Sitzung vertagen will, mit ihm Rückſprache genommen und die Bedenken vorgetragen, die ich gegen ſeinen Antrag in ſachlicher und, wie ich wohl auch ſagen muß, in formeller Beziehung habe, und ich habe zu meiner Freude auch bei ihm Entgegenkommen ge⸗ funden. Wenn der Antrag nun heute doch diskutiert werden ſoll, halte ich mich für verpflichtet, die Be⸗ denken auch hier vor der Verſammlung auszuſprechen. Meine Herren, der Antrag des Herrn Stadtv. Dr. Landsberger geht dahin, es ſoll beim Vorſtand des Städtetages deſſen Einberufung beantragt werden. Zu welchem Zwecke? — „Um zu erwägen, mit welchen offentlichen Maßnahmen ſich der Lebensmittel⸗ teuerung, durch welche die Geſamtbevölkerung mit ſchwerer Unterernährung bedroht wird, begegnen laſſe.“ Das iſt mir zu allgemein; ich weiß nicht, was der Städtetag mit einem ſolchen Antrag machen ſoll. Der Städtetag findet nur an einem Tage ſtatt. Es wird ein Referent aus Süddeutſchland, ein anderer aus Norddeutſchland ernannt, und wenn dieſe geſprochen haben, dann prallen die verſchiedenen Anſichten auf einander; es wird 5, 6 Stunden beraten, und dann wird der Städtetag geſchloſſen. Eine ſolche Erwäaung anzuſtellen, wie es der Antrag Landsberger will, iſt der große Apparat des Städtetages garnicht imſtande, das muß ein kleiner interner Ausſchuß erſt vorbe⸗ reiten. Ich fürchte, wenn ich an den Vorſtand des Städtetages mit einem ſolchen Antrage der Stadt Charlottenburg komme, wird man mir ſagen: macht doch erſt poſitive Vorſchläge, wir können doch nicht den Städtetag berufen, um ganz allgemein ohne irgend eine Unterlage zu erwägen, welche öffentlichen Maß⸗ nahmen zu ergreifen ſind. Ein ſolcher Antrag dietet keine Handhabe, wo man angreifen kann. Im An⸗ trage ſelbſt iſt nichts Pofttives enthalten; das einzig Poſttive iſt von Herrn Dr. Landsberger in ſeinen Aus⸗ führungen vorgebracht worden. Darin hat er von einer Offnung der Grenzen geſprochen — das iſt ſein Vorſchlaa. Aber ob das ein Vorſchlag iſt, der Erfolg haben wird, wiſſen wir nicht. Es wird z. B. von vielen Leuten, die durchaus objektiv denken, behauptet, daß jenſeits der Grenze, im Oſten wenigſtens, ebenſo wenig Vieh vorhanden iſt wie bei uns. Alſo wenn das der Fall wäre, würde auch dieſer poſitive Vor⸗ ſchlag nichts nützen. Ich bin der Anſicht, meine Herren, daß eine ſolche Sache genauer ſtudiert werden ſoll. Sie iſt ja von der Staatsregierung ſtudiert worden; aber darin ſtimme ich mit Herrn Dr. Landsberger überein, daß es ſich empfehlen wird, auch unſererſeits die Frage zu erörtern. Nun, meine Herren, hat ja der Dentſche Städtetag auf ſeiner letzten Tagung eine Zentralſtelle eingerichiet, die hier in Berlin ihren Sitz hat, und die zum Studium ſolcher Fragen berufen iſt. Wenn z. B. Herr Dr. Landsberger — das iſt ein Vor⸗ ſchlag, der mir im Augenblick einfiel, als ich mit Herrn Dr. Landsberger ſprach — ſeinen Antrag dahin faſſen würde, daß der Vorſtand erſucht wird, dieſe Zentralſtelle zu beauftragen, unter Zuziehung von Nationalökonomen, von Bürgern der verſchiedenſten Städte, von Leuten, die an der Grenze wohnen, kurz, von ſolchen Perſonen, die die Dinge in der Tat be⸗ urteilen können, eine Enquste zu veranſtalten, und wenn man auf Grund eines ſehr ſorgfältig ausge⸗ arbeiteten und geſiebten Materials zu beſtimmten Vorſchlägen kommt, dann kann der Städtetag nachher zuſammenberufen werden und etwas machen. Mit einem ſolchen Antrage wäre etwas zu erreichen, nicht aber mit dem erſten Antrage. Herr Dr. Landsberger, dem dieſe Bedenken, die ich vortrug, einzuleuchten gegen den Antrag Freund ſtimmen: ſchienen, hat dann auch geſagt, er würde ſeinen An⸗ trag daraufhin noch emmal revidieren; es erſchiene ihm in der Tat beſſer, dem Vorſchlage des Herrn Vorſtehers zu folgen und die Sache auf 14 Tage zu vertagen, damit der Antrag auch wirklich ſo gefaßt werden kann, daß er Erfolg hat. In den 14 Tagen könnten wir z. B. auch mit dem Vertreter der Zen⸗ tralſtelle in Verbindung treten. Ich möchte alſo meinen, daß der Antrag, wie er bisher vorliegt, praktiſch nicht traitabel iſt. und ich ſtelle anheim. ihn erſt in der nächſten Sitzung in abgeänderter Form einzubringen. Vorſteher Roſenberg: Die Dringlichteit ſelbſt iſt noch nicht beſchloſſen. Nun hat der Herr Ober⸗ bürgermeiſter bereits zur Sache geſprochen. (Oberbürgermeiſter Schuſtehrus; Ah, pardon!) Nach § 17 unſerer Geſchäftsordnung dürfen ſelb⸗ ſtändige Anträge von Mitgliedern, welche nicht vor der Sitzung zur Kenntnis der Verfammlung gebracht ſind, in der Sitzung, in welcher ſie eingebracht find, nur dann zur Beratung gelangen, wenn hiergegen von keinem Mitgliede oder dem Magiſtrat Einſpruch er⸗ hoben wird. Herr Oberbürgermeiſter, darf ich viel⸗ leicht Ihre Erklärung als einen Einſpruch auffaſſen? (Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Nein!) Dann bitte ich diejenigen Herren, welche für die Dringlichteit des Antrages des Herrn Stadtu. Landsberger ſind, die Hand zu erheben. (Geſchieht.) Das iſt die Mehrheit. — Ich darf wohl um den Deen bitten. Der Antrag ſelbſt ſteht jetzt mit zur ebatte. Stadtv. Hirſch: Meine Herren, auf den Antrag Dr. Landsberger habe ich nicht nötig einzugehen; ich kann erklären, daß meine Freunde dem Antrage zuſtimmen werden. Ich wollte nur einige Worte auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Stadthagen erwidern. Herr Kollege Stadthagen meinte, wenn Herr Dr. Freund nur eine einmalige Teuerungszulage haben wollte, ſo wäre er der erſte, der ſagen würde: das mache ich nicht mit. Ja, meine Herren, wenn das der Fall iſt, dann muß Herr Kollege Stadthagen denn ſowohl der Antrag ſelbſt, wie er jetzt vorliegt ich erkläre aus⸗ drücklich, daß der Wortlaut des jetzigen Antrages nicht genan mit dem Wortlaut übereinſtimmt, wie ihn Herr Kollege Freund vorhin vorgetragen hat⸗ wie auch die Begründung, die ihm der Antragſteller gegeben hat, laſſen garkeinen Zweifel darüber, daß die An⸗ tragſteller ſich vorläufig mit einer einmaligen Teu⸗ erungszulage begnügen wollen. Der Unterſchied zwiſchen dem Antrage des Ausſchuſſes und dem An⸗ trage Freund iſt der, daß nach dem Ausſchußantrage die Teuerungszulage ſolange gewährt werden ſoll, bis ſie durch Gemeindebeſchluß wieder an gehoben wird, während bei Annahme des Antrages reund es ſtets eines neuen Gemeindebeſchluſſes bedürfte, um den Be⸗ amten wiederum eine Teuerungszulage zuzuwenden. Nun ſagt Herr Kollege Stadthagen weiter: wenn die Worte „auf Widerruf“ ſtehen bleiben, ſo könnte das auch ſo aufgefaßt werden, daß der Magiſtrat jeden Angenblick ſagen kann: wir gewähren von jetzt ab die Teuerungszulage nicht mehr. Nein, meine Herren, das iſt nicht der Fall. Es handelt ſich um einen Gemeindebeſchluß, und ein ſolcher kann nicht einſeitig von einer Körperſchaft wieder aufge⸗ hoben werden. Wenn der Magiſtrat glaubt, daß