—— 281 — unbegründet. Der Ausſchuß empfiehlt Ihnen Über⸗ gang zur Tagesordnung. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung geht, entſprechend dem Antrage des Petitions⸗ Ae ü über die Petition III zur Tagesordnung über. Vorſteher Roſenberg: V. Petition des Kanzleidiätars Brechmann, 1011 betr. Erlaß von Gemeinde⸗Ein⸗ ommenſteuer. Berichterſtatter Stadtv. Dr. de Gruyter: Meine Herren, der Kanzleidiätar Brechmann iſt für das Steuerjahr 1906 nach ſeinem Geſammteinkommen zur Gemeindeſteuer veranlagt worden und hat erſt nach Ablauf der Einſpruchsfriſt die Beamteneigen⸗ ſchaft geltend gemacht. Er bittet um Niederſchlagung der zudiel veranlagten Steuer. Der Magiſtrat hat den Einſpruch wegen Friſtverſäumnis abgewieſen. Der Ausſchuß empfiehlt Ihnen Übergang zur Tages⸗ ordnung. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung geht, entſprechend dem Antrage des Petitions⸗ bet) über die Petition v zur Tagesordnung über. Vorſteher Roſenberg: IV. Petition der Arbeiter Schimkat und Gen., hier, betr. Gasanſtaltsarbeiter. Anſtelle des verhinderten Herrn Dr. Crüger iſt Herr Dr. Penzig Berichterſtatter. Berichterſtatter Stadtvu. Dr. Penzig: Meine Herren, die Arbeiter Schimkat und Genoſſen von der Gasanſtalt haben in einer Verſammlung folgende Reſolution gefaßt: Die heute, am 21. Juni, im Volkshaus, Roſinenſtraße, verſammelten ſtädtiſchen Gas⸗ arbeiter erblicken in der Entlaſſung des Kolle⸗ gen Schmidt eine Maßregelung. Nach Anficht der Verſammelten iſt auch die Beſtrafung des Kollegen Siebert auf ſeine Organiſations⸗ zugehörigkeit zurückzuführen. Deshalb appel⸗ lieren die ſtädtiſchen Gasarbeiter an den Magiſtrat und die Herren Stadtverordneten, damit ſie eine ſtrenge Unterſuchung der an⸗ geführten Fälle anordnen mögen. Ferner erhoffen ſie von den beiden Kollegien, daß die Beamten angewieſen werden, das den Arbeitern geſetzlich gewährleiſtete Koalitionsrecht zu reſpek⸗ tieren. Die Angelegenheit iſt im Petitionsausſchuß ausführlich behandelt worden, und zwar ſind die genannten Fälle und, ſoviel ich mich erinnere, auch noch ein nicht genannter dritter Fall zur Sprache gekommen. Die Ausführungen und die Aufklärungen, die uns vom Magiſtratstiſche gegeben worden ſind, haben den Ausſchuß in ſeiner großen Mehrheit zu der vollkommenen Überzeugung gebracht, daß von einer Maßregelung oder einer Verletzung des Koalitionsrechtes ganz und gar nicht die Rede ſein kann, vielmehr ſind die Gründe für die Entlaſſung der Betreffenden in perſönlichen Verhältniſſen zu ſei. Da alſo die Petition ſich ausdrücklich darauf teift, daß das Koalitionsrecht der Arbeiter anerkannt werden ſollte, und uns zum Schutze dafür anrief, ſo hatten wir keinerlei Veranlaſſung, in dieſer Be⸗ ziehung irgendwie eine von der des Magiſtrats ab⸗ weichende Meinung zu äußern. Der Ausſchuß empfiehlt Ihnen mit 5 gegen 2 Stimmen, mit Rückſicht darauf, daß das Vorliegen irgendeiner Verletzung des Koalitionsrechts nicht erwieſen worden iſt, bergang zur Tagesordnung. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, als Mitglied der Deputation für die Gaswerke gehöre ich ja ebenfalls der Verwaltung der Gaswerke an, und in dieſer Eigenſchaft kann ich in der Tat ver⸗ ſichern, daß zum mindeſten bei der Leitung der Gas⸗ werke und in der Deputation nicht die allergeringſte Neigung beſteht, das Koalitionsrecht der Arbeiter in irgendeiner Weiſe anzutaſten und die Arbeiter etwa deswegen zu maßregeln, weil ſie der Organiſation der ſtädtiſchen Arbeiter angehören. Freilich iſt es eine andere Frage, ob nicht trotzdem ſchikanöſe Maß⸗ regeln gegen Arbeiter wegen ihrer Organiſations⸗ zugehörigkeit vorkommen. Das iſt eine Frage, welche die Leitung und die Verwaltung nicht immer ent⸗ ſcheiden können. Es würde ſich in ſolchen Fällen um HÜbergriffe untergeordneter Beamten handeln, und wenn ſolche Ubergriffe vorkommen, dann — das muß ohne weiteres ausgeſprochen werden — ſind zu einem ſehr großen Teile daran die Arbeiter ſelbſt ſchuld, deswegen einfach, weil ſie nur ſehr vereinzelt der Organiſation angehören, ſodaß dieſe einzelnen Arbeiter auch den Vorarbeitern und den unter⸗ geordneten Beamten bekannt ſind. Sobald die Arbeiter in ihrer großen Mehrzahl ſich der Organi⸗ ſation anſchließen, fallen derartige Schikanen ganz von ſelbſt fort, weil dann auch jedem untergeordneten Beamten es einfach als ſelbſtverſtändlich erſcheint, daß ein Arbeiter der Organiſation angehört. Bei der Leitung und Verwaltung iſt jedenfalls, ſoweit mir bekannt, irgend ein Beſtreben, die Arbeiter wegen der Organiſationszugehörigkeit zu ſchikanieren, nicht hervorgetreten. Was nun die hier verhandelten Fälle betrifft, ſo war ich ſeinerzeit in der Verſammlung, in der dieſe Fälle vorgetragen wurden, auch zugegen, und ich muß geſtehen, daß bei der Häufung der Fälle, wie ſie vorgetragen wurden, zunächſt wohl der Verdacht auf ſchikanöſe Behandlung entſtehen konnte. Wenn man ſich dann aber die Fälle im einzelnen anſah, mußte man doch zugeſtehen, daß in keinem einzigen Falle ein ſolches Vorgehen gerade wegen der Organiſationszugehörigkeit erwieſen iſt. Freilich wird man nicht in allen Fällen mit dem Verhalten der Gasdirektion einverſtanden ſein können. Wenn z. B. ein Arbeiter nach mehrjähriger Tätigkeit mit der Begündung entlaſſen wird, daß das wegen ſeiner Krankheit geſchieht, die er, wie er behauptet, ſich im ſtädtiſchen Dienſt durch die Arbeiten für die Gas⸗ anſtalt zugezogen hat, dann, muß man wohl ſagen, iſt das ein Vorgehen, an dem man ſehr wohl Kritik üben muß, ohne daß man doch ſagen kann, dieſes Vorgehen hänge mit der Organiſationszugehörigkeit zuſammen. Auch in einem anderen Falle, in dem mir durch die Freundlichkeit des Herrn Dezernenten die Akten zugänglich wurden, kann ich ebenfalls nicht das Vorgehen der Direktion billigen, weil ich glaube, die Direktion hat da über ihre Befugniſſe hinaus eine Strafe in einer Angelegenheit ausgeſprochen, die als dienſtliche meines Erachtens nicht zu be⸗ handeln war. Aber auch in dieſem Falle handelt es ſich, ſoweit ich die Sachlage beurteilen kann, nicht um ein Vorgehen wegen der Organiſationszugehörig⸗