Wir kommen zur Tagesordnung. Punkt 1: Mitteilung betr. Vergleich mit den Char⸗ lottenburger Waſſerwerken. Druckſache 351. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 2 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Amtsniederlegung eines Magiſtratsmitglieds. Druckſache 367. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren es wird ſich bezüglich dieſer Mitteilung empfehlen, die Neu⸗ wahl einem Ausſchuſſe von 15 Mitgliedern zu über⸗ weiſen. Ich beantrage die Einſetzung eines ſolchen Ausſchuſſes. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung nimmt Kenntnis und beſchließt die Einſetzung eines Ausſchuſſes von 15 Mitgliedern.) Vorſteher Roſenberg: Ich darf dann wohl um die Liſte bitten. Es iſt eine Aufrage eingegangen, die ich zunächſt dem Herrn Oberbürgermeiſter vorlege. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Beſcheid auf die Beſchwerde egen die Nichtbeſtätigung der Wahl eines Sendtverorpnelen in die Schuldeputation. — Druckſache 365. Stadtv. Dr. Crüger: Meine Herren, der be⸗ rufene Redner zu dieſem Gegenſtande würde ja zweifellos unſer Kollege von Liszt ſein. Aber er iſt verreiſt, und ſo iſt mir die Aufgabe zugefallen, zu dieſem Punkte der Tagesordnung das Wort zu ergreifen. Meine Herren, daß die Beſchwerde kaum Ausficht auf Erfolg haben würde, darüber waren wohl alle damals ſich im Klaren, die den Antrag, die Be⸗ ſchwerde einzureichen, zum Beſchluſſe erhoben. Gleich⸗ wohl möchte ich in formeller Beziehung mit Bezug auf die Beſchwerdeführung einige Worte voraus⸗ ſchicken. Ich hätte den Wunſch gehabt, daß die Be⸗ ſchwerde doch etwas ausführlicher auf die ganze Sach⸗ lage eingegangen, daß in der Beſchwerde der Rechts⸗ ſtandpunkt entſchieden betont worden wäre. Statt deſſen, meine Herren, iſt in der Beſchwerde, die für die Stadtverordnetenverſammlung abgeſchickt worden iſt, im großen und ganzen auf die Ausführungen der Redner in der Verſammlung Bezug genommen worden, die zu dem Gegenſtande der Tagesordnung geſprochen haben. Wenn wir uns nun aber gerade die Ausführungen des erſten Redners, des Kollegen von Liszt anſehen, ſo werden wir finden, daß dem Kollegen von Liszt die Gründe, aus denen der Re⸗ gierungspräſident die Beſtätigung verſagt hatte, nicht bekannt waren. Erſt nach dem Kollegen von Liszt ſprach der Herr Oberbürgermeiſter, und der war dann in der Lage, uns aus einer gelegentlichen Rück⸗ ſprache mit dem Regierungspräſidenten einige Mit⸗ teilungen zu machen. Da konnten wir denn be⸗ obachten, daß ſich der Kollege von Liszt, der Antrag⸗ ſteller, gerade gegen Gründe gewandt hatte, die für den Regierungspräſidenten, wenigſtens anſcheinend, nicht maßgebend geweſen waren. Es war dann erſt einem der ſpäteren Redner vorbehalten, nochmals auf die Sache zurückzukommen und ſich gegen die 237 Gründe zu wenden, die wir nun als die maßgeben⸗ den durch den Mund des Herrn Oberbürgermeiſters kennen gelernt hatten. Ich will ja nicht ſagen, daß, wenn die Beſchwerde ausführlicher begründet geweſen wäre, ſie Erfolg gehabt hätte. Aber ich meine doch, es handelt ſich hier um eine Sache von ganz außerordentlicher Bedeutung. Wenn man ſich den Beſcheid des Herrn Miniſters anſieht, ſo muß man ſofort erkennen, daß es ſich hier nicht etwa um den Fall Penzig handelt, ſondern um die prinzi⸗ pielle Stellungnahme des Miniſters zu einer hochbedeutſamen Frage. Es wird wieder mal ein kleines Stückchen der Selbſtverwaltung hier ab⸗ gebröckelt, es wird das Recht der Stadtverord⸗ neten in der Wahl der Mitglieder zur Schul⸗ deputation ganz erheblich beſchränkt und be⸗ grenzt. So haben wir es denn hier mit einer An⸗ gelegenheit zu tun, die in ihrer Bedeutung weit über die Grenzen Charlottenburgs hinausgeht. Meine Herren, das iſt weſentlich für mich bei der Erwägung maßgebend geweſen, daß ich in formeller Beziehung einen gewiſſen Anſtand an der Beſchwerde genommen habe. Wenn ich nun zur Sache ſelbſt komme, ſo muß ich darauf hinweiſen, daß ſchließlich der Kultusmi⸗ niſter aus Gründen die Beſtätigung verſagt bezw. den Beſcheid des Regierungspräfidenten beſtätigt hat, die dem Kollegen von Liszt, dem Hauptredner zu dieſem Gegenſtande, als ganz undenkbar erſchienen find. Herr Kollege von Liszt meinte in ſeinen Aus⸗ führungen, es erſchiene ihm ganz unmöglich, daß Dr. Penzig nicht beſtätigt worden ſei wegen ſeiner Anſichten über den Religionsunterricht in der Schule. Und doch iſt es gerade dieſer Punkt, der für den Kultusminiſter maßgebend geweſen iſt; aus dieſer Erwägung heraus hat er den Beſcheid des Re⸗ gierungspräfidenten beſtätigt. Wenn wir uns nun aber fragen wollen, ob denn etwa zwiſchen dem Beſcheide des Miniſters und dem des Regie⸗ gierungspräſidenten, deſſen Gründe ja durch den Herrn Oberbürgermeiſter zu unſerer Kenntnis gekom⸗ men ſind, ein Wid erſpruch beſteht, ſo möchte ich zu den Schluß gelangen, daß dieſer Widerſpruch nur ein äußerlicher iſt, daß in Wirklichkeit ſich der Be⸗ ſcheid des Kultusminiſters mit dem Beſcheide des Regierungspräſidenten vollkommen deckt. Denn indem der Kultusminiſter ſich auf den Standpunkt ſtellt, daß niemand als Mitglied der Schuldeputation die Beſtätigung erlangen kann, der der Meinung iſt, daß der konfeſſionelle Religionsunterricht nicht in die Schule gehöre, kommt der Miniſter implicite zu dem weiteren Schluß — das iſt meines Erachtens die notwendige Konſequenz —, daß über⸗ haupt niemand beſtätigt werden kann, der aus der Kirche ausgetreten iſt, der zu den Diſſidenten gehört. Es würde alſo nach dem Beſcheide des Kul⸗ tusminiſters niemand Mitglied der Schuldeputation werden können, der Diſſident iſt. Meine Herren, da haben wir es eben mit einer prinzipiellen Frage von außerordentlicher Bedeutung zu tun. Aber noch weiter darüber hinausgehend! Wenn wirklich die Anſicht des Kultusminiſters die richtige iſt, daß niemand Mitglied der Schuldeputation werden kann, der den konfeſſionellen Religionsunterricht aus der Schule beſeitigt haben will, dann muß jeder, der in die Schuldeputation gewählt werd en will, ſich darüber erklären, wie er denn überhaupt zum Religionsunterricht ſteht, ob er ihn bei⸗ behalten oder reformieren oder durch den ethiſchen Unterricht erſetzt haben will. — Es hat bereits in jener