—— 8 Zulage kommen würden als bei einer Reviſion des Normaletats. Deswegen alſo, meine Herren, werden meine Freunde dieſem Antrage in der vorliegenden Faſſung zuſtimmen. Freilich halten wir es nicht für ganz richtig, was hier von einem der Herren Vorredner geäußert wurde, daß nunmehr alles Ubrige dem Magiſtrat überlaſſen bleiben kann, ſondern wir meinen, es wäre doch auch wünſchenswert, ſchon über beſtimmte Grundlagen, wie die Zulagen gewährt werden ſollen, uns auszuſprechen. Und da ſind wir der Anſicht, daß darüber wohl kein Zweifel beſtehen wird, daß, je niedriger die Entlohnung iſt, um ſo höher die Zulage ausfallen ſoll, — nicht wie es ſonſt bei Reviſionen des Normaletats der Fall iſt, daß, je höher die Gehaltsſtufe bereits iſt, um ſo höher dann auch die Verbeſſerung im Gehalte ſein ſoll. Im Gegenteil meinen wir, daß gerade bei dieſer Teue⸗ rungszulage die Zulage eine um ſo größere ſein muß, je geringer die Gehalts⸗ und Lohnſtufe iſt, und daß bei den höchſten Lohnſtufen ſie zunächſt überhaupt wegfallen kann. Dagegen ſind wir jedoch der Meinung, daß für die Bemeſſung der Zulage lediglich die Lohn⸗ oder Gehaltsſtufe maßgebend ſein muß und nicht irgend welche anderen Erwä⸗ gungen, die aus der perſönlichen Lage des Betreffen⸗ den entnommen werden, maßgebend ſein dürfen. Es iſt iſt gewiß richtig, daß unter den Beamten und Arbeitern mit gleicher Gehaltsſtufe ſehr viele individuelle Verſchiedenheiten vorkommen können und vorkommen werden, daß der eine unter den gegen⸗ wärtigen Verhältniſſen mehr zu leiden hat als ein anderer, je nach den beſonderen Umſtänden. So wenig wir aber dieſe beſonderen Umſtände im Ge⸗ halt zum Ausdruck bringen können, ſo wenig können wir das in gerechter Weiſe auch bei der Teuerungs⸗ zulage zum Ausdruck bringen. Und wir würden im Gegenteil, wenn wir auf dieſe beſonderen individu⸗ ellen Verhältniſſe eingehen und Rückſicht nehmen wollten, eine Fülle von Unzufriedenheit, wahr⸗ ſcheinlich auch durch ungerechte Behandlung eine ge⸗ rechtfertigte Unzufriedenheit hervorrufen. Deswegen möchten wir ſchon heute keinen Zweifel darüber laſſen, daß wir einer ſolchen Abgrenzung der Teu⸗ erungszulage, die auf andere Momente als auf das Gehalt Rückſicht nimmt, unſere Zuſtimmuna nicht geben können. Der von Herrn Kollegen Dr. Landsberger ge⸗ ſtellte Antrag ſteht ja heute nicht zur Debatte. Immerhin befindet er ſich in einem gewiſſen Zu⸗ ſammenhange mit dem Gegenſtande, der uns be⸗ ſchäftigt. Als Herr Kollege Spiegel anführte, daß man die an ſich gerechtfertigten Beſtrebungen, die Bezüge der Landlehrer denen der ſtädtiſchen Lehrer gleichzu⸗ ſtellen, auf dem Wege zu verwirklichen verſuche, daß man die Bezüge der ſtädaſchen Lehrerſchaft her⸗ abdrückt, mußte ich lebhaft auch an Ausführungen denken, die ſeitens eines Vertreters des Magiſtrats bei der erſten Beratung der Teuerungszulage in dieſem Saale gemacht wurden. Damals wurde vom Magiſtrat — wenn ich nicht irre, vom Herrn Bürgermeiſter — meines Erachtens mit Recht da⸗ rauf hingewieſen, daß ja unter der Teuerung nicht nur die ſtädtiſchen Beamten und Arbeiter zu leiden haben, ſondern daß die geſamte ſtädtiſche Bevölke⸗ rung in außerordentlich ſtarkem Maße durch dieſe Teuerung in Mitleidenſchaft gezogen werde. Der Herr Bürgermeiſter zog aber daraus den Schluß, daß — wie bei den Land⸗ und Stadtlehrern —, da ja die Stadt der übrigen Bevölkerung keine Teue⸗ 0 rungszulage oder keine unmittelbare Abhilfe gegen die Folgen der Teuerung gewähren könne, es des⸗ wegen auch ungerechtfertigt ſei, den Beamten eine Zulage zu gewähren. Aus den Ausführungen von damals geht alſo ſchon hervor, daß dieſe Dinge in einem gewiſſen Zuſammenhange ſtehen. Wenn ich nun auf den Antrag auch nicht eingehen will, da er nicht zur Diskuſſion fieht, ſo möchte ich doch daran erinnern, daß entgegen dieſer Auffaſſung, die damals vom Herrn Bürgermeiſter vertreten wurde, meine Freunde der Meinung waren, daß die Stadtver⸗ waltung allerdings allen Anlaß hat, auch ernſthaft darüber nachzudenken und zu beraten, wie man Mittel und Wege finden kann, den Folgen der Teu⸗ erung in der übrigen Bevölkerung entgegenzutreten. Es wurde eine gemiſchte Deputation zur Beratung dieſer Frage eingeſetzt. Dieſe Deputation beſteht, ſie hat aber meines Wiſſens noch keine Sitzung gehabt. Ich weiß nicht, ob der Magiſtrat etwa erſt ein vollſtändiges Programm ausarbeiten und dieſer Deputation vorlegen will, oder ob aus irgend welchen anderen Gründen die Deputation bisher nicht zu⸗ ſammengerufen worden iſt. Meine Freunde möchten das dringende Erſuchen an den Magiſtrat richten, eine Sitzung dieſer Deputation recht bald zu veran⸗ laſſen; andernfalls würden wir auch mit ſelb⸗ ſtändigen Anträgen an das Plenum der Verſamm⸗ lung in der gedachten Richtung herantreten. Stadtv. Kaufmann: Meine Herren, nachdem Herr Kollege Frennd ſeinen Autrag genau dahin de⸗ klariert, daß er nur für eine einmalige Teuerungs⸗ zulage zurzeit ſtimmen wolle, (Stadtv. Freund: Zurzeit!) bitte ich Sie, doch dem Ausſchußantrage Ihre Zu⸗ ſtimmung zu geben. Wir haben im Ausſchuß lange über dieſe Frage debattiert, und wir ſind auf die Einſchaltung der Worte „auf Widerruf“ aus Gründen gekommen, die Ihnen der Herr Kollege Spiegel ja angeführt hat. Urſprünglich lautete mein Antrag dahin, dieſe Tenerungszulage ſo lange zu gewähren, bis eine Reviſion des Normaletats eintreten würde. Aus den angeführten Gründen haben wir davon Abſtand nehmen müſſen, um die Lehrer nicht in Ge⸗ fahr zu bringen, dieſer Beihilfe nicht teilhaftig zu werden. Andererſeits haben wir mit vollem Be⸗ wußtſein den Ausdruck „auf Widerruf“ in den Be⸗ ſchluß hineingebracht, weil wir damit feſtlegen wollten, daß es eines Gemeindebeſchluſſes bedarf, um dieſe Teuerungszulage außer Kraft zu ſetzen. Das war unſere Abficht. Da wir nicht in der Lage ſind, auf längere Zeit eine Erhöhung der Bezüge zu beſchließen, haben wir dieſe Faſſung gewählt. Es kann alſo nur mit Zuſtimmung der Stadtverordnetenverſammlung der Widerruf ausgeſprochen werden. Nun möchte ich mir noch einige Bemerkungen zu den Aueführungen des Herrn Kollegen Borchardt erlauben, der davon ſprach, daß wir beſtimmte Nor⸗ men geben ſollten, wie dieſe Tenerungszulage auszu⸗ geſtalten wäre. Darüber haben wir uns im Aue⸗ ſchuß des längeren unterhalten. Wir haben beſtimmte Prozentſätze für die Gehälter angenommen, ſind aber nach längeren Debatten bei dem Entgegenkommen des Magiſtrats uns dahin ſchlüſſig geworden, weil eine Einmütigkeit zurzeit unmöglich herbeizuführen war, es dem Magiſtrat zu überlaſſen, uns einen Vorſchlag zu machen. Ich meine, wir können nicht eyer eine Kritik an der Magiſtratsvorlage üben, bis wir ſie auch in der Hand haben. Sollten uns die Grundſätze, die der Magiſtrat in der Vorlage zum 4