die allerſchwerſten Bedenken, daß das ohne weiteres geſchieht, und richte an den Magiſtrat die Anfrage, in welcher Weiſe die Ver⸗ wendung der 24 Klaſſenräume dieſer neuzugründenden Anſtalt gedacht iſt. Stadtv. Dr. Hubatſch: Die Herren vom Ma⸗ giſtrat, die darauf antworten könnten, ſind gerade nicht im Saale; ich glaube aber, ich kann die Ant⸗ wort geben; ich habe die Verhandlungen in den De⸗ putationen mitgemacht. 24 Klaſſenzimmer ſind in Ausſicht genommen; 6 fallen auf die Doppelvor⸗ ſchule und 18 auf die Hauptanſtalt. Da ein Real⸗ gymnaſium neunklaſſig iſt und eine Doppelanſtalt vorgeſehen iſt, ſo ſind das 18 Klaſſen für die Haupt⸗ anſtalt und 6 Klaſſen für die Vorſchule, — macht 24. Stadtv. Schwarz: Ich möchte mir die Anfrage erlauben, ob dieſe Doppelklaſſen nur O⸗Zöten, nur M⸗Zöten oder O⸗ und M Zöten ſind. Denn wenn es nur O⸗Zöten oder nur M⸗Zöten ſind, ſo tritt der Fall ein, daß die Schüler, die nicht verſetzt werden, ein Jahr ſitzen bleiben müſſen; wenn es aber etwa nur O⸗Zöten ſind, ſo können unſere zu Michaelis entlaſſenen Gemeindeſchüler nicht in die Anſtalt über⸗ gehen, und das gerade, was wir mit dem Wegfall der Vorſchulen planen, nämlich alle Anſtalten weiten Schichten der Bevölkerung leicht zugänglich zu machen, würde aufgehoben, wenn alle Realſchulen, die der⸗ artigen Reformanſtalten angegliedert ſind, eben des⸗ 0a nur einmal im Jahre Schüler aufnehmen önnten. Stadtv. Dr. Hubatſch: Ich muß dem, was ich vorhin geſagt habe, etwas hinzufügen. Ich habe „Doppeiklaſſen“ geſagt. Das iſt nicht ſo zu ver⸗ ſtehen, daß zwei Realgymnaſien nebeneinander be⸗ ſtehen ſollen; denn es war geplant, daß der eine Zweig ein Realgymnafium ſein ſoll und der andere Zweig zunächſt eine ſechsklaſſige Realſchule. Da aber die Realſchulen eine große Zukunft haben, und da vorauszuſehen iſt, daß immer mehr und mehr Schüler den Drang haben werden, die Bildung, die ſie in der Realſchule gewonnen haben, in der Ober⸗ 230 realſchule weiterzuführen, ſo müſſen wir, weil wir ein Schulgebäude bauen, welches für lange Jahr⸗ zehnte ausreichen ſoll, gleich darauf bedacht ſein, daß dieſe Realſchule in vielleicht 10 bis 15 Jahren zur Oberrealſchule ſich auswächſt, und dann werden die drei Klaſſen gebraucht. Genau ſo iſt es bei der Kaiſer Friedrich⸗Schule gemacht worden; dort ſind auch ſoviel Räume vorgeſehen, daß eventuell, wenn die Entwickelung der Realſchule ſo günſtig ſein ſollte, die drei Klaſſen aufgeſetzt werden können und neben dem Realgymnaſium dann eine vollſtändige Ober⸗ realſchule vorhanden iſt. Derſelbe Gedanke war bei der ſogenannten Reform⸗Realſchule maßgebend, daß nämlich augenblicklich nur ein Reform⸗Realgymnaſium eröffnet werden ſoll und daneben eine Realſchule, aber die zukünftige Erweiterung zur Oberrealſchule zugleich ins Auge gefaßt wird. Das würde auch gleich die Frage, ob Oſter⸗ und Michaeliszöten eingerichtet werden können, ent⸗ ſcheiden. Wenn nämlich eine Realſchule neben dem Realgymnaſium eingerichtet werden ſoll, dann iſt es ſelbſtverſtändlich ausgeſchloſſen, daß Michaeliszöten eingerichtet werden; (Stadtv. Schwarz: Hört, hört!) dann ſind es zwei Anſtalten nebeneinander, die ſo eingerichtet werden, daß bis zur Tertia der Übergang von der einen zur anderen ohne jegliche Schwierigkeit bewerkſtelligt werden kann, aber von Tertia an zwei verſchiedene Anſtalten vorhanden ſind. Da iſt es unmöglich, daß die eine mit Michaeliszöten ausge⸗ ſtaltet werden kann. Dazu müßte die Zahl der Klaſſen noch wieder verdoppelt werden. Stadtv. Schwarz: Die Ausführungen des Herrn Stadtv. Dr. Hubatſch ſind eine Bekräftigung meiner Befürchtung. Die Sache iſt tatſächlich ſo gedacht, wie ich aus meinen Informationen glaube feſtgeſtellt zu haben: es ſollen die Klaſſen Serta, Quinta, Quarta als Einzelzöten für ein Reform⸗Realgym⸗ naſium eingerichtet werden, dann die Klaſſen Unter⸗ tertia, Obertertia, Unterſekunda, Oberſekunda, Unter⸗ prima und Oberprima als Doppelzöten, alle aber als Oſterzöten; außerdem ſoll eine Realſchule, ent⸗ haltend die Klaſſen vI, v, IV, III, II, I, gegründet werden; das macht zuſammen 21 Klaſſen, bleiben 3 übrig, ſodaß es möglich wäre, eine Oberrealſchule aufzuſetzen. Wir hätten dann ein Realgymnaſium mit Oſteranfang und eine Oberrealſchule mit Oſteranfang. Beide wären den zu Michaelis entlaſſenen Ge⸗ meindeſchülern unzugänglich, obgleich gerade die Gemeindeſchule der Realanſtalt ein Elitematerial bietet. Zu ſolcher Erkluſivität erſcheint die koſt⸗ ſpielige Anſtalt ohnehin gleichſam prädeſtiniert, da ſie auf einem Terrain liegt, das die Deutſche Bank einem zahlkräftigen Publikum erſchließt, auf deſſen Söhne die neue Anſtalt rechnen kann. So ſehe ich nicht ein, wie eine ſo große und koſtſpielige Anſtalt für die Zukunft dem Bedürfnis breiterer Schichten genügen ſoll. Könnte man aber nicht den Oſter⸗ und einen Michaelisſtrang des Realgymnaſiums in die Schule bringen? Das wären 18 Klaſſen! Und außerdem zwei gleiche Stränge der Oberklaſſen einer Oberrealſchule? Das wären ſechs, im ganzen alſo 24 Klaſſen. Könnte nicht die Realſchule mit Oſtern⸗ und Meichaeliszöten in beſonderer Anſtalt unter⸗ gebracht werden? Doch das ſind alles Fragen einer ſpäteren Erwägung. Wir können jedenfalls nichts mehr am Syſtem ändern, wenn wir die Zahl der Klaſſen feſtaelegt haben; hart im Raume ſtoßen ſich dann die Wünſche.