ſtädtiſchen Deputation oder Kommiſſion dürfen in Angelegenheiten, welche zum Geſchäftskreiſe dieſer Deputation oder Kommiſſion gehören, mit der Stadt in keine laufende geſchäftliche Verbindung treten. Wollen ſie das, ſo haben ſie vorher aus der Depu⸗ tation oder Kommiſſion auszuſcheiden. Meine Herren, das ſcheint mir ein richtiger Standpunkt zu ſein. Wir haben ja gar nichts dagegen, daß ein Mitglied des Magiſtrats oder der Stadtverordncten⸗ verſammlung auch Arbeiten für die Stadt übernimmt Aber er ſoll dann auch die Konſequenzen ziehen und mit dem Augenblick ſein Amt niederlegen. Es geht nicht, daß jemand, der einer Deputation angehört, oder der Mitglied der Stadtverordnetenverſammlung oder des Magiſtrats iſt, für die Stadt irgend welche Arbeiten übernimmt. Wir wollen, daß die Stadt⸗ gemeinde den Unternehmern, mit denen ſie eine ge⸗ ſchäftliche Verbindung eingeht, vollkommen unparteiiſch gegenübertritt, aber das iſt nicht möglich, ſobald irgend welche Beziehungen zwiſchen dem Unternehmer und der Stadtgemeinde beſtehen. Die Stadt Frankfurt a. M. hat auch durch Gemeindebeſchluß vom November 1903 beſtimmt, daß Stadtverordnete, Magiſtratsmitglieder und Amtsdeputierte, letztere für ihren Amtebereich, von Arbeiten und Lieferungen für die Stadtgemeinde ausgeſchloſſen werden. Aus⸗ nahmen kann der Magiſtrat zulaſſen, ſofern ihm dies im ſtädtiſchen Intereſſe gelegen erſcheint. Es ſind noch eine ganze Reihe von Stadtgemeinden, die ähnliche Beſchlüſſe gefaßt haben. Ich will Sie aber nicht ermüden und will von ihrer Aufzählung Ab⸗ ſtand nehmen. Meine Herren, ich möchte nun beantragen, daß wir die Vorlage noch einmal an den Ausſchuß zu⸗ rückverweiſen. Der Ausſchuß hat allen Grund, ſich ſehr eingehend noch einmal mit der Frage des Sub⸗ miſſionsweſens zu beſchäftigen, und zwar eingehender, als das bisher geſchehen iſt, er muß die von den verſchiedenſten Seiten, nicht allein von uns, ſondern auch von dem Führer der Fraktion Alt⸗Charlotten⸗ burg gegebenen Anregungen prüfen. Sollten Sie aber das nicht wollen, ſollten Sie heute zu einem definitiven Beſchluſſe kommen wollen, dann beantrage ich, entſprechend meinen Ausführungen, folgendes: 1. Stadtverordnete, Magiſtratsmitglieder und Bürgerdeputierte, letztere für ihren Amtsbereich, ſind von Arbeiten und Lieferungen für die Stadtgemeinde ausgeſchloſſen. 2. Die Erteilung eines Auftrages iſt davon ab⸗ hängig zu machen, daß der betreffende Be⸗ werber die in dem Gewerbe zwiſchen Arbeit⸗ geber⸗ und Arbeitnehmer⸗Organiſation verein⸗ barten Arbeitsbedingungen erfüllt oder in Er⸗ mangelung ſolcher die in dem Gewerbe üblichen Löhne zahlt und ſonſtige in dem Gewerbe übliche Arbeitsbedingungen innehält. Und als Zuſatz hierzu für die ungelernten Arbeiter, die ja eines ganz beſonderen Schutzes bedürfen, weil bei ihnen Tarifverträge nicht beſtehen: Soweit ungelernte Arbeiter beſchäftigt werden, ſind die Unternehmer verpflichtet, einen Mindeſt⸗ lohn von 4 ℳ pro Tag zu zahlen. 3. Die Aufnahme der Streikklauſel in die Sub⸗ miſſionsbedingungen iſt abzulehnen. Ich möchte Sie bitten, meine Herren, meinem Antrage auf Zurückverweiſung oder, wenn Sie dies nicht wollen, den übrigen poſitiven Vorſchägen zuzu⸗ ſtimmen. Sie würden dadurch beweiſen, daß es Ihnen mit dem Schutz der wirtſchaftlich Schwachen wirklich ernſt iſt. Sollten Sie aber den Antrag ab⸗ 290 — lehnen, dann könnte man Ihnen mit Recht den Vor⸗ wurf machen, daß ſie in ſozialpolitiſcher Beziehung weit hinter dem zurückſtehen, was andere deutſche Gemeinden bereits geleiſtet haben. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren, ich möchte mit dem Eingehen auf die letzten Worte des Herrn Vorredners beginnen: wir würden, wenn wir ſeine Anträge ablehnen, damit bekunden, daß wir in ſozialer Beziehung weit zurückſtehen. Ich glaube, daß die Angelegenheit nicht dazu angetan iſt, der⸗ artige Vorwürfe zu erheben. Denn die Grundſätze, die der Magiſtrat aufgeſtellt hat, und die wir zur Kenntnis nehmen wollen, ſind durchaus von dem ſozialen Geiſte durchdrungen, den wir wünſchen, und dem der Herr Vorredner Ausdruck gegeben hat. Als vor etwa 2 Jahren zum erſten Male die Mitteilung des Magiſtrats uns vorlag, habe ich hervorgehoben, daß ich den in der Vorlage des Magiſtrats ausge⸗ drückten Gedanken, für den Schutz der Arbeiter gegen Ausbeutung zu ſorgen, deutlicher präziſiert zu ſehen wünſche, etwa in der Weiſe, wie es die poſi iven Anträge des Herrn Vorredners wollen. Ich habe auch damals namens eines erheblichen Teiles meiner Freunde der Anſicht Ausdruck gegeben, daß es zu wünſchen iſt, Stadtverordnete und Magiſtratsmitglieder von den Lieferungen für die Stadt auszuſchließen. Ich habe auch im Ausſchuß im Sinne dieſer Außerungen geſtimmt, und wenn entgegen der Mehrheit des Ausſchuſſes in der Stadt⸗ verordnetenverſammlung eine Mehrheit für dieſe Anträge ſich finden ſollte, ſo würde ich mich darüber ſehr freuen. Ich glaube aber allerdings kaum, daß dies der Fall ſein wird; denn ich habe mich bei den Ausſchußberatungen überzeugt, daß gerade über dieſe Fragen die Meinungen bei weitem nicht genügend geklärt ſind. (Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Sehr richtig!) Das iſt auch inſofern ganz verſtändlich, als dieſe Fragen bisher großenteils Gegenſtand nur theore⸗ tiſcher Erörterung und nicht praktiſcher Erfahrungen geweſen ſind. (Stadtv. Hirſch: Oho!) Wenn heute die Anträge, die Herr Kollege Hirſch ſoeben geſtellt hat, zur Abſtimmung gelangen, ſo fürchte ich, wie geſagt, daß ſie hier dasſelbe Schickſal wie im Ausſchuß erfahren und damit zunächſt für einige Zeit begraben ſind. Wenn hin⸗ gegen, wie es der Vorbehalt des Ausſchuſſes will, nach Ablauf von weiteren 2 Jahren der Magiſtrat über die bisherigen Erfahrungen mit unſeren eigenen Verdingungsgrundſätzen und mit denen anderer Ge⸗ meinden und Staatsbehörden uns berichtet, ſo haben wir Anlaß, von neuem und auf Grund beſſeren Materials in die Erörterung einzutreten, und dann. glaube ich, werden wir viel eher Ausſicht haben, mit derartigen Beſtrebungen durchzudringen. Ich bin daher perſönlich durchaus für die Anträge des Herrn Kollegen Hirſch, möchte aber namens meiner Freunde doch empfehlen, daß wir uns die definitive Stellungnahme bis zu dieſer in 2 Jahren zu er⸗ wartenden Berichterſtattung des Magiſtrats vor⸗ behalten. 2 Ganz entſchieden aber möchte ich mich gegen den Antrag auf Zurückverweiſung der Angelegenheit an den Ausſchuß ausſprechen. Meine Herren, der Ausſchuß iſt jetzt ſeit 2 Jahren in Kraft und hat in dieſen 2 Jahren ganze 2 beſchlußfähige Sitzungen zu Stande gebracht. Das liegt nicht nur, wie der