—— 291 —— Herr Berichterſtatter mitteilte, daran, daß unſer ver⸗ ſtorbener Kollege Marcus inzwiſchen erkrankt war, ſondern daran, daß eine ganze Anzahl von Ein⸗ ladungen nicht zu dem erwünſchten Ziele, nämlich eine beſchlußfähige Ausſchußſitzung zu Stande zu bringen, geführt haben. Ich fürchte, meine Herren, wenn Sie heute die Angelegenheit an den Ausſchuß zurückverweiſen, ſo wird das Reſultat kein ſehr viel beſſeres ſein. Wir werden wahrſcheinlich wieder einmal eine beſchlußfähige Sitzung haben, in der die erſten Punkte erledigt werden und werden uns dann, nachdem darüber ein reichlicher Arbeitsabend vergangen iſt, vertagen müſſen, und nach der Ver⸗ tagung werden wir wieder zu keinem Reſultat kommen. Es iſt ja auch ganz natürlich, daß die erſten Ab⸗ ſchnitte das größte Intereſſe darbieten, ſehr viele Diskuſſionen herbeiführen, und daß nachher das Intereſſe der Mitglieder erlahmt. Ich glaube alſo, es würde mit einer Zurückverweiſung an den Aus⸗ ſchuß ebenſoviel Zeit vergehen, als wenn der Ausſchußantrag angenommen wird, und wir würden zu keinem beſſeren Ergebniſſe gelangen. Dabei möchte ich bemerken, daß dieſe Grundſätze, mit denen wir uns jetzt zu beſchäftigen haben, tatſächlich bereits ſeit 2 Jahren im Gebrauche ſind. Nun hat Herr Kollege Hirſch allerdings einen Fall angeführt, wo trotz Beobachtung dieſer Grund⸗ ſätze ein auffälliges Ereignis ſich abgeſpielt hat, das darauf ſchließen läßt, daß die Abſicht der Grund⸗ ſätze nicht erreicht iſt. Nun, meine Herren, voraus⸗ geſetzt, daß die Angaben, die Herr Kollege Hirſch uns gemacht hat, durchaus richtig ſind, woran ich gar nicht zweifle, ſo würde das nur beweiſen, daß hier die Grundſätze eben nicht zur Geltung gelangt ſind. Denn in der Mitteilung des Magiſtrats ſteht ausdrücklich, daß zu dieſer Art von Unternehmern — nämlich zu denjenigen, die ſich über die geſetzlich verbürgten Rechte ihrer Berufsgenoſſen hinwegſetzen oder in ſchrankenloſer Ausnutzung der Arbeitskraft die Preiſe derart drücken, daß ihre Preisforderung in offenbarem Mißverhältnis zur Arbeit und Lieferung ſteht — daß zu dieſer Art von Unternehmern ſolche zu rechnen ſind, bei denen ein genügender Anlaß zu der Annahme vorliegt, daß die von ihnen in ihrem Betriebe gezahlten Löhne hinter den üblichen Löhnen zurückbleiben. Der Grundſatz iſt alſo vom Magiſtrat anerkannt. Eine ſchärfere Präziſierung, eine beſſere Sicherung für die Durchführung dieſes Grundſatzes halte auch ich für durchaus wünſchenswert. Ich glaube aber, daß wir, ohne unſerm prinzipiellen Standpunkt irgend etwas zu vergeben, und ohne daß wir uns von der Erfüllung ſozialer Pflichten drücken, heute uns entſchließen können, noch die 2 Jahre bis zur Berichterſtattung des Magiſtrats abzuwarten, ehe wir unſeren beſonderen Wünſchen nach Anderung der Grundſätze und der Ausſchreibungs⸗ bedingungen Ausdruck verleihen. (Bravo! bei den Liberalen.) Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, möchte zunächſt die Auffaſſung des Herrn Stadtver⸗ ordneten Hirſch berichtigen, daß, wenn Sie die Mit⸗ teilung des Magiſtrats hier zur Kenntnis nehmen, Sie damit dem Verfahren, welches der Magiſtrat hier feſtgelegt hat, ausdrücklich Ihre Zuſtimmung erteilen. Ich meine, ſo iſt doch wohl die Sache nicht zu verſtehen. Die Bedingungen und auch die Grund⸗ ſätze im allgemeinen ſind ein Teil der dem Magiſtrat obliegenden Verwaltung, der Führung der Geſchäfte, und es iſt hier eigentlich nur Ihre Aufgabe, ichſh allgemeine Geſichtspunkte zum Ausdruck zu bringen, nach denen Sie dieſe Verwaltung geführt zu ſehen wünſchen. 3. B. können die drei weſentlichen Ge⸗ ſichtspunkte, die der Herr Stadtverordnete Hirſch hier in die Debatte gebracht hat, geeignet erſcheinen, zum Beſchluß der Verſammlung erhoben und dem Magiſtrat als Material bezw. zur Berückſichtigung bei der ihm obliegenden Führung der Verwaltung mitgeteilt zu werden. In Wirklichkeit beſteht doch auch bereits ſeit 2½ Jahren das Verfahren nach dieſen Grundſätzen, ohne daß Sie dieſen Grundſätzen bisher Ihre Zuſtimmung gegeben haben. Es muß notwendigerweiſe der Magiſtrat das Verfahren ſelbſt ohne Ihre Zuſtimmung auf der Grundlage der bisher von ihm ausgearbeiteten Bedingungen und Grundſätze weiter führen. Ich will damit nur ſagen: er iſt nicht ausdrücklich von Ihrer Zuſtimmung ab⸗ hängig, — wobei natürlich nicht geſagt werden ſoll, daß für den Fall Ihres Beitritts zu den grundſätzlichen Anſchauungen, wie ſie Herr Stadtverordneter Hirſch angedeutet hat, der Magiſtrat ſeinerſeits an die be⸗ treffenden Verwaltungsſtellen nicht diesbezügliche Anordnungen erlaſſen, d. h. die Grundſätze nach dieſer Richtung hin umgeſtalten wird. Es hat ſich doch bei der Beratung dieſer Sache gezeigt, daß es durchaus richtig iſt, daß der Magiſtrat diejenigen Gegenſtände, die ſeiner Verwaltung unterſtehen, im weſentlichen unter ſeiner Verantwortung leitet; denn, meine Herren, um hier in der Weiſe, wie es die Grundſätze und die Bedingungen tun, in die Ver⸗ waltung hineinzuſteigen, muß man eben tatſächlich mitten in der Verwaltung ſtehen, und deshalb iſt es richtig, daß nur diejenigen Organe, denen die Verwaltung zufällt, die Verantwortung für die Grundſätze und für die Bedingungen, nach denen die Verwaltung in dieſer Materie geleitet wird, übernehmen. Selbſt mir, wenn ich von meiner Perſon ſprechen darf, iſt es zahlreiche Male be⸗ gegnet, daß ich nur mit Hilfe derjenigen Herren, die ſelbſt an der Spitze der Verwaltungsdeputation ſtehen, deren Tätigkeit gerade auf dem Gebiete der Vergebung ſolcher Arbeiten ſich bewegt, die Unter⸗ lagen habe formulieren können, die hier zum Gegen⸗ ſtand unſerer Vorlage gemacht ſind. Die dauernde, ſtändige Berührung mit dieſen Arbeitsgebieten iſt ein unbedingtes Erfordernis, wenn man überhaupt hier in dieſer Materie ſchaffend mitarbeiten will, und das iſt meiner Anſicht nach auch der ſpringende Punkt, weshalb die Arbeiten des Ausſchuſſes 2½¼ Jahre lang gedauert und ſchließlich, abgeſehen von einigen ganz allgemeinen theoretiſchen Er⸗ örterungen, zu einer materiellen Stellungnahme des Ausſchuſſes nicht geführt haben. Es hat ſich eben herausgeſtellt, daß die Herren Mitglieder dieſes Ausſchuſſes das Intereſſe an der Arbeit verloren haben, weil ihnen die Sachkenntnis, ſobald in das Detail der Arbeiten hineingedrungen wurde, fehlte. Nun ſpringen ja dieſe drei großen Geſichtspunkte, die der Herr Stadtverordnete Hirſch hier erörtert at, ſo aus dem Ganzen heraus, daß man ſie ſchließlich hier beſprechen kann, ohne deshalb das hat Herr Stadtverordneter Hirſch als Eventualantrag in Vorſchlag gebracht — in die ganze Materie bis ins Kleine wieder hineinzuſteigen. Es handelt ſich um folgende drei Punkte: die ſogenannte anſtändige Lohnklauſel, die Streitklauſel und die Beteiligung von Stadtverordneten und Magiſtratsmitgliedern an ſtädtiſchen Arbeiten. Meine Herren, ich möchte nun auf dieſe drei Punkte mit einigen Worten eingehen.