— 243 —— iſt, und deren einzelne Klaſſen heute an verſchiedenen Stellen untergebracht ſind und im Lanfe der nächſten Zeit noch an mehr Stellen werden untergebrcht werden müſſen, ein eigenes Gebäude zu errichten, das zu errichten unbedingt notwendig iſt. Nun kann man zweifellos bei der Errichtung dieſes Gebäudes die Frage aufwerfen, ob das Gebäude nicht in einer Weiſe auszugeſtalten ſei, daß der gewünſchten Orga⸗ niſation der Schule dabei Rechnung getragen wird, und zwar war vom Herrn Kollegen Schwarz die Frage aufgeworfen, ob es nicht zweckentſprechend ſei, dieſes Reformrealgymnafium, an welchem bisyer nur Oſtercoeten beſtehen, gleichzeitig auszugeſtalten mit Michaeliscoeten, damit Kinder, welche das Ziel einer Klaſſe in einem Jahre nicht erreichen, eventuell, wenn ſie in einen andern Coetus übergehen, nur ein halbes Jahr verlieren. Es würde ſich dann um die Ausgeſtaltung der Schule mit mindeſtens 18 Klaſſen handeln, da es ſich um eine neunklaſſige Schule handelt, welche bei Doppelcoeten 18 Klaſſen hat. Nun iſt mit dem Reform⸗Realgymnaſium gegenwärtig auf Gemeinde⸗ beſchluß eine Realſchule organiſch verbunden, welche ebenfalls nur Oſtercoeten hat. die vorläufig ſechs⸗ klaſſig iſt. Würde dieſe Realſchule in denſelben Räumen untergebracht ſein und ebenſo mit Doppel⸗ coeten verſehen werden, ſo würde es ſich um einen Bau mit 30 Klaſſen handeln. Weiter beſteht aber die Abſicht, die Realſchule zu einer Oberrealſchule auszugeſtalten, alſo noch drei weitere Klaſſen hinzu⸗ zufugen, die, wenn ſie doppelcoetig eingerichtet werden, ebenfalls noch ſechs Klaſſen erfordern mürden, ſo daß das Schulgebäude 36 Klaſſen haben müßte. Der Ausſchuß überzengte ſich davon, daß ein Schulgebäude mit 36 Klaſſen jetzt für dieſe Zwecke zu errichten unnötig ſei, und daß, wenn das Schul⸗ gebäude, ſo wie es vorgeſehen iſt, nur vierundzwanzig⸗ klaſſig errichtet wird, dann einer eventuellen ſpäteren Ausſtattung der Schule mit Doppelcoeten durchaus nicht für immer die Möglichkeit abgebrochen iſt. Freilich ſind die 24 Klaſſen, welche in das Gebäude hineinkommen ſollen, gegenwärtig ſo gedacht, daß Doppelcoeten nicht eingerichtet werden. Die Schule iſt eine neunklaſſige Schule, die aber bereits ſo ge⸗ füllt iſt, daß die oberen Klaſſen weitere Coeten haben, ſo daß wir einen zweimal ſechsklaſſigen Oberbau haben — das wären 12 Klaſſen — und die drei umerſten Klaſſen; das wären 15 Klaſſen, welche ſämtlich Oſtercoeten haben. Zu dieſen 15 Klaſſen kommen 6 Klaſſen der Realſchule mit Oſtercoeten; das wären 21 Klaſſen. Die übrigen 3 Klaſſen ſind vorgeſehen für die Ausgeſtaltung der Realſchule zur Oberrealſchule. Damit würde freilich dieſes Gebäude gefüllt ſein. Die Mehrheit des Ausſchuſſes war nun der Meinung, daß unter allen Umſtänden für die be⸗ ſtehende Schule der Raum beſchafft werden muß, und daß es ſich deshalb empfiehlt, der Errichtung dieſes Gebäudes zuzuſtimmen, das dann auch in der vorgeſehenen Weiſe in Benutzung genommen wird. Nicht ausgeſchloſſen iſt, daß, wenn durch einen ſpäteren Gemeindebeſchluß einmal das Reform⸗Real⸗ gymnafium doppelcoetig eingerichtet werden ſoll, dann die Realſchule eventuell herausgenommen wird aus dieſen Räumen, um Platz 91 ſchaffen für die Mi⸗ chaeliscoeten des Reform⸗Realgymnaſiums. Dieſe gemut en liegt, falls ein dahingehender Gemeinde⸗ beſchluß einmal zuſtande kommt, durchaus vor. Da es ſich aber gegenwärtig um ein dringendes Bedürfnis der Unterbringung für die beſtehende Anſtalt handelt, ſo war die Mehrheit des Ausſchuſſes der Meinung, daß der Errichtung eines Gebäudes in dem vorge⸗ leglen Rahmen durchaus zugeſtimmt werden könne. Es kommt noch hinzu, daß ſeitens der Ver⸗ treter des Magiſtrats die poſitive Erklärung abge⸗ geben wurde, daß bei allen anderen Realſchulen, die in Charlottenburg errichtet werden, und die nicht in einer unmittelbaren organiſchen Verbindung mit einer Reformanſtalt ſtehen, Doppelcoeten eingerichtet werden. Um ſo weniger konnte die Mehrheit des Ausſchuſſes der Meinung ſein, daß nun bei der Errichtung dieſes Gebäudes unmittelbar die Frage zum direkten Aus⸗ trag gebracht werden müſſe, ob auch hier gerade jetzt Dappelcoeten einzurichten ſeien. Das iſt eine Frage, die unabhängig iſt von der Errichtung des Gebäudes, welches an ſich unbedingt notwendig iſt. Gewiß iſt es, ohne irgendwie auf pädagogiſche Gründe einzu⸗ gehen, aus wirtſchaftlichen Geſichtspunkten heraus für weitaus die meiſten Eltern wünſchenswert, die Kinder in Anſtalten unterzubringen, bei denen ein Sitzenbleiben nicht unbedingt ein Zurückkommen um ein ganzes Jahr bedeutet. Aber da dieſe Frage gegenwärlig nicht zu löſen iſt, nicht unbedingt auch mit der Löſung der Frage der Errichmung dieſes Gebäudes verbunden iſt, glaubte die Mehrheit des Ausſchuſſes Ihnen empfehlen zu ſollen, der Vorlage des Magiſtrats die Zuſtimmung zu geben. Stadtu. Schwarz: Meine verehrten Herren! Mir iſt die Aufgabe zu teil geworden, Ihnen zu ent⸗ wickeln, wie meine Fraktion ſich zu der Angelegenheit geſtellt hat. In großen Zügen hat der Herr Vor⸗ redner Iynen bereits geſagt, welche Geſichtspunkte für die Beſchlußfaſſung des Ausſchuſſes maßgebend geweſen ſind. Durchſchlagend waren für meine Fraktion ebenſo wie für den Ausſchuß drei Geſichts⸗ punkte: einmal der, daß eine 30 llaſſige Anſtalt die Arbeitskraft eines Direkiors überſchreiten würde; zweitens das Verſprechen der Herren Magtſtratsver⸗ treter, in Zukunft Realſchulen mit Michaeliscoeten vorſehen zu wollen; drittens die Schulnot, die für die Reformſchule, die einſtweilen in der Guericke⸗ ſtraße, zum Teil auch in der Kaiſer Friedrich⸗Schule untergebracht iſt, entſtaände, wenn der Bau ſich um ein Jahr verzögerte. Meine Fraktion ſteht ebenfalls auf dem Standpunkte, daß Michaeliscoeten wünſchens⸗ wert ſeien; ſie hat es aber für bedenklich gehalten, jetzt bei der Errichtung dieſes Gebäudes die Be⸗ dingung auszuſprechen, daß es einem Gemeinde⸗ beſchluſſe vorbehalten bleiben ſolle, das Syſtem, welches wir zunächſt feſtlegen, zu ändern, und ſo habe ich im Auftrage meiner Fraklion eine Reſolution zu beantragen. Ich weiß nicht, ob es geſchäftsordnungs⸗ mäßig zuläſſig iſt, daß ich nach Beantragung der Reſolution noch weiter ſpreche, erbitte aber dazu Ihre Erlaubnis. Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Geſchäftsordnungs⸗ vorſchriften beſtehen in dieſer Beziehung nicht. Doch es würde ſich vielleicht empfehlen, die Reſolntion zu begründen und dann mir herüberzugeben. Stadtv. Schwarz: Die Reſolution lautet: Die Stadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, in Zukunft ſelbſtändige Real⸗ ſchulen mit Oſier⸗ und Michaeliscoeten gründen zu wollen. Der Geſichtspunkt, der dieſer Reſolntion zu⸗ grunde liegt, iſt der folgende. Charlottenburg be⸗ findet ſich in einer ſchnellen Entwickelung. Wir haben für die minder bemittelten Kreiſe Fürſorge zu tragen⸗