241 Ausdruck bringen wird, nicht konwenieren, ſo ſind wir ja immer in der Lage, dann Abänderungsvorſchläge unſererſeits zu machen. Ich habe aber das Ver⸗ trauen zum Magiſtrat nach ſeinen Erklärungen im Ausſchuß, daß er mit warmem Herzen an die Löſung dieſer Frage gehen wird, und bin auch überzeugt, daß wir eine gute Vorlage bekommen werden. Ich will nur noch hinzufügen, daß wir mit Rückſicht darauf, daß der Magiſtrat vielleicht zur Ausart eitung der Vorlage jetzt nicht die nötige Zeit haben wird, die Faſſung gewählt haben: mit „rück⸗ wirkender Kraft vom 1. Oktober 1906 ab. Es könnte ſonſt die Auffaſſung beſtehen, wenn die Ver⸗ handlungen über die zu erwartende Vorlage erſt viel ſpäter beendet ſein würden, daß die Teuerungszulage von dieſem Moment an in Kraft treten ſollte. — Ich bitte Sie alſo, für die Faſſung des Ausſchuß⸗ antrages einzutreten. Zu meinem Bedauern hat der Herr Antragſteller der Reſolution, Herr Kollege Landsberger, ſich damit einverſtanden erklärt, dieſe heute nicht zu erörtern. Es erübrigt ſich deshalb, näher darauf einzugehen. Ich für meine Perſon hätte wohl im Zuſammenhang mit dieſer Frage der Teuerung die Behandlung einer Reſolution für möglich erachtet und hätte es heute um ſo lieber geſehen, damit die vierzehnlägige Friſt, die wir bis zur nächſten Verſammlung haben, nicht ungenützt verſtreicht. Wir müßten auch den Wunſch auf Einberufung des Deutſchen Städtetages ſo fruh wie möglich ausſprechen, da die Einberufung ſowieſo viel Zeit in Anſpruch nimmt. Ich halte es für eine Sache von größter Wichtigkeit, daß der Deutſche Städtetag wieder laut ſeine Stimme vernehmen läßt, weil wir gerade jetzt aus allen Himmelsrichtungen die Klage hören, daß die Unterernährung weiter Kreiſe der Bevölkerung die Folge der Fleiſchteuerung iſt. Je eher der Dentſche Städtetag mit Energie Stellung dazu nimmt und die Offnung der Grenze verlangt, im Sinne des Antrags, den wir voriges Jahres eingebracht hatten, um ſo eher, hoffe ich, wird auf dem Wege der Geſetzgebung eine Abänderung zu erreichen ſein. Vorſteher Roſenberg: Herr Stadtv. Kaufmann, wenn Sie den Wunſch haben, die Reſolution des Herrn Stadtw. Dr. Landsberger heute ſchon erörtert zu ſehen, ſo gibt Ihnen ja die Geſchäftsordnung die Mittel an die Hand. Jetzt hat das Wort Herr Stadtv. Dr. Stadthagen. Stadtu. Dr. Stadthagen: Meine Herren, auch meiner Anſicht nach brauchen wir auf die Darlegungen des Herrn Kollegen Borchardt betreffs der Art, wie die Teuerungszulagen abzuſtufen ſind, im allgemeinen jetzt nicht einzugehen. Aber ich möchte doch eine Außerung von ihm nicht unwiderſprochen laſſen, da⸗ mit nicht etwa die Anficht entſteht, daß wir darin einig ſind, dem Magiſtrat die Direktive geben zu wollen, die er angedenlet hat, nämlich, daß unter allen Umſtänden die größte Zulage bei dem Mindeſt⸗ gehalt gegeben werden müſſe. Ich möchte nur da⸗ rauf 4 machen, daß die Abſtufung der Ge⸗ hälter ja doch nicht nur in den ſozialen Unterſchieden, ſondern auch in dem ganzen Entwickelungsgang der Beamten begründet iſt. 3. B. ſteigt jemand aus der niederen Gehaltsſtufe, in die er in ganz jugend⸗ lichem Lebensalter hineingekommen iſt, ſpäter in die höheren empor, und a iſ es wohl am Platze, ſich u überlegen, ob er als junger Menſch bereits der Zunge ochertf die er ſpäter, wenn er verheiratet iſt, und ev. noch ſpäter, wenn er Kinder hat, ſehr wohl braucht. Alſo mit dieſer ſchematiſchen Darlegung können wir uns doch nicht ſo ohne weiteres einver⸗ ſtanden erklären. Ich habe aber auch meinerſeits das Vertrauen, daß der Magiſtrat an dieſe Fragen ſowohl mit Wohlwollen, wie aus ſeiner eingehenden Sachkenntnis heraus in richtiger Weiſe herantreten wird. Meine Herren, es iſt ja nun verſchiedentlich da⸗ gegen angekämpft worden, daß Herr Kollege Freund nur eine einmalige Zulage haben will. Wenn er nur eine einmalige Teuerungszulage haben wollte, wäre ich der erſte, der ſagen würde: das mache ich nicht mit. Aber er hat Ihnen ja auseinandergeſetzt, daß er dieſen Ausdruck nur gewiſſermaßen hinein⸗ bringen will, daß er vollkommen damit einverſtanden iſt, wenn der Magiſtrat dieſe einmalige Zulage in Raten, etwa in Vierteljahrsraten, geben wollte. Weiter iſt gegen den Autrag eingewendet worden, er würde uns nicht dieſelbe Möglichkeit des Vorgehens gewähren wie der Ausſchußantrag, wenn der Ma⸗ giſtrat nach einem Jahre etwa — es kommt ja darauf an, ob er die Jahresfriſt überhaupt innehielte — keine neue Vorlage machen würde. Meine Herren, ich weiß nicht, ob dieſe Gefahr, wenn Sie ſie wirk⸗ lich als vorhanden anſehen — ich muß ſagen, ich habe zum Magiſtrat nach ſeiner früheren Erklärung ein größeres Vertrauen —, durch den Ausſchuß⸗ antrag beſeitigt iſt. Das möchte i ſehr bezweifeln. Wenn Sie hier hineinſchreiben: „auf Widerruf“, dann heißt das doch immer noch nicht, daß unter allen Umſtänden die beiden Körperſchaften gefragt werden müſſen. Es kommt doch erſt auf den Wort⸗ laut der Vorlage an, die der Magiſtrat uns macht. Das wird alſo hierdurch nicht feſtgeſtellt. Wenn Sie weiter ſagen, Sie wollten vermeiden, daß die Re⸗ gierung ihre Zuſtimmung geben müßie, ſo muß ich demgegenüber erklären, daß mir das, wenn überhaupt, ſo auch bei dieſer Faſſung zuläſſig erſcheinen würde; denn ebenſo. wie die Regierung nach der Ausführung des Herrn Kollegen Spiegel ſagen könnte: ich ſehe eine Teuerungszulage bis zur nächſten Gehalts⸗ erhöhung als eine dauernde Gehaltserhöhung an —, ebenſo gut könnte ſie hier ſagen: ihr wollt ja nach eurer eigenen Erklärung dieſe Teuerungszulage auf Widerruf bis zur nächſten allgemeinen Gehalts⸗ erhöhung gelten laſſen — Alſo das kann ſo und auch ſo ausgelegt werden. Darum kommen Sie durch den Zuſutz „auf Widerruf“ nicht herum. Wir bekommen eine viel größere Sicherheit, wenn wir hier die Worte „einmalige Teuerungszulage“ in dem Sinne, wie es Herr Kollege Freund ausgeführt hat, hineinſetzen. Ich möchte Ihnen daher doch zu be⸗ denken geben, ob Sie nicht gerade aus den Gründen, die Sie für Ihren Antrag angeführt haben, ſich dieſer Auffaſſung anſchließen wollen. Stadtv. Kaufmann (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, ich bitte Sie, zu beſchließen, für den Antrag Dr. Landsberger die Dringlichkeit anzuerkennen. Vorſteher Roſenberg: Der Antrag auf Dringlich⸗ keit iſt nur zuzulaſſen, wenn zehn Herren ihn unter⸗ ſtützen. Ich ſtelle die Unterſtützungefrage. — Es ſind mehr als zehn Herren. — Dann eröffne ich die Dis⸗ kuſſion über den Antrag, die Reſolution des Herrn Stadtv. Dr. Landsberger als dringlich zu behandeln. Oberbürgermeiſter Schuſtehrns: Meine Herren, ich habe ſoeben, nachdem ich gehört hatte, daß Herr Stadtv. Landsberger ſeinen Antrag bis zur nächſten