von dem Vertrage zurückzutreten. Das mag wohl auch die Veranlaſſung geweſen ſein — ich bin wegen der Länge der Zeit nicht mehr in der Lage, es als ſicher hinzuſtellen —, daß der Ausſchuß dieſen An⸗ trag abgelehnt hat. Ich ſelbſt würde für meine Perſon, wenn ich das hier bemerken darf, dieſen Antrag gern unterſchreiben, weil er nach meinem Dafürhalten auch dasjenige zum Ausdruck bringt, was der Magiſtrat in den Grundſätzen der Vor⸗ lage ſelbſt zu ſagen für nötig befunden hat. Der zweite Antrag, der im Ausſchuß vorgebracht wurde, betraf den Abſchnitt III; er wollte dem Punkt e der Nr. 1 folgende Faſſung geben: wenn ein genügender Anlaß zu der Annahme vorliegt, daß der betreffende Bewerber die in dem Gewerbe zwiſchen Arbeitgeber und Arbeit⸗ nehmer vereinbarten Arbeitsbedingungen nicht erfüllt. Meine Herren, ich weiß nicht mehr, wie das Stimmenverhältnis im Ausſchuß bei dieſem Punkte geweſen iſt. Groß wird die Majorität bei der Ab⸗ jehnung nicht geweſen ſein. Das Protokoll ergibt darüber nichts. Der Magiſtrat hat ja in ſeiner Vorlage dieſe Frage auch implicite behandelt, das iſt zweifellos richtig. Er hat geſagt: es liegt ein Intereſſe vor, dafür zu ſorgen, daß die Arbeiter von dem Arbeitgeber nicht ausgebeutet werden — nicht mit dieſen Worten, aber ſo ähnlich. Er hat zu er⸗ kennen gegeben, daß er in ſeinem Herzen damit ein⸗ verſtanden iſt und es ſehr freudig begrüßt, wenn ein Arbeitgeber einer Tarifkommiſſion angehört. Dieſe Vereinbarungen auf paritätiſcher Grundlage zwiſchen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ſchimmern wenigſtens anſcheinend aus der Vorlage heraus. Jedoch kann ich zugeben, daß es zweckmäßig ſein würde, wenn man die Beſtimmung ſo, wie ſie hier beantragt worden iſt, ausdrücklich in die Vorlage aufnähme. Im Ausſchuß iſt ſie abgelehnt worden. Endlich, meine Herren, iſt noch ein dritter Vor⸗ ſchlag gemacht worden in Erweiterung der Beſtimmung, welche jetzt ſchon gilt, daß an Deputationsmitglieder keine Arbeiten vergeben werden ſollen: An Mitglieder der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung, des Magiſtrats und der Verwaltungs⸗ deputationen dürfen Arbeiten und Lieferungen für die Stadt nicht übertragen werden. Meine Herren, in der Verhandlung hier im Hauſe und auch im Ausſchuß iſt man bei Beratung dieſer Frage ſehr aneinander geraten. Daß Mit⸗ glieder der Verwaltungsdeputationen nicht bei Ver⸗ gebung von Arbeiten beteiligt werden ſollen, iſt eigen⸗ lich ſelbſtverſtändlich; denn ſolche Mitglieder gelten als Beamte im Sinne der Städteordnung; ſie würden ſich alſo mehr oder weniger dem Verdacht ausſetzen, daß ſie dabei nicht redlich verfahren ſind. Dagegen kann es doch ſehr zweifelhaft ſein, ob es zuläſſig iſt, die Grenze ſo weit zu ziehen, wie es hier vorgeſchlagen wird. Da ich referiere, kann ich ja darauf hinweiſen, daß ich in den Verhandlungen vom Jahre 1904 ſelbſt mit einer gewiſſen Entſchiedenheit die Meinung vertreten habe, daß ſich die Beſtimmung auch auf Stadtverordnete und Magiſtratsmitglieder beziehen müſſe, und wenn ich meinem Herzen folgen wollte, würde ich ganz dafür ſein. Es ſind aber im Aus⸗ ſchuß eine Reihe ſo ſchwer wiegender Erwägungen vorgebracht worden, daß ſich die Mehrheit des Aus⸗ ſchuſſes dazu entſchloſſen hat, von dieſer Beſtimmung abzuſehen. Meine Herren, wenn man ſich bloß vor⸗ ſtellt, wie weit das greifen kann ſchon bei Mitgliedern von Verwaltungsdeputationen! Wenn man die 287 Sache de iure prüfen will, kann man zu den merk⸗ würdigſten Konſequenzen kommen. Was iſt über⸗ haupt eine Beteiligung? Muß ſie eine direkte oder indirekte ſein? Iſt eine Beteiligung an Aktiengeſell⸗ ſchaften als Vorſtandsmitglied oder Aufſichtsrat oder nur als Aktionär ſchon hinreichend? Der Zweifels⸗ fragen drängen ſich unzählige auf, die zu erwähnen mich zu weit führen würde. Der Ausſchuß hat den Antrag abgelehnt, und ich glaube, mit Rückſicht auf die weiteren Vorſchläge des Ausſchuſſes wird es ſich heute nicht empfehlen, dieſe Frage noch einmal von Grund aus zu behandeln. Natürlich hat ſich der Ausſchuß ſowohl in den früheren Sitzungen wie in ſeiner letzten am 23. Oktober auch ſehr eingehend mit den Petitionen befaßt. Es iſt eine Reihe ſehr ſachlich und ſchön begründeter Petitionen eingegangen, namentlich eine Petition von der Malerinnung und eine Petition, überſchrieben „Tarifverträge im Steinſetzergewerbe“. Dieſe Petition iſt vorzüglich begründet und tenoriert in dem Antrage: Die Unterzeichneten erſuchen, bei Vergebung von Straßenbau⸗ (Steinſetzer⸗, Pflaſter⸗) Arbeiten nur ſolche Firmen berückſichtigen zu wollen, welche den Nachweis führen können, daß ſie ſich mit der Organiſation der in Betracht kommen⸗ den Arbeiterſchaft oder der gewählten Ver⸗ tretung derſelben über die Lohn⸗ und Arbeits⸗ verhälmiſſe vertraglich geeinigt haben, bezw. erſuchen wir, eine diesbezügliche Beſtimmung in die Lieferungs⸗ (Ausführungs⸗) Verträge mit den Unternehmern ſolcher Arbeiten einzufügen. Meine Herren, dieſer Antrag erledigt ſich ja bereits durch dasjenige, was ich geſagt habe. Die Petition bezweckt ebenſo wie auch die anderen Petitionen, den Magiſtrat dafür warm zu machen, daß er bei der Vergebung von Arbeiten immer nur an ſolche Perſonen herantritt, bei denen von einer Ausbeutung der Notlage niemals die Rede ſein kann. Der Ausſchuß war im Begriff, die Sache noch einmal aufzurollen. Bedauerlicherweiſe waren wir wiederholt verhindert, unſere Beratungen fortzuſetzen; eine Sitzung des Ausſchuſſes mußte unſeres leider verſtorbenen Kollegen Marcus wegen, der ſich der Angelegenheit mit großer Wärme angenommen hatte, ausfallen. In der letzten Sitzung waren wir zweifel⸗ haft, wie die Sache weiter zu behandeln ſei. Von einem Mitgliede war vorgeſchlagen worden, noch ein⸗ mal eine zweite Leſung vorzunehmen, ſchon mit Rückſicht auf die neu eingetretenen Mitglieder der Verſammlung und ſodann darauf, daß man von uns nicht verlangen könnte, dieſelben Dinge heute nach Ablauf von 2 Jahren zu reproduzieren. Es wurde aber von anderer Seite ein Vorſchlag gemacht, den ich für noch glücklicher halte, und der dahin geht, mit Rückſicht auf das Material, das von uns und dem Magiſtrat verarbeitet worden iſt, die Sache zu⸗ nächſt einmal ſo gehen zu laſſen, wie ſie geht, und ſie jetzt auf ſich beruhen zu laſſen, jedoch den Vor⸗ behalt daran zu knüpfen, daß der Magiſtrat uns im Jahre 1908 darüber Bericht erſtattet, wie ſich die Grundſätze bisher bewährt haben, und ob es not⸗ wendig ſei, in der einen oder anderen Frage eine abändernde Beſchlußfaſſung vorzunehmen. Ich glaube, meine Herren, wir würden uns dem, wenn ich nicht irre, einſtimmig gefaßten Beſchluße unterwerfen können, weil wir abſolut nichts dabei riskieren und doch anerkennen müſſen, daß die bis jetzt auf dieſem Gebiete 17 . Wegeſtrecke eine ſo beträchtliche iſt, daß die Vorlage ſelbſt ſo viele Riegel, 3. B. einer etwaigen Ausbeutung durch Preisdrücker, vor⸗