in 112, unterſtützt. Auch dieſe Männer waren alſo die Männer des Vertrauens des Bürgervereins. Meine Herren, gewiß, ich kann niemanden ins Herz ſehen und habe nicht die Ehre gehabt, mit Ihnen (zur Freien Vereinigung) perſönlich in Be⸗ rührung zu kommen. Wenn mir aber Gelegenheit eboten war, dieſes Material durchzuſehen, ſo werden ie mir glauben, daß ſich mir die Anſicht, die Sie ſo ſehr rügen, bona 6de gebildet hat, und daß ich vollkommen bona fide dieſe meine Anſicht in einer perſönlichen privaten Unterhaltung zum Ausdruck bringen konnte. Meine Herren, wenn Sie verhüten wollen und wollten, daß ſolche Anſichten ſich über Ihre Fraktion bilden, (Bravo! bei den Liberalen) dann hätten Sie ſich nicht derartige Unterſtützungen gefallen laſſen dürfen! (Lebhaftes Bravo bei den Liberalen.) Alſo ich muß ſagen: alle die Einſprüche, die auf die Art meiner Agitation ſich gründen, ſind meiner Überzeugung nach hinfällig. Denn die Be⸗ rechtigung wird man doch noch haben, daß man mit einer ehrlichen perſönlichen Überzeugung hervortritt. Wenn ein Wähler ſie als richtig annehmen will und wählt ihr entſprechend, — gut! Will er das nicht, dann darf einem aber nicht der Vorwurf gemacht werden, daß man mala ſide gehandelt und eine un⸗ zuläſſige Wahlbeeinfluſſung getrieben hat. (Lebhafter Beifall bei den Liberalen. Ziſchen bei 1² der Freien Vereinigung.) Stadtv. Dzialoszynski: Meine Herren, ich kann die Ausführungen des Herrn Dr. Röthig, daß die Herren von der Freien Vereinigung ſich in der Tat vielfach auf antiſemitiſche und konſervative, agrariſche Elemente ſtützen, ergänzen. Herr Dr. Röthig hat in treffender Weiſe Ihnen eine ganze Menge poſi⸗ tives Material vorgetragen, und es gilt durchaus von Ihnen — wenigſtens teilweiſe — der Satz: Sage mir, mit wem du umgehſt, und ich ſage dir, wer du biſt. Noch bis in die letzte Zeit hinein, in einer Verſammlung, die im Kommunalverein der öſtlichen Stadtteile ſtattgefunden hat, haben die Herren, um ihre Poſition zu ſtärken und den Libe⸗ ralen die Niederlage zuzufügen, die diesmal vorbei⸗ gelungen iſt, ſich die Herren Vogel und eine Reihe von Zünftlern eingeladen und ſind mit Herrn Vogel, dem Führer der Konſervativen, dem Führer der Fleiſchverteurer, dem Führer der Antiſemiten, zu⸗ ſammengegangen, haben mit ihm ſympathiſiert, und es bereitet ſich ein Bündnis mit Herrn Vogel und den Zünftlern, die mit eingeladen waren, vor. Nach meinen Informationen ſind den Zünftlern direkt Mandate in Ausſicht geſtellt worden, damit dieſe Herren Sie bei den nächſten Wahlen unterſtützen ſollten. Unter dieſen Umſtänden hat Herr Kollege Hubatſch keine Veranlaſſung gehabt, von Verleum⸗ dungen zu ſprechen. Und ich meine, es konnte mit Recht von Nervoſität geſprochen werden; der von Herrn Kollegen Hubatſch gebrauchte Ausdruck „Ver⸗ leumdung“, der beſſer vermieden worden wäre, ent⸗ ſpricht den Tatſachen nicht. Meine Herren, nach der Art, wie der Gang der Verhandlung ſich abgeſpielt hat, fürchte ich, wir laſſen den Abſatz 3 des § 27 aus den Augen, welcher ſagt: Bei erheblichen Unregelmäßigkeiten hat die Regierung — und das iſt jetzt: Stadtverordnetenverſammlung oder Besictsarbſchuß 539 — — die Wahlen auf erfolgte Beſchwerde .. für ungiltig zu erklären. Nun, meine Herren, von den Beſchwerden, die hier vorgetragen ſind, über Wahlbeeinfluſſungen iſt nichts als erheblich zu erachten. Nach der Judikatur des Oberverwaltungsgerichts iſt die Beeinträchtigung der Willensfreiheit bei Ausübung des Wahlrechts eine derartige erhebliche Unregelmäßigkeit. Davon kann aber in keinem der vorliegenden Fälle die Rede ſein, insbeſondere nicht in denjenigen Fällen, die Herr Kollege Riel zuletzt vorgetragen hat. Herr Dr. Riel war in der Lage, mit zwei Dokumenten hervorzutreten; Herr Langenick, der dritte Herr, der die Empfehlung unterſchrieb, hat ihm eine Erklärung nicht gegeben — mit vollem Recht; denn Herr Langenick hat ſich an unſerer Verſammlung beteiligt — ich ſelbſt war auch dabei — und hat dann unterſchrieben, nachdem er von dem Inhalte der Empfehlung Kenntnis genommen hatte. Der Vierte, der die Empfehlung unterſchrieb, Herr Dr. Weiler iſt liberal und hat ſeit 12 Jahren liberal gewählt; ich erkläre mir den Umſtand, daß er trotz⸗ dem für die Gegenpartei geſtimmt hat, lediglich aus einer Verwechſelung der Wahlzettel; ich kann mir nicht denken, daß Herr Dr. Weiler etwa anderer Anſicht geworden iſt wie ſeit 12 Jahren. Und was Herrn Hilſcher anbelangt, ſo ſcheint Herr Hilſcher ein Diplomat erſten Ranges zu ſein. (Sehr gut! bei den Liberalen.) Er ſchreibt: niemanden habe ich die Erlaubnis ge⸗ geben, einen Wahlaufruf für mich zu unterſchreiben, — aber er ſelbſt leugnet nicht, eigenhändig unter⸗ ſchrieben zu haben! (Sehr gut! bei den Liberalen.) Ein Herr, der ſchreibt: ich empfehle den Kandidaten, und der demnächſt ſchreibt: ich habe niemandem die Erlaubnis gegeben, meinen Namen darunterzuſetzen, — nämlich er ſelbſt hat den Namen darunterge⸗ ſetzt — mit dem Herrn können Sie keinen Staat machen! Und wenn endlich Herr Krauſe ſagt: jawohl, ich habe unterſchrieben, aber ich habe keinen Aufruf unterſchrieben, — ſo iſt feſtzuſtellen: dieſer Herr kann nicht leugnen, daß er unterſchrieben hat: ich empfehle die Herren Thieme ꝛc. Das Empfehlen iſt eine Kundgebung für Dritte, und wenn jemand eine derartige Kundgebung für Dritte unterſchreibt, ſo muß er ſich ſelbſtverſtändlich ſagen, wenn er logiſch denkt, daß dieſe Empfehlung Dritten gegeben wird. Und wenn Herr Krauſe ſich hierüber beklagt, wenn er trotz dieſer Erkärung für den anderen Kandidaten geſtimmt hat, ſo iſt das ein Beweis, das er über das, was er empfiehlt und unterſchreibt, ſich nicht klar geweſen iſt. Und über die Kund⸗ gebungen derartiger unklarer Perſönlichkeiten ſollen wir Beweis erheben? Ich glaube, es verlohnt ſich nicht, durch eine ſolche Beweisaufnahme einen Ein⸗ blicke in die Pſyche des Herrn Krauſe vorzunehmen. (Heiterkeit.) Was nun die juriſtijchen Bedenken anbelangt bezüglich der Wahlliſte, 10 glaube ich, brauche ich mich darüber nicht mehr zu äußern. Es kann wohl als feſtſtehend erachtet werden — es iſt von der einen Seite beſtritten worden; aber ich glaube, nach den Ausführungen der Herren Bürgermeiſter kann man nicht gut im Zweifel ſein —, daß der Magiſtrat zu ſeinem Vorgehen berechtigt war. Der Magiſtrat hat am 17. September, 1 mehr als 14 Tage vor der Wahl, die Liſten berichtigt — nicht die Stadtverordnetenverſammlung hat zu be⸗