— — 232 die Notwendigkeit immer zwingender werden, mit dem Bau von Realſchulen voranzugehen. Wir müſſen Oſter⸗ und Michaeliszöten haben. Ich möchte Herrn Bürgermeiſter Matting auf die von ihm geäußerte Befürchtung, weitere Reformgymnaſial⸗ flaſſen ohne ſchleunigen Bau der in Frage ſtehenden Anſtalt nicht mehr unterbringen zu können, erwidern: bange machen gilt nicht! Es hindert uns nichts, Klaſſen zu mieten; aber wir dürfen nicht infolge eines Baues gezwungen ſein, einem Syſtem nachzu⸗ hinken. Ich muß es vor der Offentlichkeit aus⸗ ſprechen: ich bin als Schulmann der Meinung, wir laden eine große Verantwortung auf uns, wenn wir den Schüler ein ganzes Jahr ſitzen laſſen. Was wir ihm an Bewegungsfreiheit und Kürze des Weges gewähren dürfen, das wollen wir ihm gönnen. Bürgermeiſter Matting: Ich will nur mitteilen, daß der Magiſtrat und die Deputation für die höheren Lehranſtalten durchaus anerkennen, daß wir in der Entwickelung der höheren Lehranſtalten ein noch be⸗ ſchleunigteres Tempo einhalten müſſen — vor allen Dingen kann ich das von der Deputation für die höheren Lehranſtaſten betonen —, und daß infolge⸗ deſſen in Ausſicht genommen iſt, demnächſt den Plan für eine neue Realſchule vorzulegen, die auf dem Grundſtück zwiſchen der Mommſen⸗ und Niebuhr⸗ ſtraße, das von der Zentralmarkthalle noch übrig geblieben iſt, dem ſogenannten Hagemannſchen Grund⸗ ſtück, zu errichten wäre. Dieſe Anſtalt, die für ſich ſelbſt beſteht und nicht mit einem Reform⸗Realgym⸗ 4 verkoppelt iſt, wird natürlich Doppelzöten aben. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt die Einſetzung eines Ausſchuſſes von 11 Mitgliedern.) Vorſteher Roſenberg: Herr Stadtv. Schwarz, ich darf um die Vorſchlagsliſte bitten. Wir kommen inzwiſchen zu Punkt 14 der Tagesordnung: Vorlage betr. Einrichtung von Arbeitsſtun⸗ den für Kinder der Gemeindeſchulen während der Wintermonate. Druckſache 306. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: für die Einrichtung von Arbeitsſtunden für Kinder der Gemeindeſchulen während der Wintermonate November 1906 bis Februar 1907 werden 1500 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) Punkt 15 der Tagesordnung: Vorlage betr. Anstauſch von Flächen zwiſchen der Lagerplatz⸗ und der Kanaliſations⸗Ver⸗ waltung. Druckſache 307. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Von dem ſtädtiſchen Grundſtück am Nonnen⸗ damm, eingetragen im Grundbuch von Charlotten⸗ burg Bd. 165 Nr. 5776, wird der Kanaliſations⸗ verwaltung für ihre Zwecke die auf dem Lage⸗ plan mit a b e d a bezeichnete Parzelle mit einer Fläche von 222,78 Quadratruten endgültig überwieſen; der Reſt des Grundſtücks verbleibt in Gemeinſchaft mit dem Grundſtück Band 129 Nr. 4697 bei der ſtädtiſchen Lagerplatzver⸗ waltung. Der Kaufpreis für die nach der Verteilung zu 1 in Bemäßheit des Gemeindebeſchluſſes vom 23. 1./12. 2. 02 von der Kanaliſationsverwaltung an die Lagerplatzverwaltung übergehende Fläche von 698,02 Quadratruten Größe, für welche nach dem genannten Gemeindebeſchluß ein Einheitspreis von 207,20 ℳ pro (M. feſtgeſetzt iſt, wird unter Hinzurechnung von 4% Zinſen für die Zeit vom 1. April 1903 bis zum 31. März 1907 auf 167770,50 ℳ feſtgeſetzt und iſt von dem Etat der Lagerplatzverwaltung vom Rechnungsjahre 1907 ab in zehn gleichen Jahresteilbeträgen an das Ertraordinarium des Etats der Kanaliſationsverwaltung zu er⸗ ſtatten. Der jeweilig nicht gedeckte Kaufbetrag iſt vom 1. April 1507 ab dem Ordinarium des Etats der Kanaliſationsverwaltung mit 4% zu verzinſen.) 10 Punkt 16 der Tagesordnung: Vorlage betr. Einſprüche gegen die Richtig⸗ keit der Wählerliſte. Druckſache 308. Berichterſtatter Stadtv. Hirſch: Meine Herren, in der gedruckten Vorlage iſt Ihnen mitgeteilt, von wieviel Wählern die Wahlerliſte eingeſehen und von welchen Seiten Einſpruch dagegen erhoben iſt. Wenn auch die Zahl derer, die Einſpruch gegen die Richtig⸗ keit der Wählerliſte erhoben haben, nur gering iſt, ſo möchte ich doch beantragen, die Angelegenheit einem Ausſchuß zur Vorprüfung zu überweiſen aus dem Grunde, weil es ſich um einige prinzipielle Fragen handelt. Es handelt ſich einmal darum, die Frage zu entſcheiden, ob diejenigen Einwohner Charlottenburgs, die auf längere Zeit von Char⸗ lottenburg fern ſind und ſich polizeilich abmelden, dann, wenn ſie einen dauernden Wohnſitz hier in Charlottenburg haben, hier trotzdem wahlberechtigt ſind oder nicht. Zweitens haben wir die Frage zu entſcheiden, die von Frau Cauer angeregt iſt. Frau Cauer hat betanntlich unter Berufung auf das All⸗ gemeine Landrecht und auf § 5 der Städteordnung ihre Aufnahme in die Wählerliſte beantragt. Wir hatten uns bisher mit einem derartigen Fall noch nicht zu beſchäftigen. Die Berufung von Frau Cauer auf das Allgemeine Landrecht trifft nicht zu; denn der Titel, auf den ſie ſich beruft, handelt nicht vom öffentlichen Recht, ſondern vom Privatrecht. Etwas anderes iſt es mit ihrer Berufung auf die Städte⸗ ordnung. Nach der Städteordnung vom Jahre 1808 hatten die Frauen unter gewiſſen Vorausſetzungen ein Wahlrecht; in der jetzigen Städteordnung iſt mit keinem Wort davon die Rede, daß den Frauen das Wahlrecht genommen iſt. Allerdings ſind ſämtliche Kommentatoren, die ich eingeſehen habe, der Anſicht — ſie ſchließen das aus verſchiedenen Beſtimmungen der Städteordnung —, daß die Frauen nicht wahl⸗ berechtigt ſind. Ds Oberverwaltungsgericht hat ſich mit dieſer Frage einmal beſchäftigt — allerdings handelte es ſich damals dabei nicht um Städte, ſondern um Landgemeinden — und hat damals den Grundſatz aufgeſtellt, daß die allgemeine Voraus⸗