noch in zwei Dingen zu ſuchen: Erſtens wollen wir eine Einbeziehung der Lehrkräfte in die Erhöhung der Bezüge, und wenn wir dieſe im Wege einer Reviſion des Normaletals vornehmen würden, ſo wären wir für die Lehrperſonen an die Genehmigung ſeitens der Regierung gebunden, während eine ſolche Genehmigung bei einer widerruflichen Maßregel in Fortfall käme. Sodann wird es uns durch den Weg der Teuerungszulage vor allen Dingen auch möglich, allen Beteiligten die damit beabfichtigten Vorteile ſchon alsbald — wie wir im Ausſchuſſe beſchloſſen haben, vom 1. Oktober d. Ie. ab — zu⸗ teil werden zu laſſen, während ſie ſonſt bis zum 1. April nächſten Jahres warten müßten. Dieſe Beſtimmung, daß die erhöhten Bezüge bereits vom 1. Oktober d. Is. ab gelten ſollen, hat der Aus⸗ ſchuß für recht wichtig gehalten und deshalb als einzige Detailbeſtimmung in ſeinen Antrag aufge⸗ nommen. Die übrigen Vorſchläge, die bereits die Höhe und den Umfang der Teuerungszulage be⸗ ſtimmen wollten, wurden im Laufe der Erörterung zurückgezogen, weil wir dem Magiſtrat gern möglichſt freie Hand bei der Ausarbeitung ſeiner Vorlage laſſen und es ihm ermöglichen wollen, neben den allgemeinen Beſtimmungen, die unterſchiedslos für alle Angeſtellten beſtimmier Kategorien gelten ſollen, auch noch eine Ausdehnung auf höhere Lohn⸗ und Gehaltstlaſſen hinaus nach beſtimmten Grundſätzen vorzunehmen. Durch die Annahme des Ausſchußantrages fällt naturgemäß der urſprüngliche Antrag Hirſch. Ich glaube, daß, nachdem dieſer Antrag zu dem vorliegen⸗ den Ergebnis geführt hat, auch die Antragſteller zu der Überzeugung kommen werden, daß er ſeine Schuldigkeit getan hat und daß der Antrag des Aueſchuſſes als das Beſſere der Feind ihres Guten iſt. Ich bitte Sie demnach, ebenſo einſtimmig, wie es der Ausſchuß getan hat, den vorliegenden Antrag anzunehmen. Stadtv. Freund: Meine Herren, meine Freunde auf dieſer Seite des Saales ſind natürlich auch damit einverſtanden, nachdem die Verſammlung ſich wiederholt für Teuerungszulagen ausgeſprochen, und auch der Ausſchuß zur Beratung des Antrages Hirſch ſich dafür erklärt hat, daß eine Teuerungszulage zu gewähren ſein wird. Dagegen haben meine Freunde doch weſentliches Bedenken gegen die Faſſung des vorliegenden Ausſchußantrages. Der Ausſchußantrag will die Teuerungszulage auf Widerruf gewähren, d. h. ſoviel, ſie ſoll alſo nicht eine dauernde Zulage, ſondern ſie ſoll an einen gewiſſen Widerruf gebunden ſein. Meine Herren, auf Widerruf — das iſt eine ſehr bedenkliche Beſtimmung. Es wird ſelten vorkommen, daß ein Widerruf, den man ſich vorbehalten hat, ausgeſprochen wird. Und unter welchen Voraus⸗ ſetzungen, aus welchen Gründen ſoll er ausgeſprochen werden? — Und wenn er ausgeſprochen wird: ver⸗ laſſen Sie ſich darauf, daß ſowohl die Beamten, wie die Lehrer, wie die Arbeiter im höchſten Grade mit dieſem Widerruf unzufrieden ſein werden. Er iſt auch garnicht nötig. Es ſoll eine einmalige Teue⸗ rungazulage gewährt werden. Warum ſagen Sie nicht einfach: eine einmalige Teuerungszulage iſt zu gewähren! Ace Es iſt auch nicht nötig, zu ſagen „mit rück⸗ wirkender Kraft vom 1. Oktober 1906 ab“; denn die Höhe der Teuerungszulage, die gewährt werden foll und die der Magiſtrat in der Vorlage zu be⸗ ſtimmen haben wird, bemißt ſich eben nach anderen 267 —— Verhältniſſen, nach der Höhe der gegenwärtigen Teuerung uſw. uſw. Es genügt daher, in dem An⸗ trage einfach zu ſagen, daß eine einmalige Teue⸗ rungszulage gewährt werden ſoll. Ich beantrage deswegen, daß in dem Ausſchuß⸗ antrage sub b) die Worte „auf Widerruf“ ſowie „und zwar mit rückwirkender Kraft vom 1. Oktober 1906 ab“ geſtrichen werden. Stadtu. Hirſch: Meine Herren, auch meine Freunde werden dem Antrage des Ausſchuſſes zu⸗ ſtimmen, obgleich wir uns nicht der Auffaſſung des Herrn Berichterſtatters anſchließen können, daß unſer Antrag ſeine Schuldigkeit getan hat. Er hat ſeine Schuldigkeit nur bis zu einer gewiſſen Grenze getan, und wir behalten uns vor, ev. bei gegebener Gelegen⸗ heit wieder auf den Antrag zurückzukommen. Wir können auch nicht zugeben, daß der Antrag des Ausſchuſſes beſſer iſt als der von uns eingereichte Antrag. Wenn wir trotzdem dem Ausſchußantrage zuſtimmen, ſo tun wir das einzig und allein in der Erkenntnis, daß unſer Antrag keine Ausſicht auf Annahme hat, und weil wir wünſchen, daß endlich einmal den Beamten wenigſtens etwas gegeben wird. Denn viel erhalten ſie ja, wenn der Magiſtrat dem Antrage des Ausſchuſſes beitritt, auch noch nicht. Meit Herrn Kollegen Freund ſtimme ich darin überein, daß die Gewährung einer Teuerungszulage auf Widerruf etwas ſehr Bedenkliches iſt, und ich würde ohne weiteres dem Antrage Freund zuſtimmen, wenn ich nicht die Begründung gehört hätte. Aus der Begründung ſcheint nämlich hervorzugehen, als ob Herr Kollege Freund den Beamten überhaupt nur eine e inmalige Teuerungszulage geben will, während nach dem Wortlaute ſeines Antrages die Beamten eine Teuerungszulage erhalten ſollen, die ſpäter nicht widerrufen werden kann. Ich weiß nicht, ob ich Herrn Kollegen Freund richtig verſtanden habe. Sollte es nicht der Fall ſein, ſo bitte ich ihn. vielleicht noch einmal das Wort zu ergreifen und ſeinen Antrag näher zu erläutern. Jedenfalls könnten wir dem Antrage, wie er vorliegt, nach dem bloßen Wortlaute zuſtimmen, wenn nicht die Be⸗ gründung vorausgegangen wäre. Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren, die Worte „auf Widerruf“ ſind nach längeren Erörterungen als die geeignetſte Faſſung hineingekommen, um auszu⸗ drücken, daß wir eben nicht nur eine einmalige, ſondern eine pro Jahr berechnete Teuerungszulage wünſchen, ſo lange wie deren Urſache, nämlich die Teuerung der Lebensmittel, anhält. Das Wort „auf Widerruf“ hat aber ferner noch eine gewiſſermaßen formale Be⸗ deutung, um das zu verhindern, was ich vorhin ſchon erwähnte, nämlich daß wir in bezug auf die Lehr⸗ perſonen von einer Genehmigung der Regierung ab⸗ hängig wären. Dieſer letzterer Grund richtet ſich gegen die Ausführungen des Herrn Kollegen Hirſch. Wenn wir eine dauernde Teuerungszulage beſchließen würden, ſo würde das einer dauernden Gehalts⸗ erhöhung gleichkommen. Wir bedürften dann einer Genehmigung, und, meine Herren, wie die Dinge augenblicklich liegen, iſt es recht fraglich, ob wir dieſe Genehmigung bekommen würden. Sie wiſſen ja, daß man augenblicklich die an ſich recht wünſchens⸗ werte Gleichſtellung der Stadt⸗ und Landlehrer nicht etwa auf dem naturgemäßen Wege ſucht, daß man die Bezüge der Landlehrer erhöht, ſondern auf dem weniger naturgemäßen, daß man die Bezüge der Stadtlehrer herabzudrücken ſucht. Aus dieſem Grunde