—— 280 — vorgeſchriebene Zeit von 7 Uhr noch nicht erreicht iſt. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Bericht des Petitionsansſchuſſes über Petitionen. Druckſache Nr. 418. 1. Petition des ehemaligen Hauswarts Hempel, hier, betr. Verſorgungsan⸗ ſprüche. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, wir haben uns mit dem Petenten, dem früheren Hauswart Hempel, ſchon einmal, im Sommer vorigen Jahres, beſchäftigt. Damals hatte der Petent beantragt, daß er in einer gleichen Stellung wie früher als Hauswart ſeitens des Magiſtrats beſchäf⸗ tigt werden möchte, während ihm der Magiſtrat nur eine Hilfsbotenſtelle angeboten hatte, die er ſeiner⸗ ſeits ausſchlug. Wir haben uns damals auf den Standpunkt geſtellt, daß wir ihm noch einmal die Möglichkeit geben wollten, die Stellung als Hilfs⸗ bote anzutreten. Er hatte es ſich mittlerweile auch überlegt, daß er ev. mit einer derartigen Stellung zufrieden ſein würde. Wir haben den Magiſtrat erſucht, dieſen Weg zu beſchreiten, und es iſt auch ſo verfahren worden: der Magiſtrat hat Ende Sep⸗ tember den Hempel einberufen, allerdings nur auf 9 oder 10 Tage. Herr Hempel hat dann im Februar dieſes Jahres, als er nicht weiter einberufen wurde — aus welchen Gründen, hat ſich im Ausſchuſſe nicht feſtſtellen laſſen — eine Petition an die Stadt⸗ verordneten gerichtet, worin er betont, er hätte ſich ein Augenleiden im Dienſte der Stadt zugezogen, und er bäte die Stadtverordnetenverſammlung, feſt⸗ zuſtellen, ob dieſe Beſchädigung im Dienſte der Stadt entſtanden ſei oder nicht. Nun liegt die Frage ſeiner Augenbeſchädigung ganz klar. Die Atteſte der Arzte beweiſen, daß bereits im Jahre 1900 von der An⸗ ſtellung des Hempel als Bureaugehilfe abgeſehen werden mußte, weil er ein dauerndes Augenleiden hatte. Die Dienſtbeſchädigung, auf die Hempel hinweiſt, ſoll erſt nach dem Jahre 1900 durch eine Stichflamme bei Gelegenheit der Heizung eines Ofens entſtanden ſein. Es kann unmöglich ſein Augen⸗ leiden durch dieſen einen Fall hervorgerufen ſein, da bereits im Jahre 1900 das Leiden Veranlaſſung gegeben hat, von ſeiner Anſtellung als Beamter ab⸗ zuſehen. Unter dieſen Umſtänden empfiehlt Ihnen der Ausſchuß, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen, da wir es ablehnen müſſen, in dieſem Falle in irgendeiner Weiſe Verſorgungs⸗ oder Ent⸗ ſchädigungsanſprüche anzuerkennen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung geht, entſprechend dem Antrage des Ausſchuſſes, über die Petition 1 zur Tagesordnung über.) Vorſteher Roſenberg: II. Petition des Haus⸗ und Grund beſitzer⸗ vereins der füdlichen und weſtlichen Stadtteile Charlottenburgs von 1903 betr. Kaiſer Friedrich⸗Straße. Berichterſtatter Stadtv. Klick: Meine Herren, die vom Haus⸗ und Grundbeſitzerverein von 1903 eingegangene Petition wünſcht eine Regelung der Verkehrsverhältniſſe in der Kaiſer Friedrich⸗Straße. Die Petenten glauben, daß der Wert ihrer Grund⸗ ſtücke herabgeſett wird, wenn dort der geplante Reit⸗ weg ſüdlich der Bismarckſtraße angelegt wird. Ferner glauben ſie, daß es dadurch unmöglich wird, die Kaiſer Friedrich⸗Straße mit Straßenbahngleiſen zu verſehen, um ſpäter eine Verbindung des Südens mit dem Norden Charlottenburgs herzuſtellen. Wir ſind nicht der Anſicht, daß dieſe Befürchtungen ein⸗ treten werden; wir glauben, das Gegenteil wird der Fall ſein; denn die Grundſtücke der Gegend haben durch den inzwiſchen fertiggeſtellten Durchbruch der Kaiſer Friedrich⸗Straße nach dem Luiſenplatz und der Berlinerſtraße, teilweiſe ja auch durch die Ver⸗ breiterung der Bismarckſtraße bedeutend an Wert gewonnen. Ferner regen die Petenten an, daß beim Neubau des Bahnhofs Charlottenburg eine Durchlegung der Kaiſer Friedrich⸗Straße durch den Bahnkörper zur Verbindung mit der projektierten Dahlmannſtraße ins Auge gefaßt werde. Da auch hier ſeitens des Magiſtrats Verhandlungen mit der Eiſenbahndirektion ſchweben, die zurzeit wohl noch nicht abgeſchloſſen ſind, auch betr. der Durchlegung der Windſcheid⸗ ſtraße Anregungen an die Eiſenbahndirektion gegeben worden ſind, ſo beantrage ich namens des Ausſchuſſes, ev. dieſe letztere Bitte der Petenten zu unterſtützen und die Petition dem Magiſtrat als Material zu überweiſen. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, im Ausſchuß iſt eine Angelegenheit zur Sprache ge⸗ kommen, über die ſich die Anwohner etwas Sorge machen. Es handelt ſich darum, daß die Anwohner befürchten, durch die Anlegung des Reitweges in der vorgeſehenen Breite könnte es vielleicht unmöglich gemacht werden, ſpäter eine Straßenbahn mit Doppel⸗ gleiſen durchzuführen. Ich möchte hier ausdrücklich feſtſtellen, daß dieſe Sorge nach den Erklärungen des Herrn Magiſtratsvertreters nicht berechtigt iſt, daß es vielmehr nach dieſen Erklärungen jederzeit ſein wird, eine doppelgleiſige Bahn anzu⸗ egen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt, entſprechend dem Antrage des Peti⸗ tionsausſchuſſes, die Petition 1I dem Magiſtrat als Material zu überweiſen.) Vorſteher Roſenberg: III. Petition des Bauunternehmers Wangen⸗ heim, Schöneberg, betr. Grundſtücks⸗ erwerb. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Penzig: Meine Herren, der Petent beſchwert ſich über eine Antwort, die ihm vom Magiſtrat erteilt worden ſei. Er hatte nämlich betreffs eines Hauſes angefragt, das ihm früher gehört hat, dann ſubhaſtiert worden iſt, und das die Stadt von der Immobilienverkehrsbank in Berlin ſchließlich gekauft hat. Er wünſchte nun vom Ma⸗ giſtrat den letzten Preis zu wiſſen. Der Magiſtrat hat ihm geantwortet, es ſei nicht üblich, ohne Zu⸗ ſtimmung des Kontrahenten derartige Auskünfte zu geben. Der Petent hat ſich damit nicht beruhigt, ſondern an die Stadtverordnetenverſammlung gewandt und gewiſſermaßen Beſchwerde darüber geführt. Es liegt nach meinem Erachten kein Grund vor, das Borgehen des Magiſtrats in dieſer Angelegenheit irgendwie zu tadeln. Ich ſehe nicht ein, daß über⸗ haupt irgendjemand Veranlaſſung hat, den Kaufpreis einem Dritten, der dabei nicht unmittelbar beteiligt iſt, anzugeben Auch die Beſchwerde über die Form der Antwort iſt nach meiner Kenntnis vollſtändig