dieſen Weg nicht beſchreiten wollen, und wenn Sie der Meinung ſind, daß Sie einen genügend ſtarken Proteſt erheben können durch eine Wiederwahl des Herrn Dr. Penzig, ſo werden meine Freunde keines⸗ falls dieſen Proteſt dadurch zu einem minder ein⸗ drucksvollen geſtalten, daß ſie ſich dieſer Form des Proteſts nicht anſchließen. Wir werden alſo, wenn Sie Herrn Dr. Penzig wiederum vorſchlagen, auch unſere Stimmen auf ihn vereinigen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung nimmt Kenntnis.) Vorſteher Roſenberg: Die Angelegenheit wird nun im übrigen den von der Geſchäftsordnung vor⸗ geſchriebenen Weg gehen. Es ſind vorgeſchlagen für den vorher zu Punkt 2 der Tagesordnung beſchloſſenen Ausſchuß die Herren Stadtv. Dr. Borchardt, Dr. Crüger, Dr. Hubatſch, Kaufmann, Klick, Dr. Landsberger, Mann, Dr. Pros⸗ kauer, Protze, Rackwitz, Roſenberg, Ruß, Schwaß, Dr. Spiegel und Vogel. — Ich ſtelle feſt, daß die Liſte genehmigt iſt. Es iſt eine Anfrage eingegangen, die ich mich beehre der Verſammlung zur Kenntnis zu bringen: Die Unterzeichneten fragen an, ob zu dem vom 16. bis 21. Juli d. I. in London ſtati⸗ gehabten Architektenkongreß ein Vertreter der Stadt entſandt worden iſt. Charlottenburg, den 3. Oktober 1906. Jachmann. Dr. Riel und die von der Geſchäftsordnung vorgeſchriebene Zahl von Unterſchriften. — Soweit ich aus der Unterredung, die ich mit dem Herrn Oberbürger⸗ meiſter gehabt habe, annehmen darf, iſt der Magiſtrat bereit, die Anfrage heute ſofort zu beantworten. Ich werde die Anfrage nach den anderen Anfragen, die heute auf der Tagesordnung ſtehen, zur Erledigung bringen. Wir kommen nunmehr zu Punkt 4 der Tages⸗ ordnung: Mitteilung betr. den Jahresabſchluß der Stadthauptkaſſe für 1903. — Druckſache 350. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 5 der Tagesordnung: Mitteilung betr. das Vermögens⸗ und Schuld⸗ lagerbuch nach dem Abſchluß am 31. März 1906. Druckſache 363. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 6 der Tagesordnung: Vorlage betr. Jahresabſchluß der Gaswerke für 19505 und Bewilligung weiterer Etats⸗ überſchreitungen. — Druckſache 369. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung nimmt von dem Abſchluß für das Rechnungsjahr 1905 Kenntnis und beſchließt nach dem Anirage des Magiſtrats, wie folgt: Die eingetretenen weiteren Etatsüberſchreitungen und zwar: 241 ———— beim Ordinarium in Höhe von 69273,03 ℳ „„ Extraordinarium „ „ 3452,90, zuſammen 72725,93 werden nachträglich bewilligt.) Punkt 7 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes zur Prüfung von Stadtverordnetenwahlen über die Vorlage betr. Einſprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliſte. Druckſachen 308 und 352. Berichterſtatter Stadtv. Hirſch: Meine Herren, wie Sie aus der gedruckten Vorlage ſehen, hat der Ausſchuß den Anträgen der Herren Göhring, Maul, von Siemens und Spwarzloſe auf nachträgliche Auf⸗ nahme in die Wählerliſte Folge geleiſtet. Ebenſo hat der Ausſchuß ohne weitere Debatte beſchloſſen, die⸗ jenigen Perſonen, die verſehentlich noch in der Wähler⸗ liſte geführt wurden, obwohl ſie inzwiſchen verſtorben waren, aus der Wählerliſte zu ſtreichen. Eine längere Debatte knüpfte ſich nur an den Einſpruch der Frau Cauer, die, wie Ihnen bekannt ſein dürfte, ihre Auf⸗ nahme mit dem Hinweis darauf beantragt hat, daß ſie auf Grund des Tit. I § 24 des Allgemeinen Landrechts und auf Grund der Städteordnung be⸗ rechtigt ſei, zu den Stadwerordnetenwahlen zu wählen. Bevor ich Ihnen über die Verhandlung im Ausſchuß ſelbſt berichte, möchte ich mir geſtatten, einen Irrtum richtig zu ſtellen, der mir in der vorigen Sitzung bei meiner Berichterſtattung unterlaufen iſt. Ich habe damals vetont, daß nach der Städte⸗ ordnung von 1808 Frauen unter gewiſſen Voraus⸗ ſetzungen Wahlrecht hatten. Das iſt nicht richtig. Die Frauen hatten unter gewiſſen Vorausſetzungen Bürgerrecht, aber kein Wahlrecht. Der Ausſchuß iſt nun nach eingehenden Be⸗ ratungen zu dem Reſultat gekommen, Ihnen zu empfehlen, dem Einſpruch der Frau Cauer nicht ſtattzugeben. Der Ausſchuß ließ ſich dabei zunächſt von dem Geſichtspunkte leiten, daß die Stadtverord⸗ netenverſammlung keine geſetzgebende Körperſchaft iſt. Hätten wir das Recht, ſelbſtändig Geſetze zu erlaſſen, hätte erwa die Stadtverordnetenverſammlung die Möglichkeit, ſelbſtändig ihr Wahlrecht zu geſtalten, dann wäre, nach der Stimmung im Ausſchuß zu urteilen, es wahrſcheinlich geweſen, daß der Ausſchuß zu dem Reſultat gekommen wäre, auch den Frauen das Wahlrecht einzuräumen. Aber wir haben lediglich danach zu fragen, ob auf Grund der beſtehenden Staatsgeſetze die Frauen ein Wahlrecht haben, und dieſe Frage hat der Ausſchuß verneinen müſſen. Der Ausſchuß befindet ſich dabei in Ubereinſtimmung mit ſämtlichen Kommentatoren. Es wurde feſtgeſtellt, daß der § 74 der Sfädteordnung von 1808 aus⸗ drücklich Bürger weiblichen Geſchlechts vom Stimm⸗ recht ausſchließt. Die Städteordnung iſt dann im Jahre 1831 geändert worden, und der betreffende § 11 dieſer neuen Städteordnung beſtimmt: Bürger iſt derjenige, welcher das Recht gewon⸗ nen hat, an den öffentlichen Geſchäften der Stadigemeinde durch Abſtimmung bei den Wahlen teilzunehmen. In § 14 heißt es weiter: Nur ſolche Perſonen männlichen Geſchlechts uſw. können das Bürgerrecht erwerben. Alſo iſt in der Städteordnung von 1831 ausdrücklich davon die Rede, daß nur Perſonen männlichen Ge⸗ ſchlechts das Bürgerrecht erwerben können. Sie ſehen,