erſten Klaſſe der Gemeindeſchulen zwei Jahre zu ſitzen, anſtatt nur ein Jahr. Wir haben eine Au. jührige Schulpflicht, aber nur eine ſiebenklaſſige Gemeindeſchule. Wenn nun auch 50 %% der Ge⸗ meindeſchüler leider — nicht Gott ſei Dank, ſondern leider — das Schulziel nicht erreichen, ſo bleibt doch ein erheblicher Bruchteil übrig, der das Schul⸗ ziel erreicht, und auch ein ganz erklecklicher Bruch⸗ teil, der es ganz regulär erreicht, und infolge unſerer mangelhaften Einrichtungen nun gezwungen iſt, zwei Jahre in der erſten Klaſſe zu ſitzen mit einem Penſum von nur einem Jahr. Das Los dieſer Kinder finde ich viel beſchwerlicher als das Los derjenigen, die eventuell ein halbes Jahr ver⸗ lieren könnten, weil bei einer Reformanſtalt kein Michaeliscoetus vorhanden iſt. Ehe ich einem Antrag zuſtimmen könnte, ſofort eine zweite Anſtalt — denn darauf käme es hinaus — mit Michaeliscoeten zu bauen, würde ich dafür zu haben ſein, das eine Jahr in den Gemeindeſchulen durch ihren Ausbau in Abſatz zu bringen. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, es iſt ein eigentümliches Schauſpiel, daß wir alle, der Magiſtrat und die Fraktionen, ausgenommen die ſozialdemokratiſche Fraktion, darüber einig ſind, daß es ſich empfiehlt, Schulen mit halbjährigen Coeten einzurichten. Wir ſind wohl alle aus Erfahrung von den Vorteilen der halbjährigen Coeten ſo durch⸗ drungen, daß wir unter allen Umſtänden wünſchen müßten, möglichſt bald auch bei den höheren Schulen in Charlottenburg zu einer vollen Einheitlichkeit zu kommen. Der Herr Bürgermeiſter hat darauf hin⸗ gewieſen, daß wir nach Bewilligung dieſes Schul⸗ baues nur zwei Anſtalten haben würden oder auch jetzt in gewiſſer Weiſe ſchon haben, die nur die jährliche Verſetzung geſtatten. Meine Herren, ich laube doch, da wir alle möglichſt danach ſtreben ollten, gar keine derartige Schule zu haben, ſo ſollten wir uns im jetzigen Moment überlegen, ob nicht der Augenblick gekommen iſt, wo man einen weiteren Schritt tun kann, indem man eine dieſer Anſtalten beſeitigt. Eine weitere Frage, um die es ſich handelt, iſt die: iſt es wichtiger, den Bau ſofort zu be⸗ beginnen, oder iſt es wichtiger, dem inneren Emp⸗ finden der Mehrheit, glaube ich, im Magiſtrate, in der Stadtverordnetenverſammlung und in der Bürger⸗ ſchaft nachzugeben, alſo ſelbſt lieber den Bau noch, wenn es wirklich nötig ſein ſollte, ein Jahr auf⸗ zuſchieben, aber ſtatt deſſen eine wirklich doppelcoetige Anſtalt zu erhalten? Nun iſt dagegen hervorge⸗ hoben: das geht nicht, es ſind 30 Klaſſen dann vorhanden. Es iſt ja bereits von dem Herrn Bürgermeiſter und dem Herrn Stadtſchulrat ange⸗ deutet worden, daß ein Weg vom Herrn Kollegen Schwarz vorgeſchlagen worden iſt, der nicht abſolut ungangbar iſt; die Herren haben ihn ja für ſehr ſchwer gangbar erklärt, ſoviel ich ſie verſtanden habe, aber ob er abſolut ungangbar iſt, würde ich doch in Frage ſtellen. Ferner iſt ein anderer Weg noch möglich. Iſt es denn abſolut notwendig, daß das Reformrealgymnaſium und die Realſchule, von der die Schüler ſollen, unbedingt unter einem Direktorat ſtehen? Iſt das unbedingt nötig in einer Stadt, wo doch in eine höhere Schule nicht nur aus einer Realſchule, die ihr untergeordnet iſt, Schüler hineinkommen, ſondern aus andern höheren Schulen doch auch ſehr viele übergehen? Wir können doch nicht vergeſſen, daß ſo und ſo 24435 — —— viele Leute aus dem ganzen Deutſchen Reich nach Charlottenburg ziehen; ſie werden ſich die Schule ausſuchen, die ihnen am bequemſten liegt. Eine Kaſe Reihe von Leuten, die an ihrem bisherigen Wohnorte halbjährige Coeten hatten, kommen hier⸗ her und müſſen ihre Jungen nicht bloß ein halbes Jahr lang ſitzen laſſen, ſondern ein halbes Jahr herumlaufen laſſen, ohne Schulunterricht zu haben, oder ſie müſſen ſie in dieſelben Klaſſen, aus der ſie ſchon verſetzt ſind, wieder hineingeben. Das ſind doch ſo ſchwerwiegende Bedenken gegen den Vorſchlag des Ausſchuſſes, daß ich vorſchlagen möchte die Sache doch noch einmal in den Ausſchuß zurückzuverweiſen und noch einmal zu überlegen, ob nicht der Weg gangbar iſt, ein Realgymnaſium mit Doppelcoeten — das wären 18 Klaſſen — zu bauen — ich weiß nicht, ob der Bau dadurch über⸗ haupt aufgehalten würde — und eine Realſchule von 12 Klaſſen, der die Vorſchule angegliedert werden könnte; dann hätten wir auch 15 Klaſſen für dieſe Schule. Wir hätten allerdings erhöhte Ausgaben, das gebe ich ohne weiteres zu; aber ich glaube, dieſe erhöhten Ausgaben liegen im Intereſſe der Stadt. Vorſteher⸗ Stellv. Kaufmann: Ich möchte Herrn Stadtv. Stadthagen fragen, ob er den Antrag geſtellt hat, die Vorlage in den Ausſchuß zurückzu⸗ verweiſen? (Zuſtimmung.) Bürgermeiſter Matting: Gewiß iſt es möglich, und es iſt in einer ganzen Reihe von Städten durchgeführt, Reformanſtalten zu gründen, die eben nur den einen Teil der Reformanſtalt haben, den Unterbau mit Franzöſiſch beginnend uſw., ohne gleichzeitig die Gabelung zwiſchen humaniſtiſcher und Realſchule an derſelben Anſtalt zu haben. Bisher hat allerdings hier als ein ſehr weſentliches und wichtiges Eſſentiale der Reformanſtalt die Verbindung der beiden Anſtalten unter demſelben Direktorat gegolten. Das iſt doch erklärlich aus dem Geſichtspunkt, daß man dem Schüler und den Eltern möglichſt nahelegen und leicht machen ſoll, wenn der Schüler für die humaniſtiſche Anſtalt z. B. nicht geeignet iſt, daß er nach der Realanſtalt übergeht. Daß das erleichtert iſt, wenn die beiden Anſtalten unter demſelben Direktorat verbunden ſind, werden Sie zugeben. Schon der Umſtand, daß der Vater, wenn er den Schüler von dem Re⸗ formgymnaſium nach einer Realſchule ſchicken will, erſt in der ganzen Stadt herumſuchen muß, wo er eine geeignete Realſchule findet, in welche der Schüler erſt aufgenommen werden kann — ſchon dieſer Umſtand ſchreckt von dem Wechſel ab. Man wechſelt zudem nicht gern das Lehrerkollegium, den Direktor vor allen Dingen, wenn man zu ihm Ver⸗ trauen hat. Das iſt ein zweiter Geſichtspunkt. Viel wichtiger aber iſt der Geſichtspunkt, der, wenn ich ſagen ſoll, die Wertunterſcheidung zwiſchen den beiden Anſtalten betrifft. Der Vater, der ſeinen Sohn von dem Gymnaſium nach einer Realſchule ſchicken will, wird oft glauben, das erwecke den Eindruck, als ob er den Jungen in eine Anſtalt zweiten Grades bringe, vor allen Dingen, wenn es eine nur ſechsklaſſige Realſchule iſt, die für ſich be⸗ ſteht. Wenn der Junge an derſelben Anſtalt bleibt und unter derſelben Leitung, ſo tritt das nach außen gar nicht in die Erſcheinung, und dem Jungen wird es gar nicht bewußt, daß er ratſächlich in eine An⸗